Matter Thomas · Nationalrat · 2016-06-06
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-06
Wortprotokoll
Warum ist es so wichtig, dass wir im Nationalrat an der zinsbereinigten Gewinnsteuer und damit an dieser wesentlichen Differenz zum Ständerat festhalten? Es handelt sich hier um ein wichtiges Instrument für Holding- und Domizilgesellschaften, welche künftig die privilegierte Besteuerung verlieren und gewissermassen über Nacht eine Verdoppelung oder eine Verdreifachung der Steuerbelastung hinnehmen müssen. Für die meisten dieser Gesellschaften bringt die Unternehmenssteuerreform III keine konkreten Ermässigungen. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist das einzige Instrument, welches diesen Unternehmen zur neuen, ordentlichen Besteuerung eine kleine Entlastung bringen würde.
Noch zwei Fakten zu diesen Statusgesellschaften, ich habe diese damals schon in der Eintretensdebatte erwähnt: Zum Ersten zahlen die Domizil- und Holdinggesellschaften allein 1,2 Milliarden Franken an direkten Bundessteuern. Zum Zweiten halten nur schon die hiesigen Holdinggesellschaften Kapital von über 1100 Milliarden Schweizerfranken. Darum ist es für unseren Werk- und Dienstleistungsplatz und für die entsprechenden Arbeitsplätze wichtig, dass diese Unternehmen wenigstens ein Instrument für eine akzeptable Besteuerung erhalten.
Der kalkulatorische Zins wurde bisher gemäss der Rendite der zehnjährigen Bundesobligation plus 50 Basispunkte berechnet. Diese 50 Basispunkte haben wir in der Kommission gestrichen, was zu rund 60 bis 70 Millionen Franken weniger Mindereinnahmen führen würde. Momentan sind die Renditen der Bundesobligationen im Minusbereich. Die zehnjährige Bundesobligation rentiert minus 0,4 Prozent. Das heisst, die zinsbereinigte Gewinnsteuer würde im Moment weder den Bund noch die Kantone irgendetwas kosten.
Wenn die Rendite wieder einmal bei 2,3 Prozent ist - das ist der zwanzigjährige Durchschnitt -, müsste auch die Inflation entsprechend steigen. Dies würde automatisch Mehreinnahmen bei den Steuern bedeuten, da es eine direkte Korrelation zwischen steigenden Steuereinnahmen und Inflation gibt. Hinzu kommt, dass der Bund und die Kantone mehr Steuereinnahmen hätten, weil die Wirtschaft und die natürlichen Personen folglich wieder Zinserträge versteuern würden. Diese sind heute inexistent, da die Zinsen bei mündelsicheren Obligationen und Sparkonten bei null oder gar im Minusbereich sind.
Die grosse Kritik des Ständerates und der Minderheit Jans geht dahin, dass wir eine Gegenfinanzierung brauchen, was aber automatisch gegeben ist. Wenn die zehnjährige Bundesobligation zum Beispiel 3 Prozent Rendite abwirft, ist es undenkbar, dass es keine Inflation gibt. Genauso ist es undenkbar, dass dann Sparguthaben keine steuerbaren Zinserträge generieren. Die Frage der Gegenfinanzierung ist durch diesen automatischen Mechanismus beantwortet.
Wir haben bei den meisten Differenzen zum Ständerat nachgegeben und das Instrument der zinsbereinigten Gewinnsteuer nochmals abgeschwächt. Jetzt ist wirklich zu hoffen, dass beide Kammern der zinsbereinigten Gewinnsteuer zustimmen und dass so die letzte namhafte Differenz beseitigt wird.
Ich ersuche Sie im Namen der SVP und der Wirtschaft, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag Jans abzulehnen.