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Lombardi Filippo · Ständerat · 2016-03-15

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

Lärmschutzmassnahmen bei Strassen sind eine wichtige Aufgabe des Staates. Wir wissen, dass viele unserer Mitbürger unter Strassenlärm leiden, und ich bin froh, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt: "Der Bundesrat pflichtet dem Motionär grundsätzlich bei, dass die Lärmbekämpfung ... eine Daueraufgabe ist."

Eine Daueraufgabe wird in einem gewissen Rahmen angegangen. Zuständig sind die Kantone beziehungsweise die Städte und die Gemeinden. Seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs beteiligt sich der Bund an diesen Sanierungsmassnahmen im Rahmen von Programmvereinbarungen. Das System hat sich bewährt, und ich bin auch froh, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt, dass mit 172 Millionen Franken bis jetzt Investitionen in der Höhe von rund 650 Millionen Franken ausgelöst worden seien. Es haben sich an der Realisierung dieser Massnahmen also auch andere beteiligt. Das ist der Grundsatz für die Beteiligung des Bundes an solchen Kantons- oder Gemeindeaufgaben. Es geht darum, nur den kleineren Teil der gesamten Anstrengungen zu übernehmen und mit dem Beitrag doch etwas zu bewirken.

Die Lärmschutzverordnung (LSV) schreibt nun vor, dass das heutige System nur bis zum 31. März 2018 gilt. Danach, sagt der Bundesrat, wolle er andere Formen der Unterstützung durch den Bund bzw. andere Massnahmen prüfen; das habe er schon in seinen Stellungnahmen zu den Postulaten Barazzone 14.3161 und 15.3840 gesagt. Das ist alles gut.

Was schlage ich aufgrund der Probleme, die mir Kantone und Städte signalisiert haben, vor? Ich schlage vor, dass die Programmvereinbarungen, die gemäss LSV bis zur Frist Ende März 2018 abgeschlossen worden sind, auch danach gelten sollen. Das heisst, dass der Bund die Programmvereinbarungen, die bis zur erwähnten Frist abgeschlossen worden sind, einhalten soll.

Die Sorge der Kantone und der Städte - Sie haben in diesem Sinne eine Empfehlung der BPUK und des Städteverbandes erhalten - ist die, dass sie Vereinbarungen mit dem Bund treffen, welche aufgrund von höherer Gewalt, sagen wir es so, also aufgrund von Planungsschwierigkeiten beziehungsweise der ewigen Problematik der Schweiz - Einsprachen und Rekurse -, nicht realisiert, dass diese Vereinbarungen also aufgrund dieser externen Faktoren kaum bis zur Frist gemäss LSV eingehalten werden können. Was wird dann passieren? Der Bund wird sich zurückziehen und diese Vereinbarungen nicht mehr einhalten wollen. Das ist gegenüber den Städten und Kantonen nicht fair und entspricht auch nicht der Idee, dass der Bund künftig mit anderen Formen der Unterstützung beteiligt werden soll. Das ist alles gut, aber die Vereinbarungen, die bis zur Frist gemäss LSV abgeschlossen werden, sollen auch eingehalten werden.

Die heutige Situation, wenn der Bund nach der geltenden Frist vorgehen will, könnte sogar zu absurden Folgen führen. Das heisst, Städte und Kantone, die bis zum Ablauf der Frist gewisse Vorbereitungs- und Planungsarbeiten usw. realisiert und gewisse Bundesbeiträge erhalten haben, könnten sogar dazu verpflichtet werden, diese Beiträge zurückzuzahlen, wenn die Massnahmen wegen Rekursen nicht bis zum 31. März 2018 realisiert werden können. Es geht also darum, eine pragmatische Lösung zu finden.

Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme eine meines Erachtens irreführende Aussage, wenn er äussert, er sei gegen eine Verlängerung der Sanierungsfrist. Ich schlage keine Verlängerung der Sanierungsfrist vor: Ich möchte nur, dass die bestehende Sanierungsfrist gemäss LSV im Rahmen der erwähnten Vereinbarungen voll ausgeschöpft werden kann.

Ich bitte Sie deswegen, meine Motion zu unterstützen.