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AB 195361

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-07

Wortprotokoll

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat verschiedene Studien in Auftrag gegeben, um die Risiken für Mensch und Umwelt durch den Eintrag von Cadmium und Uran aus phosphorhaltigen Mineraldüngern abzuklären - darunter die von Ihnen, Frau Nationalrätin Heim, erwähnte Studie der Universität Bern und zwei Studien des Schweizer Zentrums für angewandte Humantoxikologie. Diese Studien zeigen, dass derzeit keine solchen Risiken bestehen. Es ergibt sich somit kein akuter oder unmittelbarer Handlungsbedarf.

Aus Gründen der Vorsorge respektive zur langfristigen Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und zur Schonung der Umwelt ist das Bundesamt für Landwirtschaft trotzdem aktiv. Es verfolgt eine Vorsorgestrategie, die aus mehreren Elementen besteht: Kurz- und mittelfristig steht der Vollzug im Vordergrund, die Einhaltung des bestehenden Grenzwertes für Cadmium im Dünger: 50 Milligramm Cadmium pro Kilogramm Phosphor. Mittel- und längerfristig gilt es, die Nährstoffkreisläufe besser zu schliessen und damit nicht nur den Schadstoffeintrag in den Boden zu vermindern, sondern auch endliche Nährstoffquellen wie Rohphosphat zu schonen. Konkret besteht mit der Inkraftsetzung der Abfallverordnung neu die Pflicht, Phosphor aus Klärschlamm und Tiermehl zurückzugewinnen - dies bei einer Übergangsfrist von zehn Jahren. Der Bund strebt eine möglichst baldige Zulassung so gewonnener Recyclingdünger an, sofern sich durch deren Anwendung die Schadstoffbelastung für den Boden gegenüber herkömmlichen Düngern verringert. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat deshalb das Projekt Mineralische Recyclingdünger gestartet, damit diese Dünger auf das Jahr 2018 zugelassen werden können.

Das Bundesamt für Landwirtschaft ist in einem engen Austausch mit den zuständigen Bundesämtern, den Kantonen, der Wissenschaft und der Düngerindustrie. Die Empfehlungen aus der in der Frage erwähnten Studie sowie die Empfehlungen aus den anderen Studien werden auch in diesem Kreis besprochen.