Hösli Werner · Ständerat · 2016-05-31
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-05-31
Wortprotokoll
Die Frau Bundesrätin hat einmal gesagt, der Bundesrat habe immer oder fast immer Recht. Das ist vielleicht leicht übertrieben, aber es ist natürlich auch nicht das Umgekehrte der Fall. Gestützt auf diese Gewissheit können wir uns bei diesem Artikel - um es mit einem fast biblischen Wort zu sagen - getrost auf die Fassung des Bundesrates verlassen respektive diese Formulierung übernehmen.
Ich glaube, die Debatte hier und vor allem auch in der Kommission hat gezeigt: Es geht um Details, die wahrscheinlich letztlich so oder so, ob Sie der Mehrheit oder der Minderheit folgen, von Richtern beurteilt werden müssen. Herr Kollege Vonlanthen hat darauf hingewiesen: Der Kerngehalt des Schutzobjektes ist wahrscheinlich auch kein Rechtsbegriff, der jedem hier sofort klar wäre.
Mit der gesetzlichen Festschreibung, dass bei der Interessenabwägung eine grundsätzliche Gleichrangigkeit gelten muss, finden sich Schutz- und Nutzungsinteressen wieder auf Augenhöhe. Es geht ja hier nicht um lokale Projekte, sondern es muss ein nationales Interesse ausgewiesen und vorhanden sein. Auch von daher kann man den touristischen Regionen, die sich für die ständerätliche Lösung aus der ersten Lesung einsetzen, vielleicht in dem Sinne ein bisschen entgegenkommen, dass man sagt: Jeder Windpark oder jede Windanlage kann dann auch nicht verwirklicht werden; es muss ein nationales Interesse vorhanden sein. Und das ist eben nicht bei jedem Projekt der Fall.
In der Kommission wurde gesagt, die Schwäche der bundesrätlichen Lösung sei, dass nicht gesagt werde, gemäss welchen Kriterien und unter welchen Bedingungen diese Interessenabwägung zu geschehen habe. Es wurde aber ebenso anerkannt, dass dies gleichermassen auch die Stärke der Lösung sei, weil dann sämtliche verfassungsmässigen Prinzipien einfliessen und umfassende Interessenabwägungen vorgenommen werden können.
Folgen Sie also bitte der starken Minderheit, und vertrauen Sie in dieser Frage auf das gesetzgeberische Fingerspitzengefühl unserer Regierung.