Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-04-27
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-04-27
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Fraktion der Grünen beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Konkret sollen mit diesem Geschäft Baulandverkäufe durch Landwirte bevorzugt besteuert werden. Unsere Fraktion widersetzt sich dem Versuch, diesem ungerechtfertigten Steuerprivileg eine Rechtsgrundlage zu geben, erst recht, nachdem das Bundesgericht die Unrechtmässigkeit festgestellt hat.
Mit einem Bundesgerichtsentscheid von 2011 werden landwirtschaftliche Baulandgrundstücke dem Privat- und nicht dem Geschäftsvermögen zugeordnet. Je nachdem fällt die Steuer im Falle einer Veräusserung verschieden hoch aus. Das halten wir Grünen für richtig. Bauland, das nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird, soll nicht dem bäuerlichen Bodenrecht unterstehen. Damit wird das grundsätzliche Privileg, dass landwirtschaftliche Grundstücke nur zum Ertragswert besteuert werden, nicht angetastet. Man kann dieses mit den Verfügungsbeschränkungen begründen, die sich aus dem bäuerlichen Bodenrecht ergeben.
Für verkauftes Bauland traten mit dem Bundesgerichtsentscheid jene Regeln in Kraft, die das Gesetz in analogen Fällen für andere Selbstständigerwerbende, etwa im Gewerbe, vorsieht. Bei diesen ist klar, dass im Falle einer Veräusserung der Ertrag unter die Einkommens- und nicht unter die Grundstückgewinnsteuer fällt. Das soll gemäss Bundesgericht nun auch für die Landwirtschaft gelten, und es verweist auf die Rechtsgleichheit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die gleiche Auffassung findet sich im Übrigen in der Lehre.
Die Vorlage will das Rad zurückdrehen und neu definieren, welche landwirtschaftlichen Grundstücke dem bäuerlichen Bodenrecht zuzuordnen seien. Dazu soll auch verkauftes Bauland gehören. Doch das gehört auch für uns Grüne definitiv nicht dazu. Anders als die knappe Kommissionsmehrheit wollen wir den Bundesgerichtsentscheid nicht rückgängig machen. Wir sehen, dass man ein liebgewordenes Privileg nur ungern abgibt. Das kann aber nicht der Massstab sein. Das Anliegen widerspricht der Verfassung, und wir lehnen es ab. Wir sind im Übrigen auch dagegen, die neue Regelung rückwirkend in Kraft treten zu lassen.
Der Bundesrat hatte die Motion seinerzeit abgelehnt und verzichtet heute darauf, die Annahme der Vorlage zu empfehlen. Das sagt über seine Haltung genug aus. In der Finanzdirektorenkonferenz votierten 20 Kantonsregierungen dagegen und nur 6 dafür. Der Bundesrat weist in der Botschaft darauf hin, dass Steuererträge von rund 200 Millionen Franken auf dem Spiel stehen und dass auch der AHV rund 200 Millionen Franken pro Jahr entgehen würden. Das in Kauf zu nehmen ist für uns Grüne auch wegen der knappen Mittel bei den Staatsfinanzen wie bei den Sozialversicherungen unverantwortlich.
Die Befürworter bemängeln zu hohe Steuern. Tatsache ist, dass nicht alles Steuern sind, was von ihnen als solche bezeichnet wird. Die Mehrwertabgabe, die mit dem neuen Raumplanungsgesetz eingeführt wurde, ist gerade keine Mehrwertabschöpfungssteuer, deren Ertrag in die allgemeinen Bundesmittel geht, sondern der Ertrag fliesst zweckgebunden wieder zurück. Auch bei der AHV handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern es sind Beiträge an eine Versicherung, die der gesamten Bevölkerung, inklusive Bauernstand, zugutekommen. Das wissen auch viele Bauern. 75 bis 90 Prozent der Landwirte hätten im Übrigen gar nichts von der Vorlage.
In der Tat steht auch der Bauernstand gar nicht geschlossen hinter dieser Vorlage. Insbesondere Landwirte mit kleinen und mittleren sowie mit Biobetrieben sind nicht dafür. Bei den kleinen und mittleren Bauern stellt sich auch ihr Verband, die Kleinbauern-Vereinigung, dagegen. Ihnen ist klar, dass die Vorlage keinen Einfluss auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft hat. Sie wissen, dass der Staat finanziert sein muss, um Direktzahlungen auszurichten, und dass die AHV finanzielle Mittel braucht, wenn anständige Renten herausschauen sollen. Sie sind deshalb, wie wir Grünen auch, gegen Steuerprivilegien, die genau das infrage stellen.
Die Fraktion der Grünen beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.