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Germann Hannes · Ständerat · 2016-03-15

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-15

Wortprotokoll

Ich kann mich bei den Ausführungen weitgehend dem Kollegen Hefti anschliessen. Ich möchte nur andere Ziffern eingesetzt haben, die den Initianten noch etwas weiter entgegenkommen, die aber auch Sicherheit für die Strasse schaffen. Mein erster Einzelantrag betrifft Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe g der Bundesverfassung. Dort möchte ich im Gegensatz zum Kollegen Hefti das Wort "maximal" nicht wegnehmen. Das wäre für mich die minimale Lösung. Ich möchte dort die Formulierung "maximal 20 Prozent des Reinertrags" drinhaben. Mit dieser Bestimmung, so, wie sie aus meinem Antrag hervorgeht, sollen 20 Prozent des Ertrages aus der Mineralölsteuer und den verschiedenen damit verbundenen Produkten, also der Verbrauchssteuer auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas usw., dem NAF zugewiesen werden. Dies entspricht einer zusätzlichen NAF-Einlage von jährlich 480 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer. 10 Prozent des Reinertrags entsprechen rund 290 Millionen Franken. Die zusätzliche NAF-Einlage aus den Erträgen der Mineralölsteuer ist unter anderem notwendig, damit die aufgrund des Alters der Strasseninfrastrukturen und der zahlreichen Kunstbauten, die wir haben, steigenden Unterhaltskosten und gleichzeitig die für die Erhaltung der Funktionalität der Nationalstrassen erforderlichen Massnahmen auch finanziert werden können. Es nützt uns ja nichts, wenn wir wunderschöne, ausführungsfertige Projekte haben, aber die Mittel für die Ausführung fehlen. [PAGE 176]

Zudem sind die dem Bund aus der Integration des Netzbeschlusses 2012 in die NAF-Vorlage entstehenden Mehrkosten zu kompensieren, ohne dass die in der Botschaft vorgesehene Anhebung des Mineralölsteuerzuschlages um 6 Rappen oder auch 4 Rappen pro Liter überhaupt erforderlich wird. Es ist ja schon etwas seltsam, wenn man einer Initiative, die eigentlich genau das verhindern will, nachher als Erstes einen Vorschlag gegenüberstellt, der wieder mit einer weiteren Erhöhung der Abgaben verbunden ist - dies ganz abgesehen von den negativen Auswirkungen entlang der Grenze. Denn bei einer Anhebung wäre der Anreiz noch grösser, den Tank im Ausland zu füllen, vor allem wenn es um Dieseltreibstoff geht. Es werden also noch mehr Mittel abfliessen, da beisst die Katze sich buchstäblich in den eigenen Schwanz. Das sollten wir nicht zulassen. Angesichts der Verlängerung des "Neat-Viertels" nach der Fertigstellung der Neat am Gotthard und der weitergeführten Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs über die vorgesehenen 6 Milliarden Franken des bisherigen Infrastrukturfonds hinaus - beides entspricht einer Querfinanzierung von der Strasse zur Schiene, darin sind wir uns einig - ist ein Ausgleich dieser Abflüsse aus der Strassenfinanzierung des Bundes angemessen.

Der zweite Teil meines Anliegens - es ist in einem separaten Antrag formuliert - betrifft ebenfalls Artikel 86 der Bundesverfassung, aber einen anderen Absatz, nämlich Absatz 4. Mit dieser Bestimmung sollen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr zusätzlich zur bisherigen Mittelzuteilung - also der Hälfte des Ertrages der Mineralölsteuer - weitere 10 Prozent, total also 60 Prozent dieses Ertrages, zugewiesen werden. Dies entspricht einer zusätzlichen Einlage von jährlich 290 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer in den Fonds der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV). Die zusätzliche Einlage in den SFSV soll das verstärkte Engagement der Kantone im Zusammenhang mit den Aufgaben zur Bereitstellung von bedarfsgerechten Strassenkapazitäten, namentlich der Hauptstrassen und der regionalen Strassenverbindungen sowie deren Betrieb und Unterhalt, finanzieren helfen. Das wäre ein echtes Entgegenkommen an die Kantone - wir sind ja hier in der Kammer der Kantone. Darum bitte ich Sie, insbesondere auch meinem Antrag hier zuzustimmen - damit die Mittel eben dort ankommen, wo sie effektiv verwendet werden, nämlich auch im ländlichen Raum und nicht nur in den Agglomerationen, wo es die Engpässe zu beseitigen gilt.

Mit einer Zustimmung zu diesem Antrag hätte die "Milchkuh-Initiative" wirklich zurückgezogen werden können. Diese Kompetenz habe ich hier drin aber selbstverständlich nicht, und das wird jetzt auch nicht mehr passieren. Es wird aber hoffentlich passieren, dass Sie diesem Einzelantrag zustimmen.