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Hegglin Peter · Ständerat · 2016-05-30

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-05-30

Wortprotokoll

Ich spreche hier im Namen einer "Minderheit" und auch als Vertreter des Kantons Zug. Ich mache Ihnen beliebt, der Variante des Nationalrates zu folgen. Sie trägt nämlich aus meiner Sicht der Tatsache, dass die Steuerpraxis in den Kantonen unterschiedlich ist, am ehesten Rechnung. Es ist nämlich wichtig, dass im NFA alle wesentlichen Konstellationen, die sich beim Übergang zur Unternehmenssteuerreform III und in deren unmittelbarem Vorfeld ergeben, sachgerecht und differenziert abgebildet werden. Schon immer war es das Ziel, beim NFA der tatsächlichen steuerlichen Ausschöpfbarkeit der Unternehmensgewinne durch die Kantone adäquat Rechnung zu tragen. Gerade bei einer derart wichtigen Zäsur, wie sie die Unternehmenssteuerreform III bringt, ist es besonders wichtig, die verschiedenen Konstellationen sachgerecht zu unterscheiden und zu berücksichtigen.

Neu schlägt jetzt die Kommission eine Ergänzung vor, die eine degressive Wirkung bei der Finanzkraftberechnung hat; das hat vorhin der Kommissionssprecher erwähnt. Die Anrechenbarkeit soll pro Jahr um einen Fünftel reduziert werden. Diese Reduktion wird der Steuerpraxis nicht gerecht. Bei einem Statuswechsel werden die aufgedeckten Reserven in der Regel über fünf Jahre, manchmal über zehn Jahre zur Abschreibung zugelassen, sie bewirken demzufolge eine tiefere Besteuerung über diese gesamte Dauer. Schon eine begrenzte Anrechnung über fünf Jahre ist ein Kompromiss. Mit dem Antrag der WAK-SR wird dieser Kompromiss überstrapaziert und die Wirkung weiter abgeschwächt. Das Steuerpotenzial ist somit bereits ab dem zweiten Jahr überhöht, weil den Abschreibungen nicht angemessen Rechnung getragen wird, und es wird dann, von Jahr zu Jahr ansteigend, zu hoch dargestellt.

Ich beantrage Ihnen deshalb, der Version des Nationalrates zu folgen.