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Engler Stefan · Ständerat · 2016-06-02

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-06-02

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen hat die Würdigung anders vorgenommen, eine Würdigung, die sich im Spannungsfeld zwischen dem rechtsstaatlichen Prinzip der Unschuldsvermutung und dem [PAGE 304] Interesse der Strafverfolgung, die Vorgeschichte eines späteren Täters zu kennen, bewegt.

Die Kommission hat sich eingehend mit der Frage auseinandergesetzt und teilt die Auffassung nicht, dass es sich um einen kleinen qualitativen Unterschied handelt, ob der Staatsanwalt ein Verfahren einstellt oder ob es zu einer Verurteilung durch ein Gericht kommt, bei der aber von einer Bestrafung Umgang genommen wird. Nach Auffassung der Kommission handelt es sich im Gegenteil um einen sehr erheblichen Unterschied. Er liegt vor allem darin, dass ein Betroffener, der von einer Einstellung des Verfahrens des Staatsanwaltes "profitiert", gar keine Möglichkeit hat, die Einleitung des Strafverfahrens überhaupt infrage zu stellen. Insoweit hat er weniger Möglichkeiten, als wenn er durch ein Gericht verurteilt worden wäre, selbst wenn von einer Bestrafung Umgang genommen worden wäre.

Herr Kollege Jositsch hat in der Kommission ein an und für sich eindrückliches Beispiel zur Frage genannt, was das bedeuten würde, wenn auch eine Einstellungsverfügung des Staatsanwaltes im Falle von häuslicher Gewalt eingetragen würde: Eine Frau ruft bei der Polizei an und sagt, ihr Mann schlage sie. Die Polizei kommt, und der Mann muss die Wohnung verlassen. Das Verfahren wird dann aber nach sechs Monaten zuerst sistiert und schliesslich eingestellt. Diese Einstellung würde jetzt eingetragen, obwohl überhaupt kein Schuldspruch vorliegt und obwohl der Betroffene keine Möglichkeit gehabt hat, selbst die Anhandnahme der Untersuchung zu bestreiten.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Unschuldsvermutung überwiegen muss. Allenfalls müssten die Staatsanwälte solche Verfahren an die Gerichte weiterleiten und von den Gerichten ein Urteil erwirken lassen, statt die Einstellung selber vorzunehmen. Summa summarum ist die Kommission also dem Nationalrat gefolgt.

Ich möchte Sie bitten, sich auch hier dem Nationalrat anzuschliessen.