preparatory:AB 197220
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-16
Wortprotokoll
In diesem Block 2 geht es um die drei Dinge, die Sie jetzt schon gehört haben: um die Einführung einer Tonnage Tax, um die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer und um die Aufdeckung stiller Reserven, den sogenannten Step-up.
Ich komme zuerst zur Tonnage Tax: Diese Tonnage Tax war nicht in der Vernehmlassung. Der Bundesrat hat diese Besteuerungsart geprüft und hat aufgrund eines Gutachtens gefunden, dass die Verfassungsmässigkeit nicht gegeben ist. Inzwischen sind andere Gutachten gemacht worden - es wurde erwähnt -, die auch einen anderen Schluss zulassen. Aber Fakt bleibt: Dieses Geschäft war nicht in der Vernehmlassung, und es gab dazu auch keine Anhörung. Eigentlich handelt es sich hier um die Einführung eines neuen Tatbestandes. In unserer Gesetzgebung kennen wir den Grundsatz, dass wir eine Anhörung durchführen, wenn wir etwas grundsätzlich Neues einführen. Das war hier aber nicht der Fall. Aus dieser Optik würde ich Sie bitten, dem Antrag der Minderheit Marra zu folgen und diesen ganzen Bereich aus der Vorlage auszuschliessen.
Jetzt gehe ich aber aufgrund der Mehrheitsverhältnisse hier im Rat davon aus - das war schon in der Kommission der Fall -, dass Sie diesen Bereich beschliessen und damit im Gesetz festschreiben. Ich möchte aufzeigen, wie wir dann vorgehen würden. Selbstverständlich würden wir das als Auftrag verstehen, den Bereich näher zu prüfen, und wir hätten dann auch die Möglichkeit, das Thema mit dem Ständerat zu prüfen. Ich würde mir in der Folge ausdrücklich vorbehalten, in der zweiten Lesung, wenn sich andere Erkenntnisse ergeben sollten, auf diese Tonnage Tax zurückzukommen, sie zu modifizieren oder dann definitiv eine Streichung zu machen. Aber ich glaube, aufgrund der Diskussion, die jetzt geführt wurde, wäre es konsequent, falls Sie dem entsprechenden Mehrheitsantrag zustimmen, dass wir das Thema auch ernsthaft prüfen. Wir würden Ihnen nach der ständerätlichen Kommissionsarbeit auch die Ergebnisse unterbreiten und dann allenfalls eben andere Vorschläge machen oder auf die vorliegenden zurückkommen. Es ist unüblich, in einer Gesetzesberatung einen neuen Tatbestand einzufügen; das bedingt in der Regel dann eben eine Vernehmlassung. Offensichtlich ist es aber, mindestens finanziell, nicht ein so weltbewegendes Geschäft, sodass es wahrscheinlich angezeigt ist, das Thema zu prüfen, wenn Sie dem entsprechenden Antrag der Mehrheit zustimmen. Aber noch einmal: Dem Bundesrat wäre es lieber, Sie würden das nicht machen, sodass wir das im ordentlichen Verfahren dann entsprechend prüfen könnten.
Tatsache ist aber auch, dass die Schweiz eigentlich eine Schifffahrtsnation ist - etwas, was man eigentlich nicht vermutet. Wir sind auf der Rangliste der grössten Schifffahrtsnationen auf Rang 26, und dieses Potenzial kommt immer noch aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges.
Wir bitten Sie eigentlich, diese Besteuerungsart abzulehnen, werden das Thema aber prüfen, wenn Sie dem Antrag der Mehrheit zustimmen, und Ihnen dann entsprechende Anträge unterbreiten.
Damit komme ich zum zweiten Punkt in diesem Bereich, zur zinsbereinigten Gewinnsteuer: Der Bundesrat hat die zinsbereinigte Gewinnsteuer in der Vernehmlassung aufgeführt, aber dann darauf verzichtet, sie in die Botschaft aufzunehmen. In der Vernehmlassung wurde diese Massnahme von der Mehrheit der Kantone abgelehnt, insbesondere weil man befürchtete, dass da Steuerplanungsmassnahmen eingeführt würden, die zu hohen Steuerausfällen führen könnten. Ihre Kommission hat diese Bedenken zumindest abgeschwächt, indem die Planungsmöglichkeiten eingeschränkt wurden und diese Massnahme für die Kantone grundsätzlich freiwillig geworden ist. Trotzdem ist festzuhalten, dass die Kantone der ursprünglichen Fassung in der Vernehmlassungsvorlage ablehnend gegenüberstanden.
Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist etwas, was durchaus auch der Bundesrat auf dem Radar hat. Wir haben vorgesehen, sie Ihnen zusammen mit der Revision der Verrechnungssteuer zu unterbreiten, weil es den gleichen Bereich betrifft. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer betrifft eigentlich eine interne, die Verrechnungssteuer eine externe Finanzierungsmassnahme für Unternehmen. Wir hatten vorgesehen, Ihnen das in einer separaten Vorlage zu unterbreiten. Ihre Kommission hat die zinsbereinigte Gewinnsteuer nun vorgezogen und in diese Vorlage integriert. Das führt mit der vorliegenden Fassung bei statischer Betrachtung zu Mindereinnahmen des Bundes von 266 Millionen Franken. Es gibt Experten, die sagen, dass das Instrument letztendlich kostenneutral sei, wenn es entsprechend benutzt werde. Die Frage ist immer, wie Unternehmen darauf reagieren.
Grundsätzlich sieht der Bundesrat diese Massnahme also ebenfalls vor; wir hätten es allerdings vorgezogen, sie zusammen mit der Verrechnungssteuer als Gesamtpaket zu den Finanzierungsmassnahmen für Unternehmen in die Räte zu bringen. Wenn Sie sie jetzt in der Vorlage einfügen, belasten Sie diese natürlich mit zusätzlichen Ausgaben - das ist eine Gefahr. Die Massnahme wurde auch im Ständerat diskutiert. Er hat aber darauf verzichtet, um die Vorlage im Gleichgewicht zu halten, etwa auf der vom Bundesrat vorgesehenen Höhe. Sie müssen die politischen Konsequenzen abwägen: Wenn Sie der Aufnahme zustimmen, kann die Vorlage aus dem Gleichgewicht geraten. Das möchten wir nicht, weil wir diese Vorlage eigentlich als dringlich betrachten.
Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist an sich nichts Schlechtes, sie könnte dem Wirtschafts- und Unternehmensstandort Schweiz dienen. Die Frage ist einfach, wie gross das Paket am Schluss sein soll. Ich bitte Sie also, dem Bundesrat zu folgen und auf die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer zu verzichten. Sollten Sie sie einführen, bitte ich Sie, [PAGE 459] wenigstens den Antrag der Minderheit I (Matter) abzulehnen. Dieser Antrag geht noch wesentlich weiter, weil er auch die Steuerfreiheit bei privaten Vermögensanlagen einbezieht. Das wäre in dieser Unternehmenssteuerreform aus unserer Sicht eigentlich ein Schritt zu viel und ist deshalb nicht einzufügen.
Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist aus Sicht des Bundesrates also abzulehnen. Die Kantone waren dagegen, wobei sie das modifiziert haben. Wenn Sie dem Antrag der Mehrheit zustimmen, was ich aufgrund der Voten erwarte, dann bitte ich Sie, gleichzeitig den Antrag der Minderheit I (Matter) abzulehnen, weil der dann definitiv zu weit geht. Aber mit der Zustimmung zur Mehrheit Ihrer Kommission belasten Sie die Vorlage dennoch insgesamt, und das ist politisch abzuwägen. Der Ständerat hat darauf verzichtet.
Der dritte Punkt betrifft die Auflösung stiller Reserven, den sogenannten Step-up. Worum geht es? Wir haben steuersystematisch den Grundsatz, dass Erträge, die in der Schweiz erwirtschaftet werden, in der Schweiz versteuert werden müssen. Im Moment haben wir den Step-up beim Wegzug. Eine Firma, die die Schweiz verlässt und in dieser Zeit Reserven gebildet und diese nicht versteuert hat, muss sie beim Wegzug aus der Schweiz versteuern; das ist geltendes Recht. Jetzt schlagen wir das Spiegelbildliche vor. Wer in die Schweiz kommt und stille Reserven hat, die er nicht in der Schweiz erarbeitet hat, kann diese abziehen. Das ist steuersystematisch richtig, weil wir besteuern, was bei uns entsprechend erarbeitet worden ist. Steuersystematisch ist die Vorlage des Bundesrates korrekt.
Hier bitte ich Sie, auf den Minderheitsantrag Birrer-Heimo zu verzichten.