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Rieder Beat · Ständerat · 2016-03-09

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-03-09

Wortprotokoll

Bei geschützten Tieren wird es sofort emotional. Das stelle ich seit Jahren fest. Es ist sehr schwierig, die Emotionen aussen vor zu lassen und eine nüchterne Analyse, eine vernünftige Abwägung zwischen den Interessen des Menschen und jenen des Tieres vorzunehmen.

1996 wurde ich als Anwalt angefragt, einen Mann zu vertreten, der in Untersuchungshaft war, weil er beschuldigt wurde, den ersten Wolf, der in die Schweiz zurückgekommen war, den Wolf von Reckingen, geschossen zu haben. Darauf folgte eine dreijährige Strafuntersuchung, die seine Familie schwer traf. Es kam heraus, dass ein anderer Jäger den Wolf geschossen hatte, weil er ihn mit einem Fuchs verwechselt hatte. Mein Mandant wurde dann nach drei bis vier Jahren aus der Strafuntersuchung entlassen und kriegte eine Entschädigung, wobei solche Entschädigungen in der Schweiz nicht so hoch sind wie in Amerika.

Am Ende des Strafverfahrens habe ich mir als Anwalt die Frage gestellt: Wo ist hier die Verhältnismässigkeit bezüglich der Interessen des Menschen und jener dieses Tieres? Ist es wirklich so wichtig, den Wolf so streng zu schützen, dass wir alle Kanonen auf die Menschen richten müssen? Ich werde versuchen, die Argumente von Herrn Kollege Cramer zu entkräften und Ihnen zu zeigen, wieso die Annahme der Motion Imoberdorf so wichtig ist und welche Zeichen Sie setzen würden, falls Sie diese Motion ablehnen würden.

Der Ausgangspunkt ist meines Erachtens nicht das Jahr 2003, auf das der Kommissionspräsident allerdings zu Recht hingewiesen hat, sondern das Jahr 1979 mit dem Abschluss der Berner Konvention. Ratifiziert wurde sie 1981. Im Rahmen der Berner Konvention wurde der Wolf als geschütztes Tier in Anhang II aufgenommen. Der Wolf ist streng geschützt und kann gestützt auf diesen Anhang nur im Ausnahmefall und mit besonderer Bewilligung geschossen werden. Jeder Mitgliedstaat hatte dannzumal die Möglichkeit, Vorbehalte anzubringen. Insgesamt haben bei der Berner Konvention 24 Staaten Vorbehalte bei gewissen Tiere [PAGE 140] angebracht. Sämtliche Länder, die den Wolf kannten, brachten dannzumal einen Vorbehalt gegen den Wolf an. Sie sagten mit anderen Worten: Wir kennen innerstaatlich das Recht, den Wolf zu jagen, und möchten in diesem Punkt die Berner Konvention nicht einhalten.

Im Jahr 1979 gab es in der Schweiz keine Wölfe; die Problematik dieses Raubtiers war der Schweiz völlig unbekannt. Nur deshalb hat man hier keinen jagdgesetzlichen Vorbehalt angebracht. 1996 kam dann der erste Wolf nach Reckingen, darauf erschienen in schneller Folge weitere Wölfe, vor allem im Kanton Graubünden. Im Jahr 2001 wies Ständerat Maissen mit seiner Motion 01.3567 auf das Problem Wolf hin und verlangte die Bejagung des Wolfs. In der Folge geschah nichts. Es wurden Wolfskonzepte erstellt, die sich heute, nach sechzehn Jahren, als erfolglos herausgestellt haben. Das ging so bis zum Jahr 2011.

Vonseiten der Verwaltung geschah nichts, bis Ständeratskollege Fournier seine Motion 10.3264 einbrachte, welche den Austritt aus der Berner Konvention für den Fall verlangte, dass die Berner Konvention nicht bereit sei, die Reduzierung des Schutzstatus des Wolfs in der Schweiz zuzulassen. Ich verweise auf die Ausführungen von Herrn Kollege Luginbühl. Den ersten Teil dieser Motion hat man angepackt, den zweiten Teil nicht.

Im Jahr 2013 reichte Kollege Engler seine Motion 14.3151 ein, mit welcher er im Rahmen der Berner Konvention die Probleme zwischen dem Wolf und den anderen Interessen regeln wollte. Aber im Rahmen der Berner Konvention ist man an den strengen Schutz gebunden und kann nur über eine Ausnahmebewilligung schädigende Wölfe abschiessen. Der Motionär hat nun ja auch bereits drei Jahre gewartet. Wir schreiben das Jahr 2016, und wir haben keinen Gesetzesvorschlag vor uns liegen, der an dieser miserablen Situation etwas ändern könnte.

Sechzehn Jahre parlamentarische Arbeit - und keine Antwort vonseiten der Bundesverwaltung. Das zeigt den offensichtlichen Willen des Bundesrates und der Verwaltung, die parlamentarischen Interventionen nicht ernst zu nehmen bzw. auf Zeit zu spielen und mit dem Versuch der Anwendung von Wolfskonzepten, die übrigens Millionen von Franken kosten, die Angelegenheit zu entschärfen. Aber wenn in der Verwaltung und beim Bundesrat in dieser Angelegenheit nichts passiert, heisst das noch lange nicht, dass der Wolf Zurückhaltung übt oder auswandert. Die Schadenzahlen steigen. Wir werden in diesem Jahr vielleicht das dritte Wolfsrudel haben, und die Schadenzahlen werden ab dem Zeitpunkt der Jagd durch die Wolfsrudel massiv ansteigen. Wieso behaupte ich das?

Der Wolf ist nicht ein Problem des Kantons Wallis und auch nicht ein Problem der übrigen Schweizer Kantone, sondern ein Problem vieler westeuropäischer Staaten. Wir haben eine Population von 30 000 Tieren in Europa. Der Wolf ist nicht mehr von der Ausrottung bedroht; viele Staaten müssten jetzt energische Massnahmen gegen ihn vorkehren.

Ich nehme das Beispiel Frankreich als relativ unverdächtiger Staat: Frankreich musste im Jahre 2015 in einer Nacht- und Nebelaktion, von der Ministerin Ségolène Royale angeordnet, den Abschuss von 10 Prozent der Wölfe auf seinem Gebiet zulassen. Wieso? Der Wolf hat überhandgenommen: Die Risse haben massiv zugenommen, haben sich verdoppelt, verzehnfacht, man hat jetzt 10 000 Risse in Frankreich. Die Hirten haben sich bewaffnet, sie haben sogar Parkdirektoren als Gefangene genommen. Erst dann hat die Politik reagiert. In Finnland das gleiche Bild: Letztes Jahr hat die finnische Regierung 30 Prozent des Wolfsbestandes zum Abschuss freigegeben. In Frankreich hat man übrigens das gleiche Wolfsschutzkonzept wie in der Schweiz aufgebaut. Man versuchte, dem Wolf mit Herdenschutzprogrammen beizukommen - mit enormen Kosten, aber schlussendlich mit wenig Erfolg.

Jetzt kommen wir zurück zur Schweiz. Ich spreche ausführlich, damit endlich einmal alle Details auf dem Tisch sind. Im Jahre 2015 gab es in der Schweiz drei Bewilligungen für Wolfsabschüsse, zwei im Wallis, eine im Kanton Uri. Keiner der drei Wölfe wurde bis heute geschossen. Wieso? Da kommen wir zum Kern des Themas und zur Berner Konvention. Die Berner Konvention zwingt uns zu einem sehr komplexen Verfahren mit einer Einzelabschussbewilligung.

Das Verfahren sieht ungefähr wie folgt aus: In einer ersten Phase muss die Jagdabteilung des Kantons nachweisen, dass ein bestimmter Wolf innerhalb von vier Monaten 35 Nutztiere gerissen hat. Wie kann er das machen? Jedes einzelne gerissene Nutztier muss einem bestimmten Wolf zugeordnet werden, es braucht jedes Mal eine DNA-Analyse. Im Anschluss an diese Analyse muss dann der Kanton in Verbindung mit dem Bafu entscheiden, ob genügend Schutzmassnahmen vorgekehrt wurden. Ist das bejaht, erfolgt die Abschussbewilligung. Die Abschussbewilligung hat es in sich; sie ist nämlich an zwei Bedingungen geknüpft: Erstens muss der Wolf innert 60 Tagen abgeschossen werden und das zweitens innerhalb eines gewissen Perimeters.

Dieser Perimeter ist begrenzt auf das Rissgebiet des Wolfes. Um Ihnen dies plastisch zu schildern, nehme ich die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden als Beispiel. Der Wolf hat ein Jagdgebiet von ungefähr der Grösse dieser beiden Halbkantone, und Sie können den Wolf im Ernstfall in einem Teil von Herisau jagen, nicht mehr und nicht weniger. Mit solchen Konditionen können Sie letztlich keinen Abschuss oder keine Regulierung eines Schaden anrichtenden Wolfes vornehmen. Wenn Sie an der Berner Konvention und an deren Bedingungen festhalten, werden Sie dieses Problem nicht lösen können.

Das Bafu geht einen ganz anderen Weg, nämlich den Weg über das Herdenschutzprogramm. Man sagt dort: "Das Problem liegt bei den Bauern, nicht beim Wolf. Wenn wir die Herden genügend schützen, dann haben wir das Problem gelöst."

Ich erkläre Ihnen am Beispiel des Wolfes in der Augstbordregion, wie das abläuft. Die Augstbordregion mit der Moosalp ist eine sehr schöne, touristisch viel bewanderte Region. Ich erzähle Ihnen nun, was dort im Jahr 2015 vorkam - das ist die Realität, und das sind die Fakten; sie entkräften die Aussagen von Herrn Kollege Cramer. Das Bafu hat mit der kantonalen Jagdabteilung ein Schutzkonzept erstellt. In einer ersten Phase wurden über zehn Kilometer Schutzzäune aufgestellt, und man stellte fest, dass es trotzdem Risse gab. In einer zweiten Phase gab es eine professionelle Hirtin mit Schutzhund, die sich mit Wölfen auskannte. Auch dann gab es Risse. In einer dritten Phase hat man den Bauern auferlegt, dass sie die Tiere nachts in einer Nachtkoppel zusammentreiben mussten. Eine Nachtkoppel besteht aus einem zweieinhalb Meter hohen elektrischen Zaun, bewacht von einem Schutzhund. Auch dann gab es Risse. Da hatten die Bauern genug. Fünfzig Tiere waren gerissen, kein Wolf wurde abgeschossen, keine Abschussbewilligung war vorhanden. Das ist die Ausgangslage dieser Motion Imoberdorf und keine andere.

Was will diese Motion? Sie will im Prinzip nichts anderes als das, was die anderen Mitgliedstaaten schon lange gemacht haben, nämlich dass wir in der Jagdgesetzgebung auf eidgenössischer Ebene den Wolf als ganzjährig bejagbar erklären. Selbstverständlich - hier präzisiere ich diese Motion - kann in dieser Jagdgesetzgebung auch eine Schonzeit für den Wolf vorgesehen werden. Wir wollen nur nicht, dass der Wolf einzig in einer gewissen Zeit - sechzig Tage - gejagt werden kann. Wir wollen, dass der Wolf das ganze Jahr gejagt werden kann; eine Schonzeit kann man selbstverständlich im Gesetz vorsehen.

In dieser Jagdgesetzgebung muss, wie im Fall anderer geschützter Tiere, die Kompetenz zur Regulierung an die Kantone delegiert werden, welche einfach und mit einfachen Verfahren schädliche Wölfe eliminieren können. Sie hier müssen, wie es Herr Schnidrig in der Kommission erklärt hat, nun entscheiden, ob Sie eine effektiv wirksame Gesetzgebung wollen und dieses Problem endlich lösen wollen oder ob Sie weiterhin mit irgendwelchen Pflästerchen und leeren Versprechungen hantieren wollen.

Mit dem Raubtier können alle Menschen sehr gut leben, solange es ihnen nur auf Postern an der Wand begegnet. Es wird schon weit schwieriger, wenn sie das Raubtier bei sich [PAGE 141] zu Hause bzw. um die Häuser herum haben. Ich lebe im Lötschental. Wir hatten vor drei Wochen zwei Wölfe im Lötschental. Wir haben meterhoch Schnee, und diese zwei Wölfe haben in wenigen Tagen zehn Hirsche geschlagen. Das Bild vom Essen, das Herr Cramer erwähnt hat, nehme ich dabei nicht in den Mund. Das Bild eines Schlachtfeldes stimmt eher bei diesen Vorgängen.

Wir müssen heute konstatieren, dass eigentlich die grösste Bedrohung für die Berglandwirtschaft nicht von der Strukturschwäche kommt, sondern von diesem Raubtier, weil die Bäuerinnen und Bauern nicht mehr bereit sind, unter solchen Bedingungen weiterzuarbeiten. Der Impact ist klar: Es werden immer weniger Alpen bestossen, man wird eine Verödung der Alpen haben, und man wird schlussendlich auch einen negativen Impact für den Tourismus haben.

Ich höre immer diese Angst davor heraus, aus dieser Berner Konvention auszutreten und nach einem Wiedereintritt einen Vorbehalt anzubringen. In der Kommission wurde sogar davon gesprochen, dass man allenfalls nicht mehr in die Berner Konvention eintreten könne, weil die anderen Staaten dies verweigern würden. Ich bin erstaunt darüber, wie sklavisch die Schweiz sich selbst Fesseln anlegt, wenn es um die Abänderung internationaler Verträge geht. Ich bin erstaunt darüber, dass man nicht den Mut hat, hier das Gleiche zu tun wie 24 andere Mitgliedstaaten der Berner Konvention, die das von Anfang an gemacht oder es später erwirkt haben. Für den Fall, dass uns die Berner Konvention dann nicht mehr will, weise ich Sie darauf hin, dass uns die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung genug Handhabe gibt, um alle Tiere zu schützen.

Es gibt zwei Fragen, die Sie beantworten müssen. Die eine ist eine staatspolitische Frage: Wollen wir uns als Parlament auf der Nase herumtanzen lassen? Das passiert schon seit sechzehn Jahren. Können wir es ohne Vertrauensverlust zulassen, dass Aufträge, die vom Parlament direkt an den Bundesrat gehen, durch die Verwaltung sabotiert werden? Ich glaube, das können wir nicht. Die andere ist eine jagdrechtliche Frage: Sind wir der Meinung, dass wir dem Wolfsproblem in der gegenwärtigen komplexen Jagdsituation Herr werden, oder müssen wir doch einfachere Systeme einführen?

Ein Letztes: Es gibt in der Schweiz noch eine Abschussbewilligung für Wölfe: beim Calanda-Rudel im Kanton Graubünden. Dort sollten zwei Welpen aus einem Rudel in Anwesenheit der gesamten Wolfsfamilie geschossen werden, damit die anderen Wölfe merken, dass der Mensch böse ist und sie sich den Dörfern nicht mehr nähern sollten. Wie weit sind wir da eigentlich? Ich sage Ihnen jetzt schon voraus, dass auch die Frist dieser Abschussbewilligung verstreichen wird, ohne genutzt zu werden. Wo kein Wille ist, ist kein Weg. Wollen wir wirklich abwarten, bis es zu einem ernsthaften Vorfall kommt, bis wir reagieren? Wollen wir weiterhin sinnlos Millionen von Franken in einen idealisierten Schutz des Wolfes investieren? Bei nüchterner Analyse von sechzehn Jahren parlamentarischer Arbeit bin ich der Meinung, dass Sie hier ein Zeichen setzen müssen, und zwar ein deutliches Zeichen an die Bundesverwaltung.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Die Standesinitiative braucht es dann nicht mehr.