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Zanetti Claudio · Nationalrat · 2016-04-26

Zanetti Claudio · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-04-26

Wortprotokoll

Namens der Kommissionsminderheit stelle ich Ihnen den Antrag, nicht auf die Beratung des Gesetzes einzutreten bzw. es zusammen mit der Volksinitiative abzulehnen.

In den letzten Monaten und Jahren war viel vom Rechtsstaat die Rede. Nun mag man darüber streiten, wie viel Demokratie und vor allem wie viel direkte Demokratie der Rechtsstaat verträgt, doch gehe ich davon aus, dass wir uns hier in diesem Saal darüber einig sind: Der Rechtsstaat ist in erster Linie die Negation der Willkür. Genau aus dieser Überlegung heraus bestimmt Artikel 5 unserer Bundesverfassung, dass Grundlage und Schranke - "Schranke" ist wichtig - des staatlichen Handelns das Recht ist. Wir dürfen also gar nicht einfach Geld verteilen, nur weil uns gerade der Sinn danach steht oder weil mit Filmen, Büchern oder durch Medien ein öffentlicher Druck aufgebaut wurde. Dafür bräuchte es eine generell-abstrakte Grundlage, die genau festlegt, wann und wie Fehler staatlicher Behörden korrigiert und allenfalls gesühnt werden. Man stelle sich nur vor, dass eines Tages die Frauen kommen und sagen, sie hätten unter dem alten Eherecht gelitten, wo drinstand, der Mann sei das Oberhaupt der Familie, oder dass Wehrdienstverweigerer kommen und sagen, die Gewissensprüfung habe bei ihnen ein Trauma verursacht. Es braucht eine klare Regel, wann was gilt. Es spielt nämlich eine Rolle, ob das Handeln, das man aus Sicht späterer Generationen durchaus kritisieren mag, dem damaligen Recht entsprach oder eben nicht. War es rechtens, dürfen wir nicht zahlen, weil das Recht eben auch Schranke ist und der Willkür Schranken setzt.

Klar sind die Regeln des Rechtsstaates auch dann, wenn das Handeln unserer Vorfahren das seinerzeit geltende Recht verletzte. Die in diesem Fall ableitbaren Ansprüche sind allerdings verjährt. Und ja, auch die Verjährung ist eine Errungenschaft des Rechtsstaates - sogar eine sehr wichtige. Das war zumindest der Tenor hier in diesem Saal, als es um die Unverjährbarkeits-Initiative ging.

Die zur Debatte stehende Thematik ist längst bekannt. Schon 1972 berichtete beispielsweise der "Beobachter" ausführlich über den jahrzehntelang andauernden Raub von Kindern fahrender Familien durch die ach so hoch geachtete Pro Juventute - mit behördlicher Duldung notabene. Warum ist damals kaum etwas passiert, als noch nichts verjährt war? Warum kam der Präsident der Pro Juventute, Rudolf Friedrich, mit dem zynischen Spruch "Eine Stiftung ist eine Fiktion, sie hat kein Bewusstsein" davon? Und warum wurde der Mann zehn Jahre später sogar in den Bundesrat gewählt und durfte jahrelang unbehelligt die Leserbriefspalten mit moralischen Weissagungen und Lehren füllen?

Der Bundesrat und die Initianten sagen, es gehe ihnen nicht nur um Geld. Ja, dieses dunkle Kapitel von Verwaltungsversagen soll auch von Historikern aufgearbeitet werden. Dagegen ist im Grunde nichts einzuwenden. Doch warum hat man dann etwa bei uns in Zürich ausgerechnet den Lehrstuhl für Schweizer Geschichte als nicht mehr zeitgemäss aufgehoben? Wären nicht genau Universitäten der Ort, an [PAGE 652] dem sich Professoren im freien und kritischen Disput mit der Vergangenheit auseinandersetzen müssten? Die Tendenz, dass Zeitgeschichte seit der Debatte über die nachrichtenlosen Konten immer mehr in Form von Auftragsarbeiten gepflegt wird, deren Vergabe regelmässig nach politischen Kriterien erfolgt, ist ein Umstand, der die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion in ihrer ablehnenden Haltung bestärkt.