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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2016-03-16

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-16

Wortprotokoll

Wir befinden uns auf Seite 37 der deutschen Fahne. Mit der Unternehmenssteuerreform I wurde 1997 die Kapitalsteuer des Bundes abgeschafft, Frau Badran. Sie hatten mich in Ihrem ersten Votum kritisiert, ich würde hier die Abschaffung der Kapitalsteuer beantragen, dabei sei sie schon lange abgeschafft. Das ist richtig, sie wurde 1997 abgeschafft. Aber es geht hier um die Kapitalsteuer auf kantonaler Ebene. Mit der Unternehmenssteuerreform II wurde auf Stufe der Kantone und Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen. Wir sind nun der Meinung, dass mit der Unternehmenssteuerreform III die Kantone und Gemeinden die Möglichkeit erhalten sollen, ganz auf die Erhebung einer Kapitalsteuer verzichten zu dürfen.

Die Gründe hierfür sind die folgenden: Einerseits sind Kapitalsteuern substanzzehrende Steuern, und das ist, wie der Name suggeriert, schädlich, denn das heisst, sie zehren eben von der Substanz. Andererseits plädiert die SVP auch hier für den Föderalismus. Zahlreiche Kantone haben die Kapitalsteuer in den letzten Jahren stark reduziert, durften diese jedoch nicht ganz abschaffen, da die Erhebung dieser Steuer im Steuerharmonisierungsgesetz festgeschrieben ist. Hier gilt es, das Gesetz anzupassen und jenen Kantonen, welche auf die Erhebung einer Kapitalsteuer verzichten möchten, diese Möglichkeit gesetzlich auch einzuräumen. Schliesslich sei hier auch erwähnt, dass die meisten Staaten keine Kapitalsteuern kennen.

Die heutige Definition der Kapitalsteuer finden Sie unter Artikel 29 auf Seite 66 der deutschen Fahne. Zu diesem Artikel vertritt Kollege Walti einen Minderheitsantrag.

Die Kapitalsteuer wird heute für Gesellschaften mit Finanzierungsaktivitäten regelmässig auf kantonalem und gemeindlichem Niveau deutlich reduziert. Mit dem Wegfall der privilegierten Steuerstatus würde die Kapitalsteuer für Finanzierungsaktivitäten auf das Niveau der höheren ordentlichen Kapitalsteuer angehoben. In Zürich würde dies für die betroffenen Gesellschaften eine Erhöhung der Kapitalsteuer um das Fünffache bedeuten, in Genf um das Siebenfache und in Basel-Stadt sogar um das Zehnfache. Aber auch viele andere Kantone wären betroffen. Da Kapitalsteuern abschreckend auf Finanzierungsaktivitäten wirken - insbesondere auch für KMU-Holdings mit Tochterfinanzierungen -, ist es wichtig, gleichzeitig mit der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer den Kantonen die Möglichkeit einzuräumen, die Kapitalsteuer für Konzernfinanzierungsaktivitäten zu reduzieren. Der Umfang dieser Ermässigung soll den Kantonen überlassen werden.

Der Antrag der Minderheit Walti Beat deckt sich mit einer Forderung der Finanzdirektorenkonferenz und war auch in der ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage enthalten. Der Bundesrat hat diese Massnahme aber nicht in die Gesetzesvorlage aufgenommen, weil Professor Robert Danon in einem Gutachten schreibt, dass der Antrag der Minderheit Walti Beat aus steuersystematischer Sicht problematisch sei. Gleichzeitig schreibt er aber auch, dass die vom Bundesrat mit Artikel 29 Absatz 3 StHG beantragte Ermässigung nicht problematisch sei, da der Bundesrat die Forschung und Entwicklung mit der Patentbox explizit fördern möchte. Wenn also ein Förderziel vorgegeben ist, ist eine Ungleichbehandlung nicht problematisch. Da Sie nun bei Block 2 der Beratungen der Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer zugestimmt haben, gilt es nach unserer Sicht, Darlehen an Konzerngesellschaften gleich zu behandeln und somit den Kantonen auch hier eine Ermässigung bei der Kapitalsteuer zu ermöglichen.

Zusammenfassend bitte ich Sie, in erster Linie dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen, damit die Kantone die Kapitalsteuer ganz abschaffen können. Sollten Sie diesem Antrag nicht zustimmen, bitte ich Sie sekundär, die Minderheit Walti Beat zu unterstützen, da damit ein starker Anreiz ausgelöst wird, bestehende Finanzierungsaktivitäten im jeweiligen Kanton zu belassen, statt diese in Kantone mit einer tieferen Kapitalsteuer oder ins Ausland zu verlagern.