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Thurnherr Walter · 2016-06-06

Thurnherr Walter · Aargau · 2016-06-06

Wortprotokoll

Ich kann es relativ kurz machen. Ich habe dem, was die Sprecherin und der Sprecher zur Bundeskanzlei bereits gesagt haben, nicht viel beizufügen. Sie steht ja zum Glück nicht so im Zentrum Ihrer Aufmerksamkeit.

Das Ausstandsverfahren und das Mitberichtsverfahren wurden erwähnt. Sie standen im Berichtsjahr nicht im Zentrum der Tätigkeit der Bundeskanzlei. Es waren vor allem Ihre Wahlen, die Nationalratswahlen, die konzeptionellen Vorbereitungsarbeiten, die Prüfung der Wahlvorschläge und dann der Wahlbericht, auch die Publikation auf der nationalen Wahlplattform. Das ist immerhin - das kann auch einmal gesagt werden - ein Portal, das über eine Million Besucher hatte. Allein am Wahlsonntag waren es 180 000 Besucher.

Das Zweite, was die Bundeskanzlei ebenfalls sehr beschäftigt hat, war Gever. Da haben Sie im Frühjahr den Rahmenkredit gesprochen. Der Zuschlag für die zwei Gever-Produkte ist am 27. Mai, also vor einem Jahr, erfolgt. Sämtliche Departemente und die Bundeskanzlei haben sich dann in der Folge für ein Produkt entschieden. Der Bundesrat hat am 1. September die Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Sie haben diesem Kredit in der Zwischenzeit zugestimmt. Wir warten noch auf den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes, weil eine der Firmen einen Rekurs eingeleitet hat.

Schliesslich ein Schwerpunkt, der uns nach wie vor beschäftigt - es wurde erwähnt -, das Vote électronique: Wir haben, wie richtig gesagt wurde, zwei Produkte, eines vom Kanton Genf und eines vom Kanton Neuenburg. Beide sind gut, beide streben die universelle Verifizierbarkeit, also auch die Anwendung für die Inlandschweizer, an. Wir sind zuversichtlich, dass wir da bald Fortschritte haben können. Hätten die neun Kantone des Konsortiums - es waren ja nicht alle Kantone - ihren Versuch nicht abbrechen müssen, hätte bereits bei den letzten Wahlen mehr als die Hälfte aller Auslandschweizer das Stimmrecht elektronisch ausüben können. Ich bin zuversichtlich, dass wir bis 2019 auch diejenigen Kantone, die die rechtlichen Grundlagen noch nicht haben, oder mindestens einen Teil von ihnen von der Nützlichkeit des neuen Systems überzeugen können.

Ich möchte der GPK für die kritische Begleitung der Tätigkeit der Bundeskanzlei danken.

[VS]