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Flach Beat · Nationalrat · 2016-05-30

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-05-30

Wortprotokoll

Die Minderheit Nidegger will die Stiefkindadoption für eingetragene Partnerschaften gemäss Artikel 264c Absatz 1 Ziffer 2 ablehnen. In der Kommission wurde diesbezüglich vor allen Dingen der Kindesschutzgedanke zum Ausdruck gebracht.

Die Kommission hat diesen Antrag mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Begründung, die überwog, war die, dass es die entsprechenden Kinder heute schon gibt und dass die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare im Moment immer noch eigentlich das Äquivalent zur Ehe ist. Zudem gibt es aus Gründen des Kindesschutzes und des Kindeswohls eigentlich keinen Anlass, dort die Stiefkindadoption nicht zuzulassen. Stellen Sie sich einen Fall vor, in dem ein Kind in einer eingetragenen Partnerschaft aufwächst und dann der leibliche Vater oder die leibliche Mutter stirbt! Eigentlich verbleibt es dann dort in einer faktisch rechtlosen Situation, und es ist auf jeden Fall viel besser gestellt, wenn es mit einer Stiefkindadoption rechtlich halt eben einen Elternteil dazugewonnen hat.

Die Minderheit Guhl will die faktischen Lebensgemeinschaften von der Stiefkindadoption ausnehmen. Der Name sagt es schon: Faktische Lebensgemeinschaften sind heute schon Fakt. Es braucht dort dieselben Voraussetzungen wie bei anderen Adoptionen, und es ist auch nicht so, wie jetzt ausgeführt wurde, dass dann das Kind quasi an einen adoptionswilligen Ehepartner gebunden würde. Es ist eigentlich vielmehr so, dass das adoptionswillige Mitglied der Lebensgemeinschaft sich selbst an das Kind bindet und entsprechend dann alle rechtlichen Voraussetzungen schaffen muss, die mit einer Adoption zusammenhängen.

Gerade im Fall der Trennung bei faktischen Lebensgemeinschaften ist es ja so, dass das Kind, das adoptiert worden ist, dann viel besser gestellt ist, als wenn es nicht adoptiert ist und quasi einfach in dieser Gemeinschaft lebt. Das hat nicht nur erbrechtliche, sondern auch ganz praktische Folgen, dies nur schon, wenn es darum geht, Verträge wie einen Lehrvertrag und Ähnliches abzuschliessen. Es würde sonst zu einer Verkomplizierung führen.

Die Kommission war mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung der Meinung, dass diese faktischen Lebensgemeinschaften die Voraussetzung dafür erfüllen, dass auch dort die Stiefkindadoption eingeführt werden kann.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

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