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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-03-03

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-03

Wortprotokoll

Der Grosse Rat des Kantons Wallis hat am 14. Januar 2015 eine Standesinitiative eingereicht, die die Anpassung des Bundesrechts an die neuen Beherbergungsformen verlangt. Dabei wird vom Bund ein Inventar verlangt, das aufzeigt, welche Bundesnormen mit den neuen internetgestützten Formen der touristischen Beherbergung unvereinbar sind. Wenn einmal bekannt ist, um welche Bundesnormen es sich handelt, sollen diese im Sinne der Angebotsförderung und des Bürokratieabbaus gelockert werden.

Zur Begründung seines Anliegens führt der Grosse Rat aus, dass das Internet auch Auswirkungen auf den Tourismus habe und zu neuen Angebotsformen führe. Im Vordergrund stehen die sogenannten Airbnb-Angebote, also Angebote von Privaten, die ihr Haus oder ihre Wohnung an Dritte, also an Touristen, vermieten. Die Zahl dieser Angebote nehme zu, während die traditionellen Beherbergungsbetriebe mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten. Der Walliser Grosse Rat steht diesen Airbnb-Angeboten nicht grundsätzlich kritisch gegenüber, weil diese einfach auch eine Realität sind, er möchte diese auch gar nicht bekämpfen. Er sieht darin vielmehr eine weitere Möglichkeit, die sogenannten kalten Betten im Wallis zu vermeiden. Der Walliser Grosse Rat argumentiert weiter, dass die Bundesgesetzgebung wenig auf den Bereich dieser neuen Community-Plattformen zugeschnitten sei. Erwähnt werden beispielsweise die Anforderungen in Sachen Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung oder auch das Steuerrecht. Um eine Kriminalisierung der Airbnb-Anbieter zu vermeiden, bedürfe es demnach einer Aktualisierung und einer Anpassung aller relevanten Bundesnormen.

Die WAK Ihres Rates hat am 16. Februar dieses Jahres einen Vertreter des Kantons Wallis angehört. Dabei handelte es sich um den Urheber dieser Standesinitiative, um Philippe Nantermod, damals Grossrat, heute Nationalrat. Die Wege hätten sich für ihn also in der Zwischenzeit verkürzt, aber er hatte ja zu jenem Zeitpunkt nur dieses Mittel. Nationalrat Nantermod hat im Wesentlichen das ausgeführt, was ich jetzt auch zusammengefasst habe. In der Diskussion mit der Kommission zeigte sich, dass die WAK-SR das Anliegen des Kantons Wallis als berechtigt ansieht. Die Bedeutung von Airbnb-Angeboten im Wallis hat tatsächlich stark zugenommen. Dabei stellt sich die Frage, wie diese gefördert werden können, um, wie bereits erwähnt, die kalten Betten weiter zu bekämpfen, ohne aber dabei die klassischen Beherbergungsbetriebe im Wallis zu schädigen.

Vor dem Hintergrund der digitalen Wirtschaft dürften die Online-Plattformen ja ohnehin weiter zunehmen. Die Diskussion mit Nationalrat Nantermod zeigte jedoch auch, dass die Standesinitiative in erster Linie ein Inventar fordert, welches die Problemfelder der neuen internetgestützten Formen der touristischen Beherbergung auflistet. [PAGE 83]

Die Kommission unterstützt dieses Anliegen grundsätzlich, findet jedoch, das Mittel der Standesinitiative, die ja ähnlich wie eine Motion ist, sei dafür nicht zielführend, da weder konkrete Massnahmen vorgeschlagen werden noch eine umfassende Problemanalyse vorliegt. Wenn Sie einfach eine Liste mit Gesetzen machen, haben Sie eigentlich noch nichts erreicht. Der Kommission lag auch ein Bericht des WBF vor, der im Zusammenhang mit Beherbergungsdienstleistungen gemacht wurde und aufzeigt, dass zahlreiche Gesetze auf Bundesebene relevant sein können. Dazu gehören etwa das Ausländergesetz, das Obligationenrecht, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, das Mehrwertsteuergesetz, das Arbeitsgesetz, das Raumplanungsgesetz usw. - ich erspare Ihnen die weitere Auflistung. Bei all diesen Gesetzen müsste also detailliert abgeklärt werden, inwiefern die neuen Beherbergungsformen überhaupt darunterfallen, ob sie dafür relevant sind und ob sie gelockert oder eingeschränkt werden müssten oder ob über sie überhaupt neu legiferiert werden müsste. Erst wenn eine solche Analyse vorliegt, könnte der gesetzgeberische Anpassungsbedarf unter Berücksichtigung der Vergleichsangebote tatsächlich analysiert werden.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Sie anerkennt den Handlungsbedarf, erachtet die Standesinitiative jedoch nicht als das richtige Instrument. Sie wird aber im Gegenzug im zweiten Quartal dieses Jahres, an einer ihrer nächsten Sitzungen, das Anliegen aufnehmen, und zwar über ein Kommissionspostulat, das dann ja auch wieder diesem Rat zugeleitet wird. Ich habe den kurzen Weg in der Fraktion genutzt, um Nationalrat Nantermod darüber zu informieren. Er zeigte sich als Vertreter des Kantons Wallis, der ja Urheber dieser Standesinitiative ist, befriedigt und wäre froh über ein solches Vorgehen, da damit das Anliegen des Kantons Wallis von der Kommission in einer Art aufgenommen würde, die als zielführender erachtet wird.