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Tschäppät Alexander · Nationalrat · 2016-03-10

Tschäppät Alexander · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-10

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, Sie kurz über zwei Themen des letzten Jahres zu orientieren. Das eine ist die Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat, das andere die Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes.

Zur Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat: Abklärungen der PVK haben ergeben, dass trotz Verbesserungen als Folge der Affäre Roland Nef das Wahlverfahren durch den Bundesrat nach wie vor mangelhaft ist. Die Auswahl der von der Exekutive zu ernennenden Führungskräfte erfolgt hauptsächlich innerhalb der Departemente. Diese führen das gesamte Auswahlverfahren für künftige Kader durch, womit die Wahlzuständigkeit des Bundesrates faktisch auf eine blosse Bestätigung reduziert wird. Aufgrund des fehlenden Einbezugs in den Selektionsprozess kann der Bundesrat nicht für die Qualität der auf Departementsebene durchgeführten Auswahlverfahren bürgen. Die Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat erfolgt also oft, ohne dass sich dieser überhaupt in qualitativer Hinsicht ein Bild von den Kandidaturen gemacht hat. Einem Wahlvorschlag ohne Kenntnis des vorausgehenden Selektionsprozesses zuzustimmen heisst, die Verantwortung für die Wahl seiner obersten Kader unkontrolliert zu delegieren.

Wegen der unterschiedlichen Auswahlverfahren der einzelnen Departemente und der chronisch fehlenden Informationen zu den Wahlvorschlägen gibt es deshalb grundsätzlich zwei Szenarien für die künftige Ernennung der obersten Kader: Entweder man verzichtet ganz auf die Wahl durch den Bundesrat, oder aber man vereinheitlicht einen Selektionsprozess konsequent, indem ein Standardverfahren festgelegt wird und die Unterlagen stets dem Bundesrat auch unterbreitet werden. Für die GPK ist klar, dass nur das Zweite infrage kommen kann, da die obersten Kader wesentlichen Einfluss auf den Betrieb der Bundesverwaltung haben.

Die GPK hat dem Bundesrat sechs Empfehlungen abgegeben, um sicherzustellen, dass die Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat künftig nicht reine Routine oder gar reine Farce bleibt. Insbesondere wird aus Sicht der GPK Folgendes gewünscht: ein einheitliches Wahlverfahren wie auch eine konsequente Durchführung einer erweiterten Personensicherheitsprüfung mit Befragung vor der Ernennung, dazu ein transparentes Auswahlverfahren. Der Bundesrat hat erfreulicherweise diese Empfehlungen im Wesentlichen aufgenommen und für die Departemente verbindliche Weisungen erlassen, sodass die GPK ihre Inspektion abschliessen konnte.

Die Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlands war ein anderes Thema, das uns stark beschäftigt hat. Es wird uns noch während mehrerer Jahren weiterhin beschäftigen. Die Evaluation der PVK kommt zu alarmierenden Ergebnissen: Die Schweiz verliert jährlich 3400 Hektaren landwirtschaftlichen Kulturlands. Wichtigster Faktor dafür ist die Ausbreitung der Siedlungsfläche. Die GPK kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass die bundesrätlichen Vorgaben nicht genügen, um diesen Verlust, vor allem auch der Fruchtfolgeflächen, zu verhindern. Insbesondere schützt das Raumplanungsgesetz das Kulturland nur schwach und überlässt den Kantonen einen zu grossen Ermessensspielraum im Vollzug. Die schwache Stellung des Kulturlandschutzes wird insbesondere im Vergleich mit dem Waldschutz offensichtlich, bei dem im Gegensatz zum Kulturlandschutz ein Rodungsverbot und eine Kompensationspflicht auf Bundesebene bestehen. Die Kompensation von Waldrodungen erfolgt zudem häufig auf Kosten landwirtschaftlichen Kulturlands. Ob es sich daher im heutigen Zeitpunkt noch rechtfertigt, den sich immer mehr ausbreitenden Wald stärker zu schützen als das immer rarer werdende Kulturland, darf mit Fug bezweifelt werden. Die GPK hat deshalb zu dieser Frage das Postulat 15.4088 eingereicht, welches ja dieser Rat in dieser Woche diskussionslos angenommen hat. Im Weiteren formulierte sie vier Empfehlungen, die auf einen besseren Schutz des Kulturlands durch den Bund abzielen. Dem Bundesrat wird empfohlen, eine stärkere gesetzliche Verankerung des Kulturlandschutzes und insbesondere die Einführung einer bundesrechtlichen Kompensationspflicht für die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen zu prüfen.

Die GPK stellen weiter fest, dass der Bund seine Aufsichtsfunktion im Bereiche Kulturlandschutz nur zurückhaltend wahrnimmt. Und schliesslich wies die Kommission den Bundesrat auch darauf hin, dass dem Schutze des Kulturlandes, auch bei raumwirksamen Projekten des Bundes wie zum Beispiel beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, ein zu geringer Stellenwert eingeräumt wird. Gemessen am Gesamtkulturlandverbrauch ist dieser Verlust zwar gering, aber nach unserer Meinung kommt dem Bund hier klar eine Vorbildfunktion zu.

Die GPK erwarten bis Mitte April dieses Jahres eine Stellungnahme des Bundesrates. Dass dringender Handlungsbedarf besteht, ist für uns in der Kommission klar, und wir werden Sie auch auf dem Laufenden halten.