Grüter Franz · Nationalrat · 2016-03-08
Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-08
Wortprotokoll
Beim Programm APS 2020 geht es um die Beschaffung bzw. den Ersatz von insgesamt 50 000 elektronischen Arbeitsplätzen in der Verwaltung. Für die Bundesverwaltung sind die IT-Arbeitsplätze das zentrale Instrument für die Erstellung, Bearbeitung und Ablage von Dokumenten und Daten sowie für die Kommunikation und die digitale Telefonie. Innerhalb der Verwaltung kommen auf diesen Arbeitsstationen rund 3000 spezifische Anwendungen, Programme, in 80 verschiedenen Wirtschaftsbereichen zum Einsatz.
50 000 elektronische Arbeitsplätze - das übersteigt die Zahl der Mitarbeiter in der Verwaltung, weil viele der Arbeitsplätze gepoolt werden, weil es darüber hinaus eine Reihe von Arbeitsplätzen für Zuhause gibt und weil bestimmte Arbeitsstationen mehrfach vorhanden sind, zum Beispiel in Zollstationen.
Zwischen 2010 und Mitte 2012 wurden die Arbeitsplatzsysteme der Bundesverwaltung auf das Betriebssystem Windows 7 migriert, und es wurde ein Standardarbeitsplatz Büroautomation eingeführt. Die Software dieser [PAGE 230] Workstation-Systeme erreicht per Ende 2019 das Ende ihres Lebenszyklus und muss für die gesamte Verwaltung ersetzt werden. Ab 2020 bieten die aktuellen Hersteller für die verwendete Software den technischen Support nicht mehr, und Sicherheits-Updates sind nicht mehr möglich. Die Kompatibilität mit Peripheriesystemen der über 3000 im Einsatz stehenden Anwendungen ist damit nicht mehr gewährleistet.
Zusammen mit der Einführung der neuen Generation Arbeitsplatzsysteme werden weitere Anforderungen der Departemente an den elektronischen Arbeitsplatz umgesetzt. Dies sind insbesondere eine Steigerung der Leistungsfähigkeit und die Bereitstellung von mobilen Arbeitsgeräten mit den notwendigen Funktionen und Sicherheitsfreigaben.
Die Migration des Betriebssystems und der Wechsel zu einer neuen Generation von Arbeitsplatzsystemen bis zum Jahr 2020 erfordert ein bundesweit koordiniertes Vorgehen, das aufgrund der Planungsfristen rechtzeitig angegangen werden muss. Mit der Führung des entsprechenden bundesweiten Programms APS 2020 hat der Bundesrat das Informatiksteuerungsorgan des Bundes im EFD beauftragt.
Die Gesamtkosten des Programms betragen 89 Millionen Franken im Zeitraum 2015 bis 2020. Aufgrund der Grösse, des personellen Ressourcenbedarfs, der Komplexität und Risiken wird das Programm als IKT-Schlüsselprojekt geführt. Somit wird ein erweitertes Controlling durchgeführt, und das Vorhaben wird von der Eidgenössischen Finanzkontrolle geprüft. Zur Realisierung des Projekts unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 70,13 Millionen Franken für die Jahre 2016 bis 2020. Darin enthalten sind die Programmkosten abzüglich der Eigenleistungen und der Initialisierungskosten.
In der Kommission wurden zwei spezifische Fragen thematisiert:
1. Gibt es Alternativen zum bisherigen Anbieter Microsoft als Lieferant der Standardsoftware? Hierzu kann gesagt werden, dass Alternativen wie Linux und Open Source geprüft wurden. Dazu gibt es auch Studien. Aber gemäss der Verwaltung würden die zahlreichen notwendigen Anpassungen der über 3000 im Einsatz stehenden Anwendungen zu signifikanten Mehrkosten gegenüber dem aktuellen Projekt führen.
2. Ist nicht ein vermehrter Einsatz von betriebssystemunabhängigen Arbeitsstationen möglich, von sogenannten Thin Clients? Die Verwaltung hat uns zugesichert, dass solche Thin Clients dort, wo es möglich ist, zum Einsatz kommen. Jedoch gibt es sehr viele Einsatzgebiete, wo nur Arbeitsstationen mit fix installiertem Betriebssystem zum Einsatz kommen können. Entsprechende Anträge zu dieser Frage wurden im Rahmen der Behandlung in der Finanzkommission zurückgezogen.
Die Finanzkommission sieht die Anschaffung der neuen Arbeitsstationen als gerechtfertigt an und hat der Vorlage einstimmig zugestimmt. Wir empfehlen Ihnen deshalb die Zustimmung zu dieser Vorlage.