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preparatory:AB 195533

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-07

Wortprotokoll

Durch die aktuelle Gesetzgebung ist bereits heute gewährleistet, dass besonders umwelt- und gesundheitsgefährdende Pestizide nicht mehr zugelassen werden. Der Bundesrat ist also der Meinung, dass die gesetzlichen Vorschriften genügen, und er empfiehlt Ihnen die Ablehnung der Motion 14.3439.

Es ist so, wie es Ihnen Herr Nationalrat Schelbert gesagt hat: Aufgrund der biologischen Wirkung unterliegen Pflanzenschutzmittel einem umfassenden Zulassungssystem. Dieses System stellt sicher, dass nur Pflanzenschutzmittel, welche keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben, zugelassen werden. Vom Grundsatz her sind wir uns einig.

In der Schweiz sind die Kriterien für die Zulassung mit denjenigen der Europäischen Union harmonisiert. Damit stelle ich fest, dass wir in unserem Land ein vergleichbar hohes Schutzniveau wie die Union kennen. Die strengen Zulassungskriterien, die wir in den letzten Jahren verschärft haben, haben dazu geführt, dass seit 2005 bereits mehr als ein Viertel der in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffe vom Markt zurückgezogen wurde. 2014 hat der Bundesrat zudem beschlossen, einen Aktionsplan zur Risikominderung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auszuarbeiten. Dieser Bericht hat dann natürlich zum Ziel, dass weitere Risikopflanzenschutzmittel zurückgezogen werden können, wenn die entsprechende Evidenz vorliegt.

Aufgrund der bereits umfassenden und aufwendigen Prüfung der Pflanzenschutzmittel und auch aufgrund der laufenden Weiterentwicklung des Zulassungssystems empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

[VS]

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