AB 195359
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-07
Wortprotokoll
Grundsätzlich sind alle Departemente, die Kantone und das Parlament betroffen. Im Bericht zur administrativen Entlastung vom 2. September 2015 wurde ein Paket mit 31 Massnahmen zur Entlastung der Unternehmen verabschiedet. Dieser Bericht schafft auch einen Überblick über die in den vorangegangenen zwei Berichten getroffenen Massnahmen und gibt die jeweils zuständigen Stellen an (Anhänge I bis III des Berichtes vom 2. September 2015). Insgesamt gibt der Bericht über rund 80 Massnahmen detailliert Auskunft.
Von den 31 neuen Massnahmen betreffen sechs das EFD, zum Beispiel die Umsetzung eines webbasierten Verzollungsportals; vier Massnahmen betreffen das EDI, zum Beispiel die erleichterte Selbstkontrolle für Kleinbetriebe in der Lebensmittelgesetzgebung; zwei Massnahmen betreffen das EJPD, zum Beispiel die Revision über die gewerbsmässige Gläubigervertretung; eine Massnahme betrifft das UVEK, es handelt sich um die Errichtung eines Dialogforums zur Prüfung von prioritären Massnahmen beim Planungs- und Bewilligungsverfahren bei touristischen Infrastrukturvorhaben, insbesondere bei Bergbahnen; sieben Massnahmen betreffen das WBF, darunter der Aufbau eines föderalen One-Stop-Shops für Unternehmen; vier Massnahmen liegen ausserdem in der Verantwortung des Parlamentes, darunter die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes - Motion WAK-NR 13.3362 -; die übrigen sieben Massnahmen betreffen die Finma, die Swissdec, das Institut für geistiges Eigentum und die Bundeskanzlei.
In Kapitel 6.4.2 des Berichtes vom 2. September 2015 sind auch die absehbaren Quellen steigender Regulierungskosten angegeben. Es sind dies die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung, die Aktienrechtsrevision und die Lohngleichheit, die Finanzmarktregulierung sowie die Energiestrategie 2050 und die grüne Wirtschaft. Am 24. Februar 2016 veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung des Postulates Föhn 15.3787 den Bericht "Massnahmen zur Reduktion von Regulierungskosten - Umsetzungsstand und weiteres Vorgehen". Die Tabelle zu Beginn zeigt den Stand der Umsetzung und die verantwortliche Stelle. Alle Departemente ausser dem EDA sowie die Kantone und das Parlament sind von den Massnahmen betroffen. Von den insgesamt 32 Massnahmen sind zwölf bereits umgesetzt, und weitere neun werden bis Ende 2016 in Kraft treten. Bei den Massnahmen, die nach 2016 in Kraft treten werden, handelt es sich vor allem um E-Government-Projekte. Die Federführung liegt bei den Departementen EFD, EDI, EJPD und auch bei den Kantonen. Es geht auch um Massnahmen, die Teil grösserer Gesetzesprojekte sind, z. B. die Reform der Altersvorsorge 2020, sowie um Massnahmen, für welche eine politische Entscheidung erwartet wird. Noch offen sind die Einführung eines Mehrwertsteuer-Einheitssatzes, der vom Parlament mehrfach abgelehnt wurde, und die Massnahmen zum Baurecht, welche in der Verantwortung der Kantone liegen.