preparatory:AB 199489
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-06
Wortprotokoll
Die Frage der Verfassungsmässigkeit ist durch zwei Gutachten abgeklärt. Eines ist eher kritisch, ein anderes kommt zum Schluss, dass die Verfassungsmässigkeit gegeben ist. Diese Frage muss selbstverständlich im Rahmen der Vernehmlassung dann aufs Tapet gebracht werden. Wie immer haben Vernehmlassungsteilnehmer, insbesondere Kantone und Parteien, hier ein entscheidendes Gewicht.
Ich glaube aber nicht, dass die Verfassungsmässigkeit bzw. die fehlende Verfassungsmässigkeit ein Grund wäre, hier nicht einzutreten. Man kann diese beiden Gutachten so auslegen, dass die Verfassungsmässigkeit gegeben ist, man kann diese Frage aber selbstverständlich in der Vernehmlassung noch einmal prüfen. Auch der Bundesrat wird sich dann in der Botschaft zur Vernehmlassung aufgrund dieser zwei bestehenden Gutachten noch einmal mit dieser Frage auseinandersetzen. Ich glaube einfach, dass es der kürzere Weg ist, weil im Parlament bei dieser Frage ohnehin Mehrheiten bestehen. Bei der Annahme einer Motion wird ja dieser Grundsatzdiskussion dann auch nicht so viel Gewicht beigemessen.