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Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2016-05-31

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-05-31

Wortprotokoll

Ich spreche in Ergänzung zu den Ausführungen von Kollege Vitali und zum Ausgabenwachstum in den verschiedenen Aufgabengebieten des Bundes, dies mit einem Blick in die Zukunft bzw. im Hinblick auf das vom Bundesrat beantragte Stabilisierungsprogramm 2017-2019. Mein Augenmerk richtet sich aber auch auf das Ausgabenwachstum bei der zentralen und der dezentralen Bundesverwaltung.

Aus der Botschaft des Bundesrates geht hervor, dass die finanzpolitischen Aussichten vor allem für die Jahre 2018 und 2019 zu Sorgen Anlass geben. Wir teilen diese Beurteilung und kommen - analog zum Bundesrat - zum Schluss, dass Handlungsbedarf besteht. Das Kostenwachstum muss gebremst werden. Einsparungen sind bei allen zur Diskussion stehenden Bundesaufgaben nötig und umzusetzen, um die Voraussetzungen der Schuldenbremse in den nachfolgenden Jahren einzuhalten.

Bei der Beurteilung des vom Bundesrat zusammengestellten Stabilisierungsprogramms, welches von der FDP-Liberalen Fraktion im Grundsatz und auch in der Substanz befürwortet wird, ist zuerst die Frage zu klären, welche Aufgabengebiete des Bundes in den letzten Jahren die grössten Kostentreiber waren. Auf diese Bereiche ist beim Stabilisierungsprogramm und bei den beantragten Einsparungen zu fokussieren, diese Einsparungen sind entsprechend vollumfänglich umzusetzen. Wenn es sich bei diesen Aufgaben um stark gebundene Ausgaben handelt, müssen vorgängig die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen vorgenommen werden, was vom Bundesrat auch in Aussicht gestellt wurde. Aufgabengebiete mit einer kleinen oder praktisch keiner Kostenzunahme dürfen vom Stabilisierungsprogramm nicht ausgenommen werden, wobei hier allfällige begrenzte Reduktionen meines Erachtens akzeptiert werden können.

Zur Erinnerung nenne ich die grössten Kostentreiber in den vergangenen sechs Jahren: die soziale Wohlfahrt, bei der die Ausgaben von 18,4 Milliarden Franken auf 22 Milliarden Franken pro Jahr gestiegen sind, was einer Zunahme um 19 Prozent entspricht; die Beziehungen zum Ausland, bei denen die Kosten von 2,6 Milliarden Franken auf 3,7 Milliarden Franken gestiegen sind, das ist eine Zunahme um 42,6 Prozent; und die Bildung und Forschung, bei der die Kosten von 6,1 Milliarden Franken auf 7,1 Milliarden Franken gestiegen sind, das ist eine Zunahme um 16,1 Prozent.

Demgegenüber sind die Ausgaben bei der Landesverteidigung und der Landwirtschaft nur wenig bis gar nicht gestiegen. Die Landesverteidigung verzeichnet ein Wachstum von 4,4 auf 4,5 Milliarden Franken, d. h. eine Zunahme um 1,6 Prozent. Die Ausgaben der Landwirtschaft sind von 3,66 auf 3,67 Milliarden Franken gestiegen und damit in den letzten sechs Jahren praktisch stabil geblieben.

Schliesslich noch ein Blick auf das Kosten- und Personalwachstum bei der zentralen und der dezentralen Bundesverwaltung seit dem Jahr 2010: Die Zahlen zeigen hier ein unterschiedliches Bild. Während die vom Parlament früher einmal vorgegebene obere Grössenordnung von rund 35 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der zentralen Bundesverwaltung in den letzten Jahren recht gut respektiert und eingehalten worden ist, stelle ich bei der dezentralen Bundesverwaltung eine auffällig starke Personalzunahme fest. Hier geht es um den Bereich der dezentralen Verwaltungseinheiten wie zum Beispiel der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, der Finma, des Eidgenössischen Instituts für geistiges Eigentum und weiterer dezentraler Verwaltungseinheiten. Bei den Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne ist der Personalbestand seit 2010 von 14 700 auf rund 17 600 Mitarbeitende angestiegen; das ist eine Zunahme von 21 Prozent. Bei der Finma ist eine Zunahme von rund 400 auf rund 500 Personen festzustellen, was einer Zunahme von rund 26 Prozent in sechs Jahren entspricht. Die Entwicklung des Personalbestandes bei den dezentralen Verwaltungseinheiten ist in Zukunft kritischer als bis anhin zu hinterfragen. Jede zusätzliche Stelle sollte auf deren absolute Notwendigkeit überprüft werden, und auf eine allfällige Aufstockung ist wenn immer möglich zu verzichten. Im Falle der Finma, aber auch bei anderen Verwaltungseinheiten kann oder muss ein zu hoher Personalbestand mit der gestiegenen Tendenz zur Überregulierung in Verbindung gebracht werden. Hier gilt es in Zukunft im Interesse einer Umkehr dieser schädlichen Entwicklung unbedingt mehr masszuhalten.