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AB 19572

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Die Diskussion über Lohnexzesse von Spitzenmanagern und Verwaltungsräten führen wir in diesem Rat nicht zum ersten Mal. Die SP verlangte als erste Partei die Offenlegung der Bezüge, und inzwischen ist auch die SVP mit lautem Getöse auf den fahrenden Zug aufgesprungen. Ich hoffe, sie bleibt auch heute dabei.

Die vorliegende Motion datiert von März 2001. Anlass dazu gaben mir die Kaderlöhne und Verwaltungsratsentschädigungen bei den SBB auf der einen Seite sowie bei der Swissair auf der anderen Seite. Was wir damals wussten, ist ein Klacks im Vergleich zu den Lohnexzessen, die in der Zwischenzeit bekannt geworden sind. Ich möchte nur an die ABB erinnern. Während auch hier im Saal früher gleichsam als Dogma gepredigt wurde, hohe Löhne seien mit guten Leistungen verbunden, zeigt sich immer klarer: Nicht die Leistung ist das Kriterium für die Höhe der Managerlöhne, sondern die Macht eines kleinen Zirkels von Leuten, einer kleinen Elite, die die Bezüge gegenseitig hochschaukelt.

Es ist ein System, das selbstreferierend ist und ohne jede Kontrolle von aussen funktioniert; auch Headhunter kassieren kräftig mit. Die hohen Löhne sind beileibe auch keine Prämie für hohes Risiko - im Gegenteil: Führungsfehler werden den Managern vielfach noch mit komfortablen Fallschirmen zusätzlich vergoldet. Nach dem Grounding ist nun das Abzocken das neue Mode-Unwort. Viele Unternehmungen sind damit zum Selbstbedienungsladen des obersten Kaders geworden. Das geht zulasten der Beschäftigten, der Gläubiger, der Aktionäre und Aktionärinnen und des Staates. In den letzten Jahren hat sich denn auch die Schere zwischen den Einkommen des obersten Managements und jenen der Arbeiter und Angestellten wie auch zwischen Kapital und Arbeit immer mehr geöffnet.

Heute stehen wir in diesem Rat vor einer ganz banalen Frage, nämlich vor der Frage, ob wir aus den Fehlern der Vergangenheit lernen müssen und lernen wollen. Dazu haben Sie zwei einfache Fragen zu beantworten:

1. Führt die Offenlegung der Bezüge der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates zu einer notwendigen Korrektur der Bezüge nach unten? Ja oder nein?

2. Muss eine solche Transparenzverpflichtung gesetzlich verpflichtend eingeführt werden? Ja oder nein?

Heute werden die Löhne und Bezüge von Verwaltungsräten nur zufällig bekannt, etwa dann, wenn es einer Unternehmung schlecht geht oder wenn sie dem Bund gehört. Wir haben deshalb nur wenige Erfahrungen, aber es lohnt sich, diese Erfahrungen durchzugehen.

Die Löhne und Pensionskassenabgeltungen der ABB-Manager Barnevik und Lindahl wurden nur publik, weil es der ABB miserabel geht. Der heutige Verwaltungsrat braucht Sündenböcke, um von seinem eigenen Versagen abzulenken, und deshalb hat er richtigerweise die Bezüge veröffentlicht, und so konnten, wie heute zu lesen war, 137 Millionen Franken zurückgeholt werden.

Herr Affolter hat bei Kuoni Reisen AG versucht, wie es auch andere in diesem Konzern versucht haben, sich selber zu bedienen. Wäre es Kuoni gut gegangen, wären diese Bezüge nie an die Öffentlichkeit gekommen, und der öffentliche Druck war sehr heilsam. Die Eigner von Post, SBB und Swisscom wussten nicht einmal genau, wie viel ihre Direktoren verdienen. Als die Löhne dann öffentlich bekannt wurden, machte wenigstens Benedikt Weibel im Interesse des Betriebsklimas den richtigen Schritt zu einem vernünftigeren, tieferen Lohn.

Und weiter: Der freisinnige Politiker Eric Honegger wollte sich bei der Swissair vor seinem Abgang noch unanständig bedienen. Dank dem öffentlichen Druck konnte der grösste Exzess verhindert werden.

Und dann der Swissair-Manager Mario Corti: Er glaubte offenbar selber nicht an seinen Erfolg und liess sich das Risiko des eigenen Misserfolges gleich vorweg absichern. Und jetzt wird dank der öffentlichen Diskussion über eine Rückzahlung verhandelt.

Diese Fälle sind nur die Spitze des Eisberges. Sie kamen ans Tageslicht, weil die Schwierigkeiten offensichtlich wurden. Über die überrissenen Boni der Banken zum Beispiel können wir nur Vermutungen anstellen. Darüber wissen wir nichts Genaues. Die öffentliche Debatte über die Lohnexzesse hat damit eines gebracht: Sie erhöht den Druck auf eine Korrektur der Löhne und Bezüge nach unten.

Wir könnten uns diese Debatte heute ersparen, wenn die Zulassungsstelle der Börse ihre Hausaufgaben gemacht hätte und wenn der freisinnige Parteipräsident, der diesem Gremium angehört, für die notwendige Transparenz gesorgt hätte. Aber das ist nicht geschehen, wie wir letzte Woche zur Kenntnis nehmen mussten.

Damit stehen heute in Bezug auf die Transparenz zwei Projekte real im Raum, zum einen meine Motion und die Motion der Minderheit Chiffelle. Wir fordern die Offenlegung aller Bezüge, und zwar individualisiert nach einzelnen Personen, und wir verlangen auch eine gesetzliche Verpflichtung dazu. Auf der andern Seite steht der Ausschuss der Zulassungsstelle der Börse. Er möchte das unwürdige Versteckspiel weiterführen und nur Gesamtbezüge einzelner Funktionsgruppen einzeln ausweisen.

Über diese zwei Projekte haben Sie heute zu entscheiden, und zwar per Namensaufruf. Man kann nicht in den Medien Transparenz verlangen und hier eine gesetzliche Verpflichtung zu ebendieser Transparenz verhindern und damit falsche Signale nach aussen senden! Bedenken Sie Folgendes: Von einer klaren gesetzlichen Verpflichtung zur Transparenz profitieren alle, die Aktionärinnen und Aktionäre, die Lohnabhängigen, die Gläubigerinnen und Gläubiger und schliesslich, vor allem, der Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Transparenz ist eine Voraussetzung für die Kontrolle der Manager und der Verwaltungsräte.

Ich hoffe, dass Sie mit einem Ja zu diesen Motionen den Auswüchsen endlich Einhalt gebieten.

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