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preparatory:AB 198984

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2016-05-31

Wortprotokoll

Es gibt eigentlich zwei Fragen, die wir beantworten müssen:

1. Bringen steuerliche Anreize in der Energiepolitik etwas?

2. Ist diese Massnahme im Rahmen der Energiestrategie 2050 entscheidend?

Zur ersten Frage: Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass steuerliche Anreize nur beschränkt Resultate bringen; Kommissionspräsident Luginbühl hat es klar zum Ausdruck gebracht. Auch wenn sie eine Anreizwirkung verheissen, ist der Vollzug für die Kantone und die Hauseigentümer mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Der Bericht der Steuerverwaltung und des Bundesamtes für Energie zeigt auf, dass damit viele Mitnahmeeffekte einhergehen. Ich stelle fest, dass sich die Kantone, das heisst die Energiedirektorenkonferenz in Absprache mit der Finanzdirektorenkonferenz, immer sehr konsequent gegen solche Massnahmen ausgesprochen haben. Nach dem Entscheid des Nationalrates, einen weitgehenden Steuererlass vorzusehen, signalisieren die Kantone ein gewisses Entgegenkommen.

In der Kommission stellte ich mich als Vertreter der Interessen der Energiedirektorenkonferenz zur Verfügung und schlug einen für die Kantone akzeptablen Kompromiss vor, nämlich die Hälfte der Abbruchkosten für Ersatzneubauten als steuerlich abzugsfähig zuzulassen. Ich unterlag mit diesem Vorschlag. Ständerat Schmid schlägt nun mit einer Minderheit vor, die Abbruchkosten vollständig zum Steuerabzug zuzulassen.

Damit komme ich zur zweiten Frage: Ist diese Massnahme für die Energiestrategie 2050 entscheidend? Ich denke, dass sie grundsätzlich inhaltlich nicht entscheidend ist. Sie wird die Erneuerungsquote der energetisch ineffizient gebauten Häuser wohl nur unwesentlich beeinflussen. Trotzdem scheint mir ein kleines Zeichen in Richtung Nationalrat am Platz zu sein. Der Nationalrat hat mit einem relativ starken Mehr die weitgehende Steuerabzugsfähigkeit vorgeschlagen. Es scheint mir daher aus taktischen Gründen durchaus Sinn zu machen, einen kleinen Schritt in die Richtung des Nationalrates zu machen. Hingegen möchte ich klar die Haltung zum Ausdruck bringen, dass es zu befürworten wäre, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Kantone bei der Ausgestaltung der Abzugsberechnung und der Abzugsberechtigung sicherstellen, dass der Abzug tatsächlich auch mit einer energie- und klimapolitischen Wirkung verbunden ist und nicht einfach nur zu einem reinen Instrument der Steueroptimierung wird.

Ich schlage daher vor, die Minderheit Schmid Martin zu unterstützen und dem Nationalrat somit anzuzeigen, dass wir bereit sind, einen kleinen Schritt zu tun. Gleichzeitig sollten wir aber auch unterstreichen, dass es sich hier für uns um eine rote Linie handelt, die nicht überschritten werden darf.