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AB 198103

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-04-26

Wortprotokoll

Pro und Kontra sind vorgestellt worden. Ich muss als Sprecher der Kommission aber trotzdem ein paar Worte sagen und die Mehrheit vertreten.

Von den Minderheitssprechern ist der Eindruck erweckt worden, der Mehrheit sei der Kindesschutz egal. Das stimmt nicht. Offensichtlich gehen Sie von einem Bild aus: Die Eltern pflegen und betreuen ihre Kinder nicht gut, und die Behörden pflegen und betreuen Kinder immer gut. Das ist eine falsche Vorstellung, das haben wir jetzt entsprechend diskutiert. Auch in den Anhörungen wurde festgestellt, dass die vorliegende Regelung kompliziert sei; das können diejenigen, die in der Kommission waren, nachlesen. Es gebe auch Berufsgeheimnisse ausserhalb des Strafgesetzes. Es ist eingehend diskutiert worden, dass Minderjährige, die ein Problem haben, eine Vertrauensperson, eine Bezugsperson brauchen. Mit dieser Bezugsperson müssen sie jahrelang ein Vertrauen aufbauen, müssen sie jahrelang Lösungen suchen; nur so können Unterstützungsmassnahmen greifen. Wenn dieses Vertrauensverhältnis gestört wird, weil eine Meldung gemacht werden muss, dann wird das Kind traumatisiert, das wissen wir aus heutiger Erfahrung.

Diese Punkte haben wir in der Kommission entsprechend diskutiert. Es muss so sein, dass die Vertrauensperson, an welche sich ein Kind wendet, die Möglichkeit hat, mit dem Kind und allenfalls mit der Familie Lösungen zu suchen. Wenn das Kind weiss, dass diese Vertrauensperson allenfalls noch eine Meldung macht, dann ist das Vertrauen weg, dann ist die Lösung weg, und dann haben wir gar keinen Schutz unserer Kinder.

In der Kommission hat auch ein Experte gesagt - da Sie schon Experten zitieren -, dass unbegründete und irrtümliche Gefährdungsmeldungen und unverhältnismässige Interventionen der Behörden Abwehrreaktionen und Ängste auslösen und ganze Familien traumatisieren können.

Wir machen hier einen Systemwechsel. Wir knüpfen nicht mehr an eine Straftat an, sondern es geht um die Kindeswohlgefährdung. Lesen Sie einmal, was Kindeswohlgefährdung aus Sicht einer Fachperson heisst. Auf einem Merkblatt der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde lese ich: "dauerhaft ungenügende Körperhygiene". Wo ist die Messlatte? Sie müssen nicht einfach die schlimmsten Fälle zitieren und hier ein Paradebeispiel vorführen. Es geht um den Begriff Kindeswohlgefährdung. Wenn es mehrfach "witterungsunangemessene oder verschmutzte Kleidung" trägt, ist offenbar das Kind schon gefährdet. Passen wir auf, dass wir nicht unter dem Vorwand des Kindesschutzes Lösungen verunmöglichen und das Kind eher schädigen, als ihm zu helfen. Das ist die Kehrseite.

Die Mehrheit ist der Meinung, dass das heutige austarierte System genügt - wir haben heute Meldepflichten und Melderechte -, dass dieses heutige System gegenüber Kindern Vertrauen schaffen kann, dass innerhalb dieser Vertrauensbeziehungen Lösungen möglich sind. Die Mehrheit möchte dieses System beibehalten, zum Wohle der Kinder.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit zu folgen. Ihre Kommission hat mit 12 zu 10 Stimmen beschlossen, nicht einzutreten.