Lexipedia

Guhl Bernhard · Nationalrat · 2016-04-26

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2016-04-26

Wortprotokoll

Wenn eine erwachsene Person systematisch misshandelt wird, so ist sie alt genug, um bei einer der verschiedenen Amtsstellen oder bei einem Hilfswerk Hilfe suchen zu können. Wenn ein Kind misshandelt wird, so ist es zu klein und zu wenig mobil, um überhaupt weggehen zu können. Zudem wüsste ein kleines Kind nicht einmal, wohin es gehen müsste. Das Kind ist der Gewalt schutzlos ausgeliefert.

Leider erfolgen Misshandlungen oft im Verborgenen. Wenn wir unsere Kinder schützen wollen, müssen diejenigen Stellen, welche die Möglichkeit haben, eine Misshandlung festzustellen, diese auch melden. Ich habe sehr wenig Verständnis für die ablehnende Haltung. Wer ein Interesse hat, Kinder zu schützen, muss doch wollen, dass Verdachtsfälle gemeldet werden. Falls gewisse Leute Angst haben, dass sie, wenn es eine Meldepflicht gäbe, selbst zur Rechenschaft gezogen werden könnten, nur weil sie die Meldepflicht verletzt hätten, kann ich nur den Kopf schütteln. Das eigene Wohl ist diesen Personen wohl lieber als das Wohl der Kinder.

Dr. Markus Wopmann, Präsident der Fachgruppe Kindesschutz der Schweizer Kinderspitäler, der zusammen mit anderen Ärzten misshandelte Kinder letztendlich behandeln muss, weiss, wovon er spricht. Er hat das Leid dieser Kinder gesehen. Die Aussage dieses Fachmannes würde ich auch bei der Beurteilung der Frage, ob man auf diese Vorlage eintreten soll oder nicht, entsprechend gewichten.

Bereits heute haben Personen in amtlicher Tätigkeit, etwa Lehrer oder Sozialarbeiter, die Pflicht, Fälle, bei denen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht, der Kesb zu melden. Neu soll die Meldepflicht eben erweitert werden, und das ist - so denke ich, und so denkt die BDP - gut so.

Noch ein kurzer Einschub zur Kesb: Es gibt Leute, die drehen bereits im roten Bereich, wenn sie nur schon das Wort Kesb hören. Dies ist meiner Ansicht nach zu Unrecht so. Es braucht eine staatliche Behörde, welche diese Aufgabe wahrnimmt, eine Aufgabe, welche wir als Gesellschaft wahrnehmen müssen. Wie auch immer: Wenn Sie gegenüber der Kesb persönlich eine irgendwie ablehnende Haltung haben, so darf das bei der Entscheidung bezüglich Eintreten keine Rolle spielen.

Die Ausdehnung der Meldepflicht soll gewährleisten, dass die Kindesschutzbehörde rechtzeitig die notwendigen Massnahmen zum Wohl des Kindes treffen kann. Es gilt zu verhindern, dass die Kinder in ihrer Situation alleingelassen werden. Die misshandelten Kinder werden ein Leben lang darunter leiden, wenn man nicht reagiert. Es gilt, die Leute, die die Möglichkeit haben, das zu verhindern, in die Lage zu versetzen, dass sie diese Möglichkeit auch wahrnehmen können.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, damit wir unsere Kinder besser schützen können.