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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2016-03-15

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-15

Wortprotokoll

Ich kann gleich bei Frau Kiener Nellen anknüpfen: Schwere Körperverletzung ist selbstverständlich erfasst vom Antrag, den wir in der Kommission für Rechtsfragen gestellt haben und der jetzt der Mehrheitsantrag ist. Bei Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe c geht es darum, welche Grundurteile bis zum Tod oder eben lebenslänglich registriert bleiben. Gemäss Entwurf des Bundesrates und heutigem Gesetz sollen Urteile nur bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen nicht mehr aus dem Strafregister gelöscht werden. Das macht insofern keinen Sinn, als es nur wenige Urteile gibt, welche überhaupt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe enthalten.

Meiner Meinung nach müsste man ja gar keine Delikte mehr aus dem Strafregister löschen. Es gibt andere Meinungen, [PAGE 399] gemäss denen alle Urteile schneller aus dem Strafregister gelöscht werden sollten. In der Kommission haben wir versucht, einen Kompromiss zu finden. Wir haben uns dann darauf geeinigt, und ich kann dahinterstehen, ebenso die SVP-Fraktion, die ich hier vertrete, dass wir sagen: Mindestens bei schweren Gewalt- und Sexualstraftaten sollen die Urteile lebenslänglich im Strafregister enthalten bleiben.

Bis 2006 hatten die Gerichte ja Zugriff auf diese Urteile, auch wenn sie aus dem Strafregister gelöscht wurden. Das war im Falle von Wiederholungstätern eben relevant, die jetzt immer wieder angesprochen wurden. Heute haben die Gerichte ein Problem. Wahrscheinlich sind wir bei Mord etwa ähnlicher Meinung. Wir haben das in der Kommission auch besprochen. Aber gerade auch bei Körperverletzungen, bei sexuellem Missbrauch von Kindern usw. kann es eben sein, dass Urteile zu früh gelöscht werden. Das hat nicht nur zur Folge, dass diese Urteile von den Richtern nicht mehr eingesehen werden können, sondern ist zum Beispiel auch ein Problem für Gutachter oder für Psychiater, die solche Täter therapieren und nichts von vergangenen Straftaten wissen. Das ist insbesondere bei Sexualstraftätern, bei Pädokriminellen relevant.

Ich möchte Sie bitten, hier der Mehrheit zuzustimmen. Wir haben wirklich einen Kompromiss gefunden. Es soll hier nur um schwere Sexual- und Gewaltstraftaten gehen. Wir haben das breit diskutiert, und wir finden, es ist eine Abwägung, es ist ein Mittelweg zwischen den Anliegen der Verhältnismässigkeit und der Sicherheit der Bevölkerung.