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Jans Beat · Nationalrat · 2016-06-06

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-06

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, bei Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe f DBG gemäss Ständerat zu verbleiben, was heisst, dass wir keine NID oder sogenannt zinsbereinigte Gewinnsteuer wollen. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist eigentlich keine Steuer, sondern es ist ein Steuerabzug, der gewährt wird auf einen fiktiven Zins, den man nie bezahlt hat. Die Bemessungsgrundlage dieses Zinses ist ein sogenanntes Sicherheitseigenkapital, das zu definieren Aufgabe des Bundesrates wäre. Darin liegt unter anderem sicher die Crux dieser Vorlage: Es wird nicht ganz einfach, diese zinsbereinigte Gewinnsteuer tatsächlich sauber so auszugestalten, dass sie dann auch finanzierbar ist, denn es ist wie gesagt eine fiktive Grösse.

Die NID wurde in der Vernehmlassung zu dieser Vorlage von der Mehrheit der Kantone bzw. von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer überhaupt abgelehnt. Sie hat deshalb auch nicht in die Vorlage des Bundesrates Eingang gefunden. Der Ständerat, der immer sagte, wir dürften das Fuder nicht überladen, hat die NID ebenfalls aus dieser Vorlage herausgenommen. Er sagt, das koste uns am Schluss zu viel.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diesem Beschluss des Ständerates zu folgen und letztlich diese Differenz zu bereinigen.

In der Tat ist es - das ist unsere Einschätzung - ein Fass ohne Boden: Man kann nur ganz schwierig abschätzen, welche Steuerausfälle es tatsächlich bedeuten würde. Die Idee dahinter ist, dass man Finanzierungsgesellschaften, die von den anderen Abzugsmöglichkeiten wie Patentbox, Step-up und Inputförderung relativ wenig profitieren würden, auch eine Möglichkeit gibt zu profitieren. Tatsache ist aber, dass dies für praktisch alle Unternehmen neue Abzugsmöglichkeiten schaffen würde und dass man seine Unternehmen dann entsprechend neu aufstellen und neu bilanzieren kann. Dadurch entstehen zusätzliche Löcher, die man kaum beziffern kann.

Mir liegt eine Studie von PWC vor. Sie haben einmal den Worst Case ausgerechnet und gesagt, was passierte, wenn die Finanzierungsaktivitäten allesamt ins Ausland ausgelagert würden. Was würde das an Mindereinnahmen für die Schweiz bedeuten? Sie sind auf ungefähr 250 Millionen Franken gekommen. Wir nehmen, wie gesagt statisch betrachtet, etwa so viel an geschätzten Mindereinnahmen in Kauf, wie der Worst Case mit sich bringen würde. Anders gesagt: Wir schliessen hier eine Versicherung ab, die so viel kostet wie der schlimmste aller Schäden. Das macht keinen Sinn. Bestimmte Kantone würden von diesen Massnahmen profitieren, das ist klar, vor allem die Kantone mit finanzierungsstarken Firmen wie der Kanton Zürich. Deshalb wird Herr Matter gleich nach vorne ans Rednerpult kommen. Andere Kantone - wahrscheinlich die grosse Mehrheit - hätten mit grossen Einnahmenausfällen zu rechnen.

Deshalb lehnen wir die vorliegende Bestimmung ab und folgen dem Beschluss des Ständerates und dem Entwurf des Bundesrates. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.