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preparatory:AB 197939

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-04-25

Wortprotokoll

Lassen Sie mich ganz kurz die Artikel 3a bis 8 durchgehen.

Zu Artikel 3a: Beim neuen Ziel 2a macht Ihnen der Bundesrat beliebt, grundsätzlich jeweils dem Antrag der Kommission zu folgen, mit zwei Ausnahmen, nämlich bei Ziffer 10octies und bei Ziffer 10terdecies.

Ziffer 10octies soll aus folgenden Gründen nicht angenommen werden: Die Finanzierungsfrage ist keine spezifische Frage der digitalen Wirtschaft, sondern ist allgemeiner Natur. Die Verortung der Massnahme unter diesem Ziel ist damit nicht korrekt und gäbe ein industriepolitisches Signal, dass gewisse Start-ups und gewisse Branchen gegenüber anderen bevorzugt werden sollten. Dieses Zeichen wollen wir nicht. Der Bundesrat wird sich im Rahmen des Berichtes in Erfüllung des Postulates Derder 15.4251 noch ausführlich zur Finanzierungsfrage äussern. Eine Vorwegnahme durch das Setzen von Zielen und unbestimmten Massnahmen ohne eingehende Analyse ist also nicht zweckmässig.

Zu Ziffer 10terdecies: Auch hier bitte ich Sie, diese Ziffer abzulehnen, und zwar mit der folgenden Begründung: Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen. In Umsetzung dieses Verfassungsauftrages arbeiten Bund und Kantone auch in Bezug auf die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung eng zusammen. Wir messen dem Bereich der Digitalisierung im Bildungswesen einen hohen Stellenwert zu. Auch im Rahmen des neuen Bildungszusammenarbeitsgesetzes, das vom Parlament mit der BFI-Botschaft 2017-2020 beraten wird, werden Voraussetzungen für eine kohärente gesamtschweizerische Politik zur Gestaltung des Bildungsangebotes im digitalen Wandel geschaffen.

Bund und Kantone fördern den Dialog und die Vernetzung der relevanten Akteure. Ich bitte Sie also, auf Ziffer 10terdecies zu verzichten.

Zu Artikel 4 Ziffer 11: Ich bitte Sie, beide Minderheitsanträge abzulehnen. Ich habe vielfach über die Freihandelspolitik gesprochen. Ich verzichte darauf, heute Abend dazu Ausführungen zu machen. Die Freihandelsabkommen werden mit einem umfassenden Ansatz diskutiert und gesucht und dann letztlich vereinbart. Wenn dies nicht möglich ist, dann kommt es eben nicht zu bilateralen Freihandelsabkommen. Die schweizerische Landwirtschaft ist, wie Sie wissen, sehr sorgfältig mitberücksichtigt worden. Ich erinnere nur an das Freihandelsabkommen, das wir mit China abgeschlossen haben.

Was den Minderheitsantrag II (Gysi) anbelangt, bitte ich Sie noch einmal, diesen abzulehnen. Wir haben in unseren Efta-Grundlagen State-of-the-Art-Kriterien, was den Umwelt- und den Arbeitsbereich betrifft. Wir brauchen hier in diesen Legislaturplanungen diesbezüglich keine zusätzlichen Festlegungen. Auch was Corporate Social Responsibility angeht, Frau Nationalrätin Gysi: Das ist abgelegt, die entsprechenden Regeln werden verfolgt; es ist nicht nötig, hier darauf einzugehen.

Bei Artikel 4 Ziffer 12 bitte ich, beide Minderheitsanträge abzulehnen. Beim Minderheitsantrag I (Meyer Mattea) ist zu sagen, dass die Schweiz bei den spezifischen Verpflichtungen im Tisa-Abkommen denselben Leitlinien folgt, welche in Bezug auf den Handel mit Dienstleistungen im Mandat für die WTO-Doha-Verhandlungen, das auch für die Tisa-Verhandlungen gilt, festgelegt sind. Wir haben Regeln, wir [PAGE 604] haben Verhandlungsrichtlinien und Verhandlungsleitlinien, und wir haben auch rote Linien. Sie brauchen keine Angst zu haben, dass wir den Service public opfern wollen. Jedes Land ist in den Tisa-Verhandlungen frei, welche Verpflichtungen es eingehen will und welche nicht. Kein Land muss die Dienstleistungssektoren dem internationalen Markt öffnen. Die Schweiz fokussiert ihren Verhandlungsansatz gemäss dem Verhandlungsmandat, das ich eben genannt habe. Wir verhandeln die kommerziellen Dienstleistungssektoren, also die Finanzdienstleistungen, die Logistik, den Transport, die Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen, die Installations- und Wartungsdienstleistungen, die Handelsdienstleistungen und die Tourismusdienstleistungen. Die werden verhandelt; die anderen Dienstleistungen des Service public sind hier nicht Gegenstand.

Zum Antrag der Minderheit II (Fricker), den wir ablehnen wollen: Die Schweiz beteiligt sich gemäss Doha-Mandat an diesen Verhandlungen. Ich glaube, ich habe eben die Trennlinie kommentiert und brauche nicht weiter darauf einzugehen.

Ich bitte also, diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen.

Zu Massnahme 15bis: Hier bittet Sie der Bundesrat, den Antrag der Kommission abzulehnen. Die Schweiz engagiert sich bereits heute in internationalen Foren zu Finanz- und Steuerfragen, um Wettbewerbsnachteile für die Schweiz zu verhindern. Unter der Federführung des EFD vertritt sie ihre Interessen im Steuerbereich, insbesondere in der OECD und im Global Forum. Die Schweiz wirkt zudem aktiv an der Entwicklung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch mit; wir sind also dabei. Wir konnten unsere Interessen auch im Rahmen der OECD und der G-20 im Projekt Base Erosion and Profit Shifting geltend machen. Im Weiteren wahrt das EFD die Interessen der Schweiz im Internationalen Währungsfonds und im Financial Stability Board. Es gibt also keinen Grund, hier in der Legislaturplanung diese Thematik aufzunehmen - sie existiert, sie wird gelebt. Die Schweiz ist gut eingebunden und erbringt in diesen internationalen Gremien ihren Anteil.

Zu Artikel 5 Ziel 4: Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Knecht abzulehnen. Die Erwähnung der Unabhängigkeit ist in der Legislaturplanung unnötig, da sie sich aus der Bundesverfassung ergibt. Diese Ergänzung wäre zudem nicht komplett. Die schweizerische Aussen- und Europapolitik verfolgt gemäss Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung drei Ziele, nämlich die Unabhängigkeit, die Sicherheit und die Wohlfahrt.

Zu Massnahme 16: Lehnen Sie hier bitte die Minderheitsanträge ab. Den Antrag der Minderheit I (Knecht) lehnen wir auch mit der Begründung ab, dass wir den Weg einer Lösung mit der EU für das Freizügigkeitsabkommen gemäss Artikel 197 Ziffer 11 der Bundesverfassung verfolgen. Der Antrag der Minderheit II (Wermuth) ist abzulehnen, da die Weiterführung und Weiterentwicklung der bilateralen Verträge in Ziel 4 bereits enthalten ist.

Lehnen Sie den Minderheitsantrag zu Massnahme 17 bitte ab. Mit einem institutionellen Abkommen soll relevantes EU-Recht, wenn erforderlich, dynamisch in die betreffenden Abkommen integriert werden, um möglichst gleichzeitig dieselben Voraussetzungen beim Marktzugang zu schaffen - aber unter Wahrung eines eigenständigen Entscheides der Schweiz.

Dann bin ich bei Massnahme 18: Bitte lehnen Sie den Minderheitsantrag Knecht ab. Der Bundesrat wird einen Grundsatzentscheid über eine allfällige Erneuerung des Erweiterungsbeitrages im Gesamtkontext der weiteren Entwicklung der bilateralen Beziehungen der Schweiz und der Europäischen Union treffen und dem Parlament gegebenenfalls einen Antrag stellen. Das ist also abgesichert.

Bei Massnahme 18bis bitte ich Sie, den Kommissionsantrag abzulehnen. Die Schweiz engagiert sich auf EU-Ebene bereits seit Jahren aktiv im Migrationsbereich. Die Schweiz nimmt aufgrund ihrer Schengen- und Dublin-Assoziierung bereits heute an den Projekten und Programmen der EU teil. Im letzten Jahr hat der Bundesrat beschlossen, sich an den Relocation- und Resettlement-Programmen der EU zu beteiligen. Im Rahmen des ersten Relocation-Programms wird die Schweiz 1500 Asylsuchende aufnehmen, und im Rahmen des EU-Resettlement-Programms werden 519 Flüchtlinge in der Schweiz aufgenommen.

Zu Artikel 6 Massnahme 19bis: Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. In den vier Handlungsfeldern - erstens Nach- und Höherqualifizierung, zweitens Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, drittens Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit für ältere Arbeitnehmende und viertens Förderung von Innovation - ist der Katalog der Massnahmen von 30 auf 39 angestiegen. Der Stand der Umsetzung sowie die Zuständigkeiten bei den einzelnen Massnahmen sind auf der Website des WBF unter dem Schwerpunktthema "Fachkräfte" publiziert. Ich darf Sie bitten, einmal diese Website anzuschauen. Ich höre natürlich immer wieder die Kritik. Aber die Verbundpartnerschaft von Bund und Kantonen zusammen mit den Sozialpartnern funktioniert; sie alle sind am Arbeiten, und die Massnahmen werden umgesetzt, sie werden vorangetrieben. Wir halten Sie über die Website auch auf dem Laufenden. Konsultieren Sie also bitte einmal diese Website!

Bei Artikel 6 Massnahme 21bis bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Der Bundesrat misst der Förderung der Vereinbarkeit von Arbeit und Familie eine grosse Bedeutung zu, und deshalb hat er diese Thematik in der Fachkräfte-Initiative zu einem Schwerpunktthema gemacht. Ich habe das eben vorgetragen. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag anzunehmen und den Mehrheitsantrag abzulehnen.

Bei Massnahme 25 in Artikel 7 bittet Sie der Bundesrat, den Minderheitsantrag abzulehnen. Zurzeit erarbeitet das EFD den Bericht in Erfüllung des Postulates der KVF-NR 14.4002, "Für eine elektronische Erhebung der Nationalstrassenabgabe (E-Vignette)", und dieser Bericht wird vor Ende 2016 vorliegen. Das Projekt läuft also, wir brauchen das nicht noch in die Legislaturplanung aufzunehmen. Deshalb kann man diesen Antrag der Minderheit ablehnen.

Bei Artikel 7 Massnahme 27 bitte ich Sie, den Antrag der Kommission anzunehmen. Es handelt sich nur um eine Verschiebung.

Bei Massnahme 27bis ist der Bundesrat der Meinung, dass Sie den Antrag der Minderheit Hess Erich ablehnen sollten. Der Bundesrat hat der Bundesversammlung 2009 und 2014 gemäss Infrastrukturfondsgesetz Programmbotschaften zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln vorgelegt. Die Bundesversammlung hat in der Folge die notwendigen Mittel freigegeben, um dringende und ausführungsreife Projekte realisieren zu können. Auch dieses Thema ist also unterwegs, und Parlamentsbeschlüsse sind in der Umsetzung.

Bei Artikel 8 Massnahme 28 ist der Antrag der Minderheit Feller abzulehnen, und zwar in Absprache mit den für den Vollzug verantwortlichen Kantonen. Dort ist entschieden worden, dass sich die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes auf einige wenige Kernthemen beschränken soll. Der Handlungsbedarf bzw. die Notwendigkeit, die genannten Themen zu vertiefen, ist ausgewiesen, und das Vorgehen ist mit den für den Vollzug verantwortlichen Kantonen abgesprochen.

Bei Massnahme 29 bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und dem Antrag der Minderheit I (Munz) zuzustimmen. Der Antrag der Minderheit I entspricht dem Entwurf des Bundesrates. Es geht um die Biodiversitätsstrategie. Der Bundesrat hat diesen Auftrag mit der Verabschiedung der Strategie Biodiversität Schweiz am 25. April 2012 bereits erfüllt.

Ich komme noch zu Artikel 8 Massnahme 30: Hier bitte ich Sie, beide Minderheitsanträge abzulehnen. Im Hinblick auf die Klimakonferenz in Paris hatte die Schweiz angekündigt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Sie haben es kommentiert: Frau Bundesrätin Leuthard hat sich am letzten Samstag im Namen des Bundesrates erneut auf unsere politisch beschlossene Linie "committed". Es braucht diesen legislaturplanerischen Zusatz gemäss der Minderheit I nicht. [PAGE 605]

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