Keller Peter · Nationalrat · 2016-06-02
Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-02
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen hier die Meinung der Mehrheit der Finanzkommission präsentieren.
Die Debatte zur Staatsrechnung 2015 hat gezeigt, dass der ordentliche Überschuss von 2,3 Milliarden Franken zu falschen Rückschlüssen führen könnte. Der Finanzminister hat die Zusammenhänge am Dienstag bereits ausführlich dargestellt; ich verzichte hier darauf, diese zu wiederholen.
Der Legislaturfinanzplan 2017-2019 basiert ja auf den volkswirtschaftlichen Eckwerten vom Herbst 2015. Schon dieser rechnete für die kommenden Jahre mit Defiziten von 500 Millionen bis 1 Milliarde Franken. Dieser Finanzplan muss bereits wieder angepasst werden: Leider werden die strukturellen Defizite noch deutlicher ausfallen. Letzte Woche verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019. Darin wird klar, dass noch mehr Massnahmen nötig sind, um die Bundesfinanzen gemäss Vorgaben der Schuldenbremse ins Lot zu bringen. Ich zitiere aus der Medienmitteilung vom 25. Mai: "Nach heutigem Kenntnisstand wird das Stabilisierungsprogramm nicht ausreichen, um in den kommenden Jahren die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Ab 2018 drohen auch bei Umsetzung der Vorlage strukturelle Defizite von bis zu 1,5 Milliarden. Grund dafür sind zum einen die steigenden Ausgaben im Asylbereich, zum andern kostenrelevante Beschlüsse des Parlamentes (Reform Altersvorsorge 2020, Armee, Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds und die Unternehmenssteuerreform III)."
Die Mehrheit der Finanzkommission hat dieser schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage Rechnung getragen. Sie beantragt dem Parlament deshalb, die APD-Quote bis 2020 schrittweise auf 0,4 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu senken. Der Rahmenkredit für die humanitäre Hilfe soll von dieser Senkung jedoch ausgenommen bleiben und dem im Entwurf des Bundesbeschlusses enthaltenen Betrag entsprechen. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass es in den letzten Jahren ein überproportionales Wachstum bei der Entwicklungshilfe und der internationalen Zusammenarbeit gegeben habe. Das Parlament hat zwar 2011 beschlossen, diese APD-Quote auf 0,5 Prozent zu steigern, allerdings unter anderen, viel günstigeren finanzpolitischen Vorzeichen.
Nun soll nach dem Willen der Mehrheit der Finanzkommission aufgrund der düsteren wirtschaftlichen Aussichten auch der Bereich internationale Zusammenarbeit einen Beitrag zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes leisten. Von den Kürzungen ausgenommen bleibt wie gesagt die humanitäre Hilfe, deren Notwendigkeit für die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates ausser Frage steht.
Auf der Fahne finden Sie drei weitere Anträge der jeweiligen Minderheiten: Der Minderheitsantrag I entspricht der Botschaft des Bundesrates und einer APD-Quote von 0,48 Prozent, die Minderheit II beantragt eine Aufstockung der Kredite auf 8890 Millionen Franken, und die Minderheit III beantragt eine schrittweise Erhöhung der APD-Quote auf 0,7 Prozent bis ins Jahr 2020.