Bäumle Martin · Nationalrat · 2016-03-16
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-03-16
Wortprotokoll
Es gibt keine Alternative zur Unternehmenssteuerreform III. Der Wegfall der Steuerprivilegien aufgrund der internationalen Veränderungen ist zwingend, und gezielte Massnahmen sollen eine Teilkompensation ermöglichen. Die Vorlage hat drei Ziele:
1. die Attraktivität des Standortes Schweiz zu erhalten und zu stärken;
2. die internationale Konformität zu sichern;
3. die Steuerergiebigkeit insgesamt, inklusive der dynamischen Effekte, möglichst zu erhalten.
Im Kern sieht die Reform vor, den Kantonen einen Elementbaukasten zur Verfügung zu stellen, mit mehreren Elementen darin, welche nicht einzeln, aber insgesamt begrenzt werden sollen.
Die Patentbox als Hauptmassnahme soll zur Abfederung der Abschaffung der Holdingprivilegien dienen und als eine Art Outputförderung für Forschung und Entwicklung gelten. Die Kantone bestimmen die zulässige Ermässigung. Der Ständerat definierte eine Basis von maximal 90 Prozent, die WAK-NR lässt diese Stellschraube offen.
Ein weiteres Element ist die Inputförderung als neue, zusätzliche Option für die Kantone, welche sie einsetzen können, aber nicht müssen. Auch hier soll kein Maximum mehr definiert werden. Der Ständerat hat noch 150 Prozent definiert, so sind mehr als 100 Prozent weiter möglich; damit wird dieses Element zu einer indirekten Forschungs- und Entwicklungssubvention, was international Praxis ist und zulässig ist. Zudem sollen die Kantone aber auch Forschung und Entwicklung im Ausland - mit demselben oder einem reduzierten Satz, wiederum freiwillig - anrechnen können. Der Ständerat hat hier Heimatschutz geregelt. Gemäss OECD ist es zwar zulässig, dass nur Inlandforschung angerechnet werden kann, aber es ist falsch, da in der EU andere Regeln gelten, andere Unternehmen diese Rechte haben und sonst unseren Unternehmen Nachteile entstehen können und hier Wertschöpfung verlorengehen kann - ich spreche eben genau die dynamischen Effekte an.
Die zinsbereinigte Gewinnsteuer soll ebenfalls als Option für die Kantone eingeführt werden, welche die Kantone anwenden können, aber eben nicht müssen. Auf Bundesebene ist diese aktuell fix drin und kostet sicher einiges.
Damit aber diese Steuerbox insgesamt nicht unter null oder unter ein bestimmtes Niveau sinkt, wird über alle Elemente eine Grenze von maximal 80 Prozent Entlastung definiert, damit das Steuersubstrat weiterhin auf einem bestimmten Niveau gesichert werden kann.
Jetzt können die Kantone je nach Problemstellung ihre Elemente gewichten. So ist die höhere Gewinnsteuer ein Faktor, aber auch der Anteil privilegierter Firmen. So müssen die Kantone z. B. nicht die Gewinnsteuer maximal senken, weil dies sonst für alle Firmen gilt und sehr viel Geld verlorengeht. So wird der Kanton Basel-Stadt mit seiner Pharmaindustrie eher die Patentbox verstärkt anwenden. Der Kanton Genf wird möglicherweise vor allem den Gewinnsteuersatz markant senken, weil er viele Privilegierte hat. Der Kanton Zürich wird hingegen wohl alle drei Elemente pragmatisch einsetzen müssen, damit er die Gewinnsteuer nicht allzu stark reduzieren muss, weil sonst massive Steuerausfälle drohen würden.
Ein Spezialfall ist die Tonnage Tax für die Schifffahrt. Dieses Steuerelement könnte gewisse Unternehmen in der Schweiz halten oder neu ins Land ziehen. Es wird in anderen Ländern auch angewandt. Eigentlich ist das in der Unternehmenssteuerreform III ein systemfremdes Element, weil damit konkret eine Branche bevorzugt wird und nicht eine generelle Option wie die anderen Elemente darstellt. Die Tonnage Tax hätte man eigentlich besser als separate Schifffahrtsförderungsvorlage gebracht. Aber wir stellen fest, dass dieses Element vor allem von den Kantonen Genf, Waadt und Tessin ausdrücklich gewünscht wird. Aufgrund der geringen, schon statisch zu nennenden Steuerausfälle von wenigen Millionen Franken werden die Grünliberalen im Sinne eines zusätzlichen Elements und in Differenz zum Ständerat dieser Option für diese Kantone trotzdem zustimmen. Wir erwarten aber, dass der Ständerat noch einmal die Frage der Begrenzung analog zur 80-Prozent-Regel prüft, damit keine Schlaumeiereien passieren.
Die Teilbesteuerung der Dividenden ist heute eine Kernbestimmung aus der Unternehmenssteuerreform II und darf grundsätzlich auch im Sinne der Rechtssicherheit nicht [PAGE 431] verändert werden. Die meisten Kantone haben eine Reduktion um 50 Prozent legiferiert, andere bis 80 Prozent. Der Bundesrat wollte dies neu begrenzen und eine Rückkehr zur Unternehmenssteuerreform II einleiten. Die Kantone können dies aber im Rahmen der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform ohne neue Gesetzesbestimmung anpassen und das zusätzliche Potenzial von bis zu 346 Millionen Franken voll oder teilweise zu ihren Gunsten wieder einführen. Aber wie gesagt, nicht der Bund schreibt ihnen vor, das zu tun, sondern sie können es tun, wenn dieses Element aus ihrer Sicht Sinn macht.
Von linker Seite kommen dann noch Anträge für eine Vollbesteuerung der Dividenden und die komplette Aufhebung der Unternehmenssteuerreform II. Das würde jegliche Rechtssicherheit nehmen und würde zur Abwanderung von Firmen und von Steuersubstrat führen, also das Gegenteil dessen bewirken, was Sie eigentlich wollen.
Als Kompensation für die zu erwartenden statischen Steuerausfälle bei den Kantonen soll ein höherer Anteil an Bundessteuern in die Kantone fliessen. Hier ist aber im Interesse der Bundesfinanzen masszuhalten und der Anteil, wie die Mehrheit will, auf 20,5 Prozent zu erhöhen, was ungefähr 769 Millionen Franken in die Kantone bringt. Die grünliberale Fraktion lehnt die Anträge der Minderheiten ab, welche diesen Anteil bis 1,077 Milliarden Franken erhöhen wollen. Uns ist klar, dass im Rahmen der Differenzen mit den Kantonen ein Kompromiss zu suchen ist, der wohl dann am Ende zwischen 20,5 und 21,2 Prozent liegen dürfte.
Zur Vorlage 2, Bundesgesetz über die Stempelabgaben: Die Stempelabgabe soll aus der Vorlage herausgelöst werden und als separate Vorlage 2 beraten werden. Dazu kommen wir in Block 5 und werden uns dort dazu positionieren.
Ich komme zum ersten Fazit: In der Summe dürften die statischen Steuerausfälle dieser grossen Reform mit diesem Elementbaukasten wohl 2 bis 2,5 Milliarden Franken betragen für Bund und Kantone zusammen. Dynamisch gesehen dürften diese Steuerausfälle aber schrittweise entstehen, nämlich etwa zwischen 2019 und 2023, wenn die volle Wirkung eintritt. Ausserdem sind sie durch dynamisches Wachstum beeinflusst, zum Beispiel wegen mehr Steuern, wegen mehr Wertschöpfung und indirekt eben auch wegen mehr Steuern von natürlichen Personen, und zwar nicht, weil wir ihnen die Steuern erhöhen, sondern weil durch das Wirtschaftswachstum dieser Firmen die Leute mehr Steuern bezahlen. Das ist ein ganz wesentlicher Anteil an Steuersubstrat, der eben immer ausgeblendet wird, und das sind dynamische Effekte. So schätzen die Grünliberalen die realen Ausfälle für alle Ebenen etwa auf die Hälfte oder etwas über eine Milliarde Franken. Das ist immer noch viel.
Auf der anderen Seite würde ein Nichtstun die Kantone zwingen, ihre Gewinnsteuern zu senken, und damit würden statische Steuerausfälle von 5 bis 8 Milliarden Franken drohen, und diese würden wegen der Abwanderung privilegierter Gesellschaften und durch zusätzliche Abwanderungen und den indirekten Verlust von Steuern natürlicher Personen auch dynamisch noch negativer ausfallen.
Die grünliberale Fraktion ist deshalb für Eintreten und gegen die Rückweisung. Sie wird im Grossen und Ganzen mit einigen Ausnahmen die Mehrheiten unterstützen.
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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu