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Schmidt Roberto · Nationalrat · 2016-04-27

Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-04-27

Wortprotokoll

Artikel 19a wurde auf Vorschlag der Finanzkommission neu in dieses Gesetz aufgenommen. Es geht hier um die Verjährung von alten Forderungen. Artikel 19a hat zwei Teile:

Es geht im unbestrittenen Absatz 1 um Forderungen, die ihren Rechtsgrund unmittelbar in einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder einer Fremdplatzierung haben und die sich gegen die Opfer oder gegen deren Angehörige richten. Diese Forderungen sollen nach dem Willen der Kommission mit dem Inkrafttreten des Gesetzes automatisch erlöschen. Als Beispiel könnte man die Heimkosten erwähnen. Es wäre unverständlich, wenn wir einerseits bei einem Opfer anerkennen, dass es zu Unrecht in ein Heim gesteckt wurde, von ihm aber andererseits noch verlangen, dass es diese Kosten, die damaligen Kosten, auch noch bezahlen soll.

Etwas schwieriger ist hier der Antrag der Minderheit Arslan, also die Situation bei allen anderen Forderungen, die nichts mit der Zwangsmassnahme, nichts mit der Fremdplatzierung zu tun haben. Dass diese Forderungen gemäss Absatz 2 unabhängig von ihrem Rechtsgrund ebenfalls automatisch erlöschen sollen, geht der Mehrheit der Kommission zu weit. Die Kommission lehnte den entsprechenden Antrag mit 15 zu 8 Stimmen ab, weil diese Forderungen letztlich keinen Zusammenhang mit den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen haben.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Arslan abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.