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Schmid Martin · Ständerat · 2016-05-30

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-05-30

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat richtig dargelegt, dass es bei diesem Artikel darum geht, inwieweit die Möglichkeiten der Kantone bei der Ausgestaltung der verschiedenen Steuermassnahmen begrenzt werden sollen.

Der Kommissionssprecher hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass in der ersten ständerätlichen Debatte nur die Frage der Patententlastung und die Frage der Input-/Outputförderung zur Diskussion gestanden haben und wir Limiten von 90 Prozent bzw. von 150 Prozent eingefügt haben. Der Ständerat hat damals keine Gesamtentlastung über alle Massnahmen vorgesehen, sprich nicht über die Patentbox, nicht über die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, aber auch nicht über den Step-up.

In der Kommission waren sich aber hüben wie drüben alle Mitglieder einig, dass die Lösung einer Gesamtentlastungsgrenze, wie sie mit dem Konzept des Nationalrates eingeführt worden ist, richtig ist, dass also die Kombination der verschiedenen Massnahmen nicht zu einer Nullbesteuerung führen sollte. Deswegen schlägt Ihnen die Kommission - meines Wissens einstimmig - vor, dass wir in Artikel 25b eine Gesamtentlastung von maximal 80 Prozent einführen und dass die Kantone, dies war eine formelle Klärung, nicht darüber hinausgehen dürfen. Das war auch unser Wille.

Nun kommen die beiden noch offenen Punkte, bei denen Mehrheit und Minderheit eine unterschiedliche Auffassung vertreten. Die mit 6 zu 5 Stimmen knappe Mehrheit möchte trotz der Gesamtbegrenzung auch noch bei der Patentbox eine Entlastungsbegrenzung von 90 Prozent einführen. Gleichzeitig möchte dann eine Minderheit auch noch eine Entlastungsbegrenzung bei den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen von 150 Prozent einführen.

Ich schlage Ihnen vor: Streichen Sie diese Entlastungsbegrenzungen bei der Patentbox und bei der Input- und Outputförderung, weil wir ja eine Gesamtentlastungsbegrenzung haben. Da macht es einfach keinen Sinn mehr, die [PAGE 257] Kantone in ihrer Kompetenz zu beschränken, denn die Kantone dürfen nur so weit entlasten, dass eben die Gesamtentlastungsgrenze von 80 Prozent am Schluss eingehalten ist. Hier werden dann auch keine Steuerausfälle kreiert, weil eben gerade mit der Lösung des Nationalrates eine Bremse eingebaut worden ist.

Ich finde es nicht richtig, dass wir eine zweifache Bremse einführen. Vorhin wurde die Kompliziertheit des Steuersystems immer als Argument eingebracht. Aber schauen Sie, so wird es dann noch viel komplizierter, wenn man eine Gesamtentlastung einführt und hier gemäss Mehrheit bei der Patentbox auch noch eine Entlastungsbremse einbaut. Wie koordinieren Sie das am Schluss? Und gleichzeitig muss der kantonale Gesetzgeber noch eine Umsetzungsgesetzgebung schaffen.

Ich möchte Sie deshalb bitten: Gestalten Sie die Steuergesetzgebung im Rahmen der Kompetenzen des Bundes in Bezug auf das Steuerharmonisierungsgesetz einfach, und das hat man gemacht, wenn man hier mit der Kommissionsminderheit stimmt.

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