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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-06-06

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-06

Wortprotokoll

Ich werde über die parlamentarische Initiative 16.401 und gleichzeitig über die Motion 16.3001 orientieren, weil die beiden Geschäfte einen inneren Zusammenhang haben.

Am 18. Dezember 2015 lehnte der Nationalrat bekanntlich das Geschäft 15.020, "KVG. Steuerung im ambulanten Bereich", mit 97 zu 96 Stimmen bei 1 Enthaltung äusserst knapp ab. Damit hat der Nationalrat die Überführung des bis zum 30. Juni 2016 befristeten Gesetzes zur Steuerung der Zulassung der Ärzte nicht, wie vom Bundesrat beantragt, in eine definitive Lösung überführt. Da die Vorlage im Ständerat mit 31 zu 13 Stimmen angenommen worden war und das Ergebnis im Nationalrat sehr knapp war, beschloss die SGK-NR am 22. Januar 2016 mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine Kommissionsinitiative mit dem Titel "Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG" einzureichen. Mit einem dringlichen Bundesgesetz soll die geltende Regelung in Artikel 55a KVG, die auf drei Jahre befristet ist, ab 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2019 weitergeführt werden.

Die ständerätliche SGK stimmte diesem Beschluss am 2. Februar 2016 mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Am 24. Februar 2016 nahm die SGK-NR den Erlassentwurf einstimmig an und verabschiedete diesen zuhanden des Nationalrates und des Bundesrates zur Stellungnahme. Auf eine eigentliche Vernehmlassung wurde jedoch verzichtet, nachdem der vorliegende Erlass ja gleich lautet wie das damals abgelehnte Gesetz, also Artikel 55a KVG. Der Nationalrat stimmte der Vorlage in seiner Sondersession vom 27. April 2016 schliesslich mit 177 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

Ich möchte mich betreffend Inhalt der Vorlage kurzfassen, nachdem diese ja der bereits durch diesen Rat behandelten Vorlage zu hundert Prozent entspricht und an dieser keine Änderungen vorgenommen wurden.

Die befristete Weiterführung der Einschränkung bei der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung überlässt es den Kantonen, ob sie die Zulassungsbeschränkungen anwenden wollen oder nicht. Die bisherigen kantonalen Vollzugsregelungen können weitergeführt werden, und die Kantone haben die Möglichkeit, die Zulassung weiterhin an Bedingungen zu knüpfen. Weiterhin ist vorgesehen, dass eine Zulassung verfällt, wenn nicht innert einer gewissen Frist von ihr Gebrauch gemacht wird. Im Kern geht es um eine begrenzte Zulassungssteuerung bei ausländischen Ärzten, die sich nicht über eine dreijährige Weiterbildung an einer schweizerisch anerkannten Weiterbildungsstätte ausweisen können.

Die SGK-SR ist mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat ihr schliesslich mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Allerdings erfolgte die Zustimmung nicht ganz ohne Nebengeräusche. So wurde die mehrmalige Verlängerung des Zulassungsstopps als "griechische Tragödie" bezeichnet, und die Begeisterung für eine nochmalige Verlängerung der Zulassungssteuerung hält sich bei einer Mehrheit der Kommission in engen Grenzen. Die SGK-SR erwartet denn vom Bundesrat auch klar, dass dieser möglichst rasch eine Regelung findet, mit der die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen langfristig und gezielt eingedämmt werden kann. Deshalb hat sie das Postulat 16.3000, "Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten", eingereicht, das vom Ständerat bereits angenommen wurde. Damit wird der Bundesrat beauftragt, unter Einbezug der wesentlichen Stakeholder einen Bericht auszuarbeiten, der verschiedene Varianten und Szenarien zur künftigen Steuerung der bedarfsabhängigen Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Abrechnung mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufzeigt. Der Ständerat hat dabei den spitalambulanten Bereich bewusst mit einbezogen.

Zudem hat die SGK-NR die Motion 16.3001, "Gesundheitssystem. Ausgewogenes Angebot durch Differenzierung des Taxpunktwertes", eingereicht. Sie beauftragt den Bundesrat, dem Parlament unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Berichtes, den er in Erfüllung des Postulates 16.3000 der SGK-SR zu verfassen hat, Vorschläge zur Änderung des KVG zu unterbreiten. In diesem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, verschiedene Wege zur Optimierung der ambulanten Versorgung zu evaluieren, namentlich die Differenzierung des Taxpunktwertes nach Region, Leistungsangebot oder qualitativen Kriterien.

Der Nationalrat nahm die Motion seiner SGK am 15. März 2016 ohne Gegenstimme an. Die SGK Ihres Rates beantragt Ihnen ebenfalls, die Motion anzunehmen; sie tut dies mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie befürwortet also einerseits das Szenario, wonach mit einer Verlängerung des geltenden Rechts um drei weitere Jahre die Entstehung einer Gesetzeslücke vermieden werden soll. Andererseits will die Kommission sicherstellen, dass rechtzeitig, nämlich auf den 1. Juli 2019, eine alternative Regulierung der Ärztezulassung in Kraft gesetzt werden kann. Für Letztere sollen auch Qualitätskriterien eingeführt werden. Zudem soll nach dem Willen der Kommission eine möglichst unbürokratische Lösung angestrebt werden.

In Artikel 55a KVG soll in Ziffer IIa konsequenterweise auch ein Auftrag an den Bundesrat eingefügt werden. Dieser besagt, dass der Bundesrat bis zum 30. Juni 2017 im Sinne des Kommissionspostulates der SGK-SR sowie der Kommissionsmotion der SGK-NR eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung schickt. Es gibt hier also eine klare Frist. Die SGK ist der Auffassung, dass diese Frist absolut zumutbar ist, nachdem die Alternativmodelle an und für sich bekannt sind und teilweise auch schon eingehend diskutiert wurden. Dazu gehören die Lockerung des Vertragszwangs, die Frage der Steuerung durch die Kantone sowie die Differenzierung bei den Tarifen. Letztlich wird es hier darum gehen, was politisch mehrheitsfähig ist.

Damit komme ich nochmals zur griechischen Tragödie, von der in der Kommission die Rede war. Ziel einer Tragödie war gemäss Aristoteles der Sinneswandel beim Zuschauer. So sollte eine Reinigung, also die Katharsis, von bestimmten Gefühlen eintreten. Der Zuschauer erlebt verschiedene Gemütszustände, vom Jammern über den Schrecken bis hin zum Schauder, und verlässt das Theater geläutert. Diese Läuterung im Sinne einer mehrheitsfähigen Lösung steht uns allerdings noch bevor. [PAGE 335]

Ich bitte Sie, sowohl der parlamentarischen Initiative 16.401 der SGK-NR wie auch der Motion 16.3001 zuzustimmen.