Baumann Isidor · Ständerat · 2016-03-10
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2016-03-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat die Vorlage zur Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes am 3. September 2014 verabschiedet. Unser Rat hat diese Vorlage am 18. März 2015 als Erstrat behandelt und einstimmig verabschiedet. Der Nationalrat hat die Vorlage gestern Nachmittag beraten und stimmte ihr ebenfalls einstimmig zu. Der Nationalrat schuf aber drei Differenzen zu unseren Beschlüssen. Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat heute Morgen die Differenzen beraten. Anwesend war auch Herr Bundespräsident Schneider-Ammann, Vertreter des WBF und des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung.
Eine Differenz ist rein redaktioneller Art. Diese betrifft Artikel 16 Absatz 1, und zwar den französischen Text. In der Detailberatung wird Kollege Fournier die angepasste Formulierung erläutern.
Die zweite Differenz betrifft Artikel 16 Absatz 5; sie hat auch Auswirkungen auf Artikel 20. Artikel 16 betrifft die Bildung von Garantiefonds. Der Nationalrat will mit einem neuen Absatz 5 "die Abschöpfung von Garantiefondsbeiträgen auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie Saat- und Pflanzgut" nicht zulassen. Der Nationalrat begründet das mit dem Schutz der Landwirtschaft und dem administrativen Aufwand. Die SiK-SR hat sich schon in der Erstberatung mit einem entsprechenden Antrag befasst und diesen mit 7 zu 2 Stimmen abgelehnt. An der heutigen Sitzung wurde die Ablehnung auch damit begründet, dass zwei wichtige Prinzipien der wirtschaftlichen Landesversorgung - das Primat der Wirtschaft und die Subsidiarität -, die auch bei der Finanzierung unter Pflichtlagerhaltung gelten, mit dem Beschluss des Nationalrates geschwächt würden. Ihre Kommission vertritt die Meinung, dass vom Gesetzgeber alle Branchen gleich behandelt werden müssen. Mit der Annahme des Beschlusses des Nationalrates würde aber die inländische Landwirtschaft bezüglich der Pflichtlagerhaltung gegenüber anderen Branchen im Heilmittel- oder Energiebereich bevorzugt. Das lehnt die Kommission einstimmig ab; das heisst Festhalten an Artikel 16 gemäss Bundesrat und Beschluss des Ständerates. Wenn wir an Artikel 16 festhalten, dann bleibt auch Artikel 20 unverändert.
Die dritte Differenz ist bei Artikel 26, "Forstwirtschaft", bei den Absätzen 2 und 3. Der Nationalrat will die Absätze 2 und 3 streichen. Er begründet dies mit dem Schutz der Forstwirtschaft; es sei nicht angebracht, dass die schon heute schwache Forstwirtschaft auch noch Gelder in den Ausgleichsfonds zahlen müsse. Ihre Kommission will auch der Forstwirtschaft keine Ausnahmen zugestehen. Somit stimmte sie einstimmig für Artikel 26 gemäss Bundesrat, und somit auch da: Festhalten am Beschluss des Ständerates.
Zusammengefasst beantragt Ihre Kommission, die redaktionelle Änderung zu bereinigen und beiden Änderungsbeschlüssen des Nationalrates nicht zuzustimmen, sondern an den Beschlüssen des Ständerates vom 18. März 2015 festzuhalten.