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Minder Thomas · Ständerat · 2016-03-07

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-07

Wortprotokoll

Es ist nicht so, dass bei den nationalen Gesamterneuerungswahlen, die vor Kurzem stattgefunden haben, in keinem Kanton ein E-Voting angeboten worden wäre, wie man vielleicht annehmen könnte. In den Kantonen Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg wurde teilweise über das Internet gewählt. In den Kantonen Genf und Neuenburg waren es übrigens erstmals nicht nur Auslandschweizer, sondern es war auch ein Teil der im Inland wohnhaften Stimmberechtigten, der die Gelegenheit dazu hatte. [PAGE 88]

Das Konsortium Vote électronique, dem einige weitere Kantone angehören, so auch meiner, hat es leider verpasst, die erhöhten Sicherheitsanforderungen des Bundes zu erfüllen. An dieser Stelle möchte ich der Bundeskanzlei danken, dass sie ihrem Credo "Sicherheit vor Tempo" treu geblieben ist. Immerhin, auch wenn das Risiko sehr klein gewesen wäre - das gebe ich zu -, hätte die Garantie der politischen Rechte, genauer das Wahlgeheimnis, auf dem Spiel gestanden. Die Bundeskanzlei musste bekanntlich einige Kritik einstecken.

Doch es darf nicht vergessen werden, dass von den drei Systemen, die bis vor Kurzem in Betrieb waren, deren zwei grünes Licht bekommen haben: zum einen das vom Kanton Genf, das seit 2003 angewendet wird, und zum andern ein zweites System, das die Schweizer Post zusammen mit einer spanischen Firma anbietet und das derzeit vom Kanton Neuenburg genutzt wird. Es steht den anderen Kantonen, insbesondere jenen, die im letzten Sommer ihr E-Voting sistieren mussten, frei, sich nun bei einem dieser beiden anderen laufenden Systeme einzuklinken.

Diese Motion ist widersprüchlich - lesen Sie den Text bitte ganz genau: Der Motionär will einerseits, dass der Bund die Kantone gesetzlich zum Anbieten von E-Voting verpflichtet. Das wäre also ein Zwang seitens des Bundes. Im selben Atemzug spricht der Motionär aber von einer föderalistischen Lösung.

Die Kantone sollen selber regeln - das ist meine Überzeugung -, ob sie die Auslandschweizer überhaupt zu kantonalen Wahlen und Abstimmungen und somit auch zu den Ständeratswahlen zulassen möchten oder nicht. Da muss sich der Bund nicht einmischen.

Ich bitte Sie daher, diese Motion abzulehnen.