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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2002-03-14

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-14

Wortprotokoll

Seit 30 Jahren sind die Ergänzungsleistungen in der Bundesverfassung erwähnt - allerdings nur als Übergangslösung, bis die AHV existenzsichernd ist. Wenn wir ehrlich sind, wissen wir alle, dass dies nie der Fall sein kann, dass dies nie der Fall sein wird. Deshalb will ich mit meiner Parlamentarischen Initiative die [PAGE 255] Ergänzungsleistungen, die unverzichtbar sind, ins ordentliche Verfassungsrecht überführen. Damit will ich ihnen den Wert geben, der ihnen eigentlich zukommt.

Die Ergänzungsleistungen sind zu einem sehr wichtigen Instrument der Sozialpolitik geworden. Im Jahre 2000 waren 202 700 Personen froh darüber, über diesen Weg einen Zustupf zu erhalten. Der Zustupf betrug in jenem Jahr über 2,3 Milliarden Franken. Im Durchschnitt sind dies für Leute, die zu Hause wohnen, 700 Franken pro Monat. Noch viel wichtiger sind diese Zustüpfe aber für jene Personen, die in einem Heim wohnen; da geht es leicht auf den doppelten Betrag der AHV-Rente. Die Ergänzungsleistungen helfen also dort, wo die AHV- und IV-Renten die minimalen Lebenskosten nicht decken. Sie sind in der Altersvorsorge sehr wichtig, aber noch viel wichtiger - das dürfen wir nie vergessen - sind sie für die Invaliden: Besonders jüngere Leute haben nicht die Möglichkeit einer zweiten Säule, die das Notwendige zum Leben ergänzt. Hier kommen dann zur ordentlichen IV-Rente die Ergänzungsleistungen in sehr viel höherem Mass zum Zug, hier sind sie absolut wichtig. Viele dieser Betroffenen wären sonst fürsorgebedürftig.

Mit den Ergänzungsleistungen haben wir die Möglichkeit, Renten anzupassen. Besonders nach der letzten Revision, bei welcher wir den Betrag der Bruttomiete in die Berechnung der Ergänzungsleistungen aufgenommen haben, sind sie wirklich existenzsichernd geworden und in der Sozialpolitik nicht mehr wegzudenken. Finanziert werden sie von Bund und Kantonen und teilweise von den Gemeinden über Steuermittel.

Der neue Finanzausgleich sieht denn auch vor, dass die Ergänzungsleistungen ins ordentliche Verfassungsrecht überführt werden. Es ist zwar erfreulich, dass der Bundesrat nach mehreren Anläufen endlich bereit ist, dies zu tun. Aber Sie wissen alle, dass das die Dringlichkeit dieses Vorstosses nicht mindert, weil der Widerstand gegen den neuen Finanzausgleich gross ist; er wird vor allem von den grossen Kantonen bestritten. Es ist möglich, dass es ein Referendum gibt, und es wird noch Jahre dauern, bis dieses Geschäft, wenn überhaupt, über die Bühne gegangen sein wird.

Ich habe den Weg über eine Parlamentarische Initiative gewählt, und zwar aus der Erfahrung heraus, dass bereits vor zwölf Jahren die Motion Hänsenberger 90.714 überwiesen wurde - die gleiche Motion wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen -, passiert ist jedoch nichts. Im Rahmen der EL-Revision hat das Parlament den Auftrag überwiesen, die Ergänzungsleistungen endlich in der Verfassung zu verankern. Ich hätte wirklich gedacht, dass im Rahmen der AHV-Revision nun auch dieses Geschäft durchgezogen würde - passiert ist nichts. Deshalb habe ich den Weg über eine Parlamentarische Initiative wählen müssen, damit das Parlament diesen Schritt selbstständig tun kann und nicht von einem Bundesratsbeschluss abhängig ist.

Mit einer Aufnahme der Ergänzungsleistungen ins ordentliche Verfassungsrecht sagen wir, dass das wirklich keine Almosen und keine Bedarfsleistungen sind und dass ein ordentlicher Rechtsanspruch besteht, wie das auch bei den ordentlichen AHV- und IV-Renten der Fall ist. Ergänzungsleistungen sind kein Ersatz für irgendwelche Sozialversicherungen, auch nicht für Leistungen der zweiten Säule, sie sind ein eigenständiges Bedarfsprinzip, auf das alle ein Recht haben, die mit den ordentlichen Renten nicht genügend abgesichert sind.

Deshalb bitte ich Sie, dieser Initiative zugunsten der Betagten, der Gebrechlichen und der Invaliden in diesem Land nun Folge zu geben.