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Steiert Jean-François · Nationalrat · 2016-03-15

Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

La Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national a demandé à l'un de ses membres de présenter le projet en deux langues. Cela n'est pas dû au hasard, ni à un souci d'économies, mais relève simplement du souhait et de la volonté d'illustrer une assez large unité de points de vue sur un sujet qui a fait passablement de bruit ces derniers mois.

Le point de départ date du dernier jour de la session d'hiver 2015. Le Conseil des Etats acceptait, en vote final, la suppression de la limitation dans le temps de la validité de l'article 55a LAMal relatif à la limitation de l'admission à pratiquer à charge de l'assurance-maladie obligatoire. Peu après, c'est-à-dire une ou deux heures plus tard, le Conseil national refusait à une voix près - un peu par erreur selon certains conseillers nationaux - la même solution.

Das hat uns zur Situation geführt, dass die heutige Zulassungsregel nur noch bis zum 30. Juni 2016 gilt. Es gibt hier verschiedene Ansichten, wie man mit der Anzahl Ärzte in der Schweiz umgehen soll. Es gibt die Frage, ob man überhaupt regeln soll. Dort sind sich die meisten eigentlich einig. Es gibt die Frage, wer regelt. Das können Kassen machen, das kann der Staat machen, oder das können auch Dritte machen. Zudem gibt es die Frage, wie überhaupt geregelt wird, falls man sich bei den ersten beiden Fragen einig wird. Dort gibt es die Möglichkeit der heutigen Zulassungsbeschränkung, es gibt die Möglichkeit von Tarifdifferenzierungen, und es gibt die Möglichkeit, die freie Arztwahl entweder einzuschränken oder aber ganz aufzuheben.

Aber - und das war der Sinn der heutigen Botschaft - alle Mitglieder der Kommission waren sich einig, dass ganz ohne Regeln in einer Zwischenphase die Schweiz vor einigen Problemen stehen würde. Wir werden nämlich mehr Ärzte haben, und zwar nicht primär in den Bereichen, wo sie benötigt werden, sondern im Wesentlichen in Bereichen, wo das zusätzliche Angebot eine zusätzliche Nachfrage generiert. Damit werden auch Leistungen generiert, die für das Wohl der Patienten nicht unbedingt notwendig sind, und damit letztlich auch entsprechende Kosten für unser System der obligatorischen Krankenversicherung.

Die SGK-NR hat deshalb am 22. Januar beschlossen, eine Kommissionsinitiative (16.401) zu verabschieden und beiden Räten vorzuschlagen, die heutige Regelung vom 30. Juni 2016 bis zum 30. Juni 2019 zu verlängern. Das ist die erwähnte Zulassungsbeschränkung. Diese Kommissionsinitiative wurde im Eiltempo von den Kommissionen beider Räte in der ersten Phase bereits behandelt. Sie ist in unserer Kommission Ende Februar bereits in der zweiten Phase behandelt worden. Sie sollte in der Sondersession vom Nationalrat und in der Sommersession vom Ständerat verabschiedet werden können; das ist das Ziel.

Der andere Teil dieses Kompromisses ist die vorliegende Kommissionsmotion. Es handelt sich ursprünglich um eine Motion der freisinnig-liberalen Fraktion, die im Gespräch mit einigen Punkten ergänzt wurde. Sie verlangt vom Bundesrat ein ausgewogenes Angebot an Lösungsansätzen, im Sinne eines ähnlichen Postulates der SGK des Ständerates, zu welchem sich der Ständerat in der jetzigen Session aussprechen muss. Die SGK-NR möchte konkrete Lösungsansätze zu den drei wesentlichen Stossrichtungen, die ich bereits erwähnt habe:

1. Ein Punkt ist die Verlängerung der bestehenden Zulassungsbeschränkung, entweder so, wie sie existiert, oder allenfalls mit Ergänzungen, wie sie bereits vom Bundesrat im Rahmen der abgelehnten Gesetzgebung vorgeschlagen wurden.

2. Weiter gibt es die Möglichkeiten zu Tarifdifferenzierungen. Diese Möglichkeiten haben verschiedene Untervarianten, auch hier muss noch einiges an Denkarbeit geleistet werden. Eine Differenzierung des Taxpunktwertes kann nach Regionen, nach Leistungsangebot oder nach qualitativen Kriterien vorgenommen werden. Zudem ist auch zu klären, wer diese Differenzierung dann vornimmt und, falls es die Versicherer sind, ob sie das einzeln oder als Kollektiv machen, wie das von einem der beiden grossen Versicherungsverbände vorgeschlagen wurde. Auch diese verschiedenen Varianten müssen ausgelotet werden, ohne dass wir zu Lösungen kommen, die zu allzu viel Bürokratie führen bzw. den [PAGE 374] Versicherern die Überschaubarkeit der Angebote nicht mehr ermöglichen.

3. Die Kommission hat den Bundesrat gebeten - und wir möchten Sie bitten, das zu unterstützen -, auch die Einschränkung oder die Aufhebung der freien Arztwahl zu analysieren. Auch hier gilt es, die verschiedenen möglichen Wege auszuloten, wenn möglich qualitätsorientiert. Es besteht dabei die Möglichkeit, Kriterien von einzelnen Versicherern, von allen Versicherern in einem Kanton, wie das auch von einem Versichererverband gefordert wurde, oder aber von den Behörden erarbeiten und anwenden zu lassen. Hier geht es um die Kriterien für eine Einschränkung der freien Arztwahl. Wichtig für alle Versicherten ist: Die Regeln sollten nachvollziehbar sein, und die Folge sollte nicht sein, dass die Differenzierung zwischen einzelnen Versicherungsangeboten so gross wird, dass Versicherte jedes Jahr entweder den Arzt oder den Versicherer wechseln müssen.

Das sind die drei Ansätze für konkrete Lösungsmöglichkeiten, die wir vom Bundesrat bis Ende 2016 oder Anfang 2017 präsentiert erhalten möchten. Das würde unserem Rat und anschliessend dem Zweitrat erlauben, in der vorgegebenen Zeit bis spätestens Ende 2018 eine referendumsfähige Gesetzgebungsvorlage zu beschliessen, die nach Ablauf der Referendumsfrist ab dem 1. Juli 2019 Geltung erlangen kann - in welche Richtung auch immer das gehen wird; das muss dann ausgelotet werden.

In diesem Sinn eines ersten Schrittes zu einer längerfristig geltenden Regulierung der Ärztedichte in unserem Land empfehle ich Ihnen im Namen der Kommission - sie hat mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen entschieden -, die Kommissionsmotion anzunehmen.