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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-05-31

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-05-31

Wortprotokoll

Sie wissen ja, die Strategie wurde so konzipiert, dass die Gesetzesvorlage der indirekte Gegenvorschlag zur Atomausstiegs-Initiative ist. Man kann bei dieser Initiative keine Verlängerung mehr machen; sie hat in der Frühjahrssession auch die Schlussabstimmung passiert. Sie ist zwingend im November zur Abstimmung zu bringen. Also im November wird man sehen, wie das Schweizervolk darüber befinden wird. Ich hoffe natürlich, dass es Parlament und Bundesrat folgen und die Initiative ablehnen wird. Falls es das nicht tut, sind wir gefordert. Denn dann gibt es nur drei Möglichkeiten: Wenn die Produktion aus der Kernkraft vorzeitig wegfallen würde, müssten wir entweder viel mehr Strom sparen oder mehr produzieren oder mehr importieren oder viertens ein Amalgam aus diesen drei Massnahmen suchen. Das heisst, wir müssten sofort die bestehenden gesetzlichen Vorgaben revidieren und an die neue Ausgangslage anpassen. Das braucht auch wieder Zeit. In dieser Zeit kann man mit dem bestehenden Gesetz schon mal wenigstens auf den richtigen Weg gehen und dann die Anpassungen vornehmen. Aber es wäre teilweise inkompatibel, wenn wir vorzeitig die Produktion aus der Kernkraft verlieren würden.

Weil die Volksabstimmung im November jetzt feststeht, ist es so: Wenn Sie an der Koppelung der Vorlagen festhalten, [PAGE 287] könnten wir erst nach dieser Abstimmung und dann nach Ablauf der Referendumsfrist eine Volksabstimmung zu diesem Gesetz durchführen. Die Referendumsfrist würde bis April 2017 dauern. Das würde bedeuten: Bei einer Koppelung wäre eine Volksabstimmung zu diesem Gesetz frühestens am 24. September 2017 möglich. Umgekehrt wäre es, wenn Sie auf die Koppelung verzichteten: Es ist ja so, dass im Nationalrat die Bereinigung des Gesetzentwurfes nicht in dieser Session stattfinden wird. So oder so wird also die Schlussabstimmung zu diesem Gesetz erst in der Herbstsession erfolgen. Wenn die Schlussabstimmung im Herbst stattfindet, würde das bedeuten, dass dann die Publikation der Referendumsfrist anlaufen würde. Die würde Mitte Januar 2017 ablaufen. Dann wäre die Abstimmung am 21. Mai 2017 möglich. Das heisst, Sie gewinnen fast ein halbes Jahr. Die Kreise der Stromproduzenten, des Verbands schweizerischer Elektrizitätsunternehmen sagen: Für die Wasserkraft ist jeder Monat wichtig, in dem es eine Unterstützung gibt; Investitionen und Rechtssicherheit sind für uns wichtig.

Das Ziel des Bundesrates war es ja und ist es immer noch, dieses Gesetz mit allen Verordnungen am 1. Januar 2018 in Kraft setzen zu können. Die Verordnungen müssen auch vorbereitet werden. Bei einer Abstimmung Ende September wäre das extrem kurzfristig. Dann könnten wir die Inkraftsetzung wahrscheinlich nicht auf den 1. Januar 2018 vornehmen, sondern erst ein paar Monate später.

Bei der neuen Ausgangslage, dass die Beratung der Atomausstiegs-Initiative fertig ist, die Frist zwingend im November abläuft und somit die Volksabstimmung dann stattfindet, kann man aus heutiger Sicht gut die Minderheit unterstützen.