preparatory:AB 197226
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-03-16
Wortprotokoll
Ich beschränke mich auf drei Punkte:
1. Die Tonnage Tax: Ich habe bereits in der Eintretensdebatte gesagt, dass das eigentlich eher eine separate Vorlage beträfe. Dieses Instrument ist etwas artfremd, weil hier eine Branche bevorzugt werden soll. Es ist aber ein Fakt, dass andere EU-Staaten genau diese Tonnage Tax kennen. Es ist ebenso ein Fakt, dass gerade Kantone wie Genf, Waadt und Tessin diese Besteuerung als ein wichtiges weiteres Tool [PAGE 457] ansehen. Und dies ist für uns ein Grund zu sagen, dass wir offen für diese Tonnage Tax sind. Die Steuerausfälle, die hier beschrieben werden, betragen im Maximum 5 bis 15 Millionen Franken. Da kann es also nicht um die grossen Steuerausfälle gehen. Deshalb fordern wir hier den Ständerat auf - weil wir in diesem Punkt auch eine Differenz schaffen wollen -, die Frage der Begrenzung anzuschauen. Wir kennen ja bei den übrigen Bereichen die 80-Prozent-Regel. Der Ständerat soll nun auch hier schauen, dass eine untere Grenze definiert wird. Dann kann nicht ein Schlaumeierkanton plötzlich bei sich nur noch die Tonnage Tax führen und sämtliche dieser Firmen ansiedeln, die keine Steuern bezahlen und aus den Kantonen Genf, Waadt, Tessin in den Kanton XY abwandern - ich nehme jetzt nicht den Kanton Zürich. In diesem Sinne werden die Grünliberalen die Tonnage Tax heute unterstützen, und zwar mit der Aufforderung an den Ständerat, das Thema der Begrenzung noch einmal anzuschauen.
2. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer: Das ist eine ganz wichtige zusätzliche Toolmöglichkeit für die Kantone. Wir werden den Antrag der Minderheit II (Schelbert), die das nicht will, ablehnen, aber wir werden auch den Antrag der Minderheit I (Matter), die hier zu weit geht, nicht unterstützen. Es ist eigentlich auch faktisch richtig, dass die Eigenkapitalbasis in einem gewissen Sinn nicht steuerrelevant ist. Es soll nicht so sein, dass eine schwere Firma, die viel Eigenkapital hat, steuerlich bestraft wird und eine leichte Firma, die unterkapitalisiert ist, indirekt begünstigt wird. Genau das wird mit diesem Mechanismus grundsätzlich angegangen.
Die Steuerausfälle sind nicht zu vernachlässigen, das müssen wir klar sehen. Wenn der Bund diese Gewinnsteuer, wie jetzt vorgesehen, verpflichtend einführen wird, geht es hier statisch berechnet um rund 266 Millionen Franken Mindereinnahmen. Ich sage wiederum "statisch", weil auch hier eine Dynamik das Ergebnis positiv beeinflussen kann. Für die Kantone ist es hingegen ein Tool. Wenn alle Kantone das vollumfänglich umsetzen würden, würden statisch gesehen 340 Millionen Franken an Steuerverlusten resultieren. Aber es wird viele Kantone geben, die andere Instrumente einsetzen und dieses Instrument gar nicht brauchen. Und es wird Kantone geben, die das teilweise einsetzen. Ich denke, dass zum Beispiel mein Kanton möglicherweise eine Gesamtüberlegung machen wird. Aber diese Gesamtausfälle würden nur dann realisiert, wenn alle Instrumente voll zur Anwendung gelangten. Mit der 80-Prozent-Regel, die wir eigentlich über alle diese Tools legen, begrenzen wir das. Damit sind alle diese statischen Zahlen zwar heute schön zu erwähnen, aber die Realität wird sich dynamisch entwickeln; die Welt ist eben nicht statisch, sondern dynamisch. In diesem Sinne werden die Grünliberalen hier die zinsbereinigte Gewinnsteuer unterstützen.
3. Step-up beim Zuzug, die Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht: Hier geht es um zwei Dinge. Es geht einmal darum, dass die privilegierten Gesellschaften bei Wegfall dieses Privilegs - bis dahin dauert es ja noch - dieses Element früher einsetzen können und mit dieser Aufdeckung diese Steuerprivilegien eigentlich noch eine gewisse Zeit behalten können, um dann bereits im neuen Regime zu sein. Das heisst, dann gehen keine Steuererträge verloren. Dieses Element ist auch klar dazu da, um das Substrat für die Übergangszeit zu erhalten, bis sich das neue Regime eingeschliffen hat. Es ist eigentlich ein Step-up, wie es auch genannt wird, ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung.
Zusätzlich gibt es damit aber tatsächlich ein weiteres Element. Auch eine Firma, die zuzieht, oder ein Teil einer Holding, die wieder zu uns kommt, würden von diesem Instrument profitieren können. Das gibt grundsätzlich einmal zusätzliches Steuersubstrat, da haben wir hier mit dieser Bestimmung möglicherweise bereits einen positiven dynamischen Effekt indirekt eingebaut. Wir können es noch nicht voll abschätzen. Also werden die Grünliberalen auch den Step-up beim Zuzug ganz klar unterstützen.
Wir werden hier überall der Mehrheit folgen, und ich bitte Sie im Namen der Grünliberalen, das ebenfalls zu tun.