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Engler Stefan · Ständerat · 2016-03-16

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-03-16

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz hatte über eine noch offene Frage zu befinden. Die offene Frage betraf Artikel 26 Absatz 5bis des Gesetzes. Hier geht es um die Frage, wo die Fernmeldedienstanbieter die Randdaten des Fernmeldeverkehrs aufzubewahren haben.

Sie erinnern sich, es bestand darin eine Differenz zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat. Der Nationalrat beharrte darauf, dass diese Randdaten ausschliesslich und zwingend in der Schweiz aufzubewahren sind. Der Ständerat sah das anders und entschied hier in der Mehrheit, dass die Definition eines Aufbewahrungsortes, auch eines Aufbewahrungsortes in der Schweiz, keinen zusätzlichen Nutzen und vor allem keine zusätzliche Sicherheit im Umgang mit diesen Randdaten verschafft, zudem die wirtschaftlichen Möglichkeiten von Fernmeldedienstanbietern einschränkt und, als drittes Argument, es auch kostentreibend wäre, wenn entsprechende Daten vom Ausland in die Schweiz zurücktransferiert werden müssten, um hier aufbewahrt zu werden. Insgesamt hat sich der Ständerat wiederholt auf den Standpunkt gestellt, dass damit nur eine Scheinsicherheit geschaffen würde, die sich noch dazu kaum umsetzen und vor allem nicht kontrollieren liesse in einer Welt, in welcher Daten jederzeit überall sind. Entsprechend haben wir [PAGE 209] im Ständerat auch in der letzten Differenzbereinigung daran festgehalten, dass das nichts bringt.

In der Einigungskonferenz haben wir uns dann mit 13 zu 12 Stimmen für die Variante des Ständerates entschieden, d. h., die entsprechende Bestimmung zu streichen. Einen anderslautenden Antrag gibt es jetzt nicht, weshalb ich Ihnen im Sinne der Einigungskonferenz empfehlen kann, diesem Antrag, nämlich Streichung von Artikel 26 Absatz 5bis, zuzustimmen.