Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-03-08
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-08
Wortprotokoll
Auch ich bitte Sie, diese Minderheitsanträge der SVP-Fraktion abzulehnen.
Die Formulierung zu den Expatriates, die nun mit Artikel 17e eingefügt werden soll, ist mit den Kantonen nicht [PAGE 210] abgesprochen. Es wird hier bei der Diskussion um die Quellenbesteuerung eine Definition mit verschiedensten Privilegien für die Expatriates durch die Hintertür in die Vorlage hineingeschmuggelt. Das können wir so nicht unterstützen. Es gibt eine Verordnung, die klar beschreibt, welche Kosten genau abgezogen werden können und welche nicht. Es gibt auch eine Definition, die allerdings relativ vage ist. Hier können allenfalls Verbesserungen erzielt werden, dem verschliessen wir uns nicht. Aber es geht nicht an, dass eine solche Veränderung, die nachher im Rahmen des Steuerharmonisierungsgesetzes auch auf die Erträge der Kantone Auswirkungen hat, einfach so in eine andere Vorlage, die ein anderes Ziel hat, hineingeschmuggelt wird. Deshalb bitten wir Sie, diesen Artikel 17e ganz klar abzulehnen.
Jetzt komme ich zu den Minderheitsanträgen Aeschi Thomas zu Artikel 26. Leider haben viele von uns nicht bemerkt, dass es eine korrigierte Fassung der Fahne gibt. Die ursprüngliche Fassung zur Revision der Quellenbesteuerung hat das nicht richtig abgebildet. In der korrigierten Fassung sehen Sie, was die SVP-Fraktion beziehungsweise Kollege Aeschi hier eigentlich will: schlicht und einfach den Volksentscheid zu Fabi umstossen! Im Antrag der Minderheit zu Absatz 1 Buchstabe a steht deutsch und deutlich, dass der Pendlerabzug, diese Begrenzung auf 3000 Franken, quasi wieder rückgängig gemacht werden soll: Die Minderheit schreibt einfach "die notwendigen Kosten" und lässt die Höhe offen. Das ist ein dreister Versuch, eine Vorlage, die in der Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 62 Prozent angenommen wurde, mit dieser Revision des Quellenbesteuerungsgesetzes zu hintergehen und den Volksentscheid zu hintertreiben, einmal abgesehen davon, dass damit grosse Rechtsunsicherheit geschaffen wird. Denn verschiedenste Kantone haben aufgrund dieses Entscheides ihre Steuergesetze schon entsprechend abgeändert, und die Fabi-Vorlage ist ja ein Konsens verschiedener Akteure zur Frage, wer welchen Part der Finanzierung trägt.
Es tönte vorhin so harmlos; es hiess, ja, wir hätten dann hier bei den Fahrtkosten einfach keine Begrenzung. Das ist schlicht und einfach ein dreistes Vorgehen gegen einen Volksentscheid. Schieben Sie diesem Vorgehen ganz deutlich einen Riegel vor. Das geht nicht an - und das ausgerechnet von einer Partei, die sich immer auf die Volksentscheide beruft!