Friedl Claudia · Nationalrat · 2016-06-02
Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-02
Wortprotokoll
Die Reihen sind noch gelichtet, trotzdem haben wir ein gewichtiges Geschäft vor uns. Mit der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2017-2020 legt der Bundesrat seine strategischen Schwerpunkte vor. Dabei bezieht er sich auf unsere Verfassung, die verlangt, dass sich die Schweiz für Frieden, weniger Armut, mehr Achtung der Menschenrechte, eine bessere Umwelt und mehr Demokratie in der Welt einsetzen soll.
Es ist unbestritten, dass die internationale Zusammenarbeit derzeit eine grosse Herausforderung darstellt und dass sie es angesichts der Verknappung der Ressourcen, der Auswirkungen des Klimawandels, korrupter Regierungen und kriegerischer Auseinandersetzungen in absehbarer Zeit auch bleiben wird. So ist die Armut noch längst nicht besiegt, auch wenn in den vergangenen Jahren Fortschritte erzielt wurden. Weltweit sind mehr als 60 Millionen Menschen, so viele wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr, aus ihrer Heimat vertrieben. In Krisengebieten wie Syrien benötigen zwei von drei Personen humanitäre Hilfe.
Die Entwicklungszusammenarbeit kann nicht die Folgen verfehlter Politik kompensieren, aber sie kann Leid vermeiden und Chancen schaffen. Die Schweiz engagiert sich deshalb oft in fragilen Kontexten, wie beispielsweise in der Subsahara. Je aktiver die Schweiz die Probleme vor Ort bekämpft, desto höher sind die Chancen, dass in den Ländern Frieden und Sicherheit garantiert sind und den Menschen dort, wo ihre Heimat ist, eine Zukunft gegeben werden kann.
Die Friedensförderung leistet den kostengünstigsten Beitrag an die Gewährleistung der Sicherheit der Schweiz. Deshalb setzt der Bundesrat auch vermehrt auf die Friedensförderung.
Erstmals fliessen die siebzehn Nachhaltigkeitsziele der im letzten Jahr von der Uno verabschiedeten Agenda 2030 in die Strategie des Bundesrates ein. Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele ist eine wichtige Weichenstellung in der Entwicklungszusammenarbeit. Dazu gehört, wie es im Bericht vermerkt ist, auch eine stärkere Politikkohärenz. Für die Umsetzung der Agenda 2030 ist dies ein wichtiger Schritt.
Die Umsetzung der bundesrätlichen Entwicklungsstrategie stützt sich auf fünf Instrumente, was sich in den fünf Rahmenkrediten widerspiegelt. Jeder Rahmenkredit bearbeitet einen anderen Punkt in der Entwicklungszusammenarbeit. Es handelt sich um den Kredit Deza Süd zur Verringerung der Armut und zur Entwicklung in armen Ländern, um den Kredit für die humanitäre Hilfe der Deza in Notlagen und beim Wiederaufbau, um den Kredit Seco Süd für die wirtschaftliche Stärkung in Ländern mit mittleren Einkommen und für die Schaffung von Arbeitsplätzen, um den Kredit Deza/Seco Ost, wo es um die Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Ländern geht, und um den Kredit der Abteilung Menschliche Sicherheit im EDA zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit. Das Verpflichtungsvolumen aller Vorlagen beträgt insgesamt 11,11 Milliarden Franken für vier Jahre. Das entspricht gerade einmal 0,92 Rappen pro Tag und Kopf der Bevölkerung in der Schweiz.
Die Kommission behandelte das Geschäft in zwei Sitzungen. Die erste widmete sie Anhörungen. Dabei stand je ein Vertreter von Economiesuisse und Alliance Sud für Inputs und Einschätzungen zur Verfügung. Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit erhält grundsätzlich gute Noten. Das bestätigten auch Economiesuisse und Alliance Sud. An grossen, oft unnützen oder gar kontraproduktiven Entwicklungsprogrammen ist die Schweiz nicht beteiligt. Vielmehr setzt sie auf eigene Schwerpunktprogramme und eine beschränkte Anzahl von Schwerpunktländern.
Trotz dieser klaren Ausgangslage kommt auch der Verdacht einer Verzettelung der Kräfte auf. Es stellen sich Fragen: Sind es die richtigen Orte, sind es die richtigen Schwerpunkte, die gewählt wurden? Stimmt die Anzahl? Oder sollte man stärker fokussieren? Diese Diskussion ist notwendig und lässt sich nicht einfach so abschliessen. Hier und jetzt wollen wir aber über eine Strategie entscheiden, und zwar für die nächsten vier Jahre.
Eine wichtige Diskussion in der Kommission drehte sich darum, wo die limitierten Mittel am wirkungsvollsten eingesetzt werden können: In der humanitären Soforthilfe oder in den langfristigen Entwicklungsprogrammen? In der Friedensförderung und im Aufbau von Gouvernanz? In der bilateralen oder in der multilateralen Zusammenarbeit? Es gab dazu verschiedene Anträge, die in verschiedene Richtungen Korrekturen anbringen wollten. Die Kommission hat diese Anträge aber alle abgelehnt.
Immer stärker spürbar wird, dass an die Entwicklungszusammenarbeit Bedingungen geknüpft werden. Hilfe wird an migrationspolitische Elemente geknüpft. Dies kann durchaus sinnvoll sein und wird heute schon gemacht, stösst aber auch an Grenzen. Bundesrat Burkhalter warnte schon davor, die Unabhängigkeit der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit aufzugeben.
Die Schweiz verfolgt mit der Deza oft Ziele wie die Stärkung der Zivilgesellschaften, damit diese von ihren Regierungen Verantwortung verlangen können. Die Kommission hat nun ein Zeichen gesetzt und einen entsprechenden Absatz in den Bundesbeschluss 1 aufgenommen.
Entwicklungszusammenarbeit muss auf die Wirksamkeit hin überprüft werden. Hier wünschen sich einige Mitglieder der Kommission, dass diese transparenter und einfacher, klar für jedes Schwerpunktland und jedes Schwerpunktprogramm, dargestellt wird. Weil das Seco und die Deza bereits umfassende Evaluationen durchführen, dies aber mit unterschiedlicher sichtbarer Prägnanz tun, hat die Kommission [PAGE 786] entschieden, von der Verwaltung alle zwei Jahre einen Umsetzungs- und Wirkungsbericht zu verlangen.
Kernpunkt der Diskussion war aber die Höhe des Gesamtkredits. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass in den letzten Jahren der Betrag schrittweise erhöht wurde, um endlich im Jahr 2015 bei 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu liegen. Damit ist die Schweiz auf Platz 8 der OECD-Länder aufgeschlossen. Langfristig haben sich die reichen Länder aber dazu verpflichtet, 0,7 Prozent zu erreichen.
Die Mehrheit der Kommission vertritt die Ansicht, dass dieses strategische Ziel in der laufenden Periode nicht erreicht werden kann, obwohl die weltweiten Herausforderungen enorm zunehmen. Ebenso nimmt die Betreuung der Flüchtlinge zu, die im ersten Jahr ebenfalls auf die Rechnung der Entwicklungszusammenarbeit geht.
Die verschiedenen Kredite wurden von 2015 bis 2016 schon real um 117 Millionen Franken gekürzt. Jetzt sollte man dabei bleiben. Die Weiterführung der Finanzierung von Massnahmen zur Förderung von Frieden und menschlicher Sicherheit war in der Kommission nicht umstritten, sondern wird als unverzichtbarer Bestandteil in den fragilen Kontexten beurteilt.
Die fünfte Vorlage, die Sie in der Botschaft finden, ist das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Es ist eine Weiterführung des bereits bestehenden Gesetzes, dessen Gültigkeit im Jahr 2017 auslaufen wird. Es geht um die Festigung der Demokratie in den ehemals kommunistischen Ländern Europas und in der ehemaligen Sowjetunion. Es ist die gesetzliche Grundlage für den Rahmenkredit für die Transitionszusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas, über den wir heute befinden. Die Kohäsionszahlungen an die EU-Länder Osteuropas stehen heute nicht zur Diskussion. Die Kommission will diese Grundlagen jetzt verabschieden und lehnt den Rückweisungsantrag der Minderheit III (Stamm), der das Gesetz erst zusammen mit dem Kohäsionskredit verabschieden will, ab.
Ebenso lehnt sie den Rückweisungsantrag der Minderheit IV (Reimann Maximilian) ab, der Hilfe nur noch über multilaterale Abkommen abwickeln will. Die Entwicklungszusammenarbeit ist im Interesse der Schweiz. Es gibt nicht nur einen einzigen richtigen Weg. Aber hier liegt eine seriöse, gut durchdachte Strategie vor.
Ich bitte Sie im Namen der Aussenpolitischen Kommission, alle Rückweisungsanträge abzulehnen, die Vorlage jetzt zu beraten und sie so zu verabschieden.