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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2002-03-14

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-03-14

Wortprotokoll

Trinkwasser ist das kostbarste Lebensmittel, das wir kennen. Es stellt ein natürliches Monopol dar, das durch nichts zu ersetzen ist. Wasser darf nicht der Ökonomisierung und den Privatinteressen der Privatwirtschaft ausgesetzt werden. Die Wasserversorgung muss eine zentrale Aufgabe des Service public bleiben. Daher verlangt die grüne Fraktion mit ihrer Parlamentarischen Initiative, dass die Trinkwasservorkommen und die Installationen, welche für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser nötig sind, in der Bundesverfassung explizit zum öffentlichen Gut erklärt werden. Dieses darf nicht an gewinnorientierte Unternehmungen veräussert werden. Heute legt die Bundesverfassung fest, dass die Kantone über die Wasservorkommen verfügen. Das soll auch mit unserer Parlamentarischen Initiative so bleiben. Nur die Kantone können Nutzungsrechte vergeben. Sobald aber die Konzessionen erteilt sind, endet heute der Bereich, in dem die öffentliche Kontrolle über das Gut Trinkwasser sichergestellt ist.

Hier liegt das Ziel unserer Parlamentarischen Initiative. Wir wollen, dass die Kontrolle der gesamten im öffentlichen Interesse liegenden Wasserversorgung, von der Quelle bis zum Wasserhahn, in der Hand der Öffentlichkeit liegt und nicht an gewinnorientierte Privatunternehmungen gelangen kann.

In der Kommission wurde eingewendet, niemand käme heute auf die Idee, die Trinkwasserversorgung zu privatisieren. Das ist nicht richtig, denn die Privatisierungswelle beginnt auch die Trinkwasserversorgung schleichend zu erfassen. Auf Gemeindeebene sind vielerorts Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung in einer einzigen Gesellschaft zusammengefasst. Bei einer allfälligen Privatisierung der Energieversorgung stellt sich dann automatisch die Frage, was mit der Wasserversorgung geschehen soll. Privatunternehmen haben längst das Interesse am Bereich der Trinkwasserversorgung entdeckt. Sie wittern hier ein neues, Gewinn bringendes Geschäft. Auch wenn heute in der Schweiz sauberes Trinkwasser an den wenigsten Orten Mangelware ist, lässt sich auch hierzulande an der Trinkwasserversorgung mit Sicherheit gutes Geld verdienen, denn auf Trinkwasser kann niemand je verzichten. Jede und jeder, die oder der keine eigene Quelle besitzt, ist hier Zwangskundin bzw. Zwangskunde.

Die Wasserversorgungen sind so genannte natürliche Monopole. Hier kann kein echter Wettbewerb spielen. Somit ist das Hauptargument für eine Privatisierung, nämlich die effizientere Produktion infolge von Konkurrenz, nicht stichhaltig. Oder anders ausgedrückt: Bei der Wasserversorgung kann es keinen Markt geben. In England wurde die Wasserversorgung im grossen Still privatisiert. Die privaten Unternehmungen versuchten, den Gewinn zu maximieren, ohne Konkurrenz gab es aber auch keinen Anreiz, speziell effizient zu arbeiten. Im Gegenteil, die Unternehmen konnten den grösstmöglichen Gewinn erwirtschaften, indem sie die Leistungen verminderten. Der Unterhalt wurde vernachlässigt, die Wasserpreise stiegen aber. Die einzigen Gewinner dieses Systems waren die Aktionäre und Manager, verloren haben die Konsumentinnen und Konsumenten. Die öffentlichen Wasserversorgungen sind heute ein Garant für eine ausgezeichnete Wasserversorgung und einen sehr hohen Qualitätsstandard des gelieferten Wassers. Sie tragen dazu bei, dass unsere Trinkwasserressourcen gut geschützt werden.

Wir müssen heute klar ein Zeichen setzen gegen die sich abzeichnende Entwicklung in Richtung Privatisierung auch im Wasserversorgungsbereich. Es ist noch Zeit, den Riegel gegen diese falsche Entwicklung zu schieben. Die Wasserversorgungen dürfen nicht aus Gedankenlosigkeit oder kurzfristigem Finanzierungsoptimierungsdenken aus der Hand der Bürgerinnen und Bürger in die Hände einiger gewinnorientierter Investoren gelangen.

Wir Grünen wollen diesen Riegel auf gesetzgeberischer Ebene mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative schieben. Wir haben die Parlamentarische Initiative als allgemeine Anregung formuliert, damit das Parlament die Freiheit hat, die passende Formulierung selber auszuarbeiten.

Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, unserer Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.