Müller Leo · Nationalrat · 2016-06-06
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-06-06
Wortprotokoll
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, der Minderheit Barazzone zu folgen. Bei dieser Regelung geht es darum, dass der Bund den Kantonen etwas entgegenkommt und ihnen neu einen Anteil von 21,2 Prozent der Bundessteuerbeträge überlässt. Bisher lag dieser Satz bei 17 Prozent.
Die Kantone müssen, das wissen wir mittlerweile, mit der Revision der Unternehmenssteuerreform III mit erheblichen Steuerausfällen rechnen. Andererseits profitiert der Bund halt auch, weil die sogenannten Statusgesellschaften in der Schweiz verbleiben werden, wenn wir diese Revision durchziehen. Damit kann der Bund Steuersubstrat von mehreren Milliarden Franken behalten. Wir gehen ja davon aus, dass auf Bundesebene etwa 8 Milliarden Franken Steuereinnahmen von den juristischen Personen stammen. Gegen die Hälfte davon - nicht ganz die Hälfte - stammt von diesen sogenannten Statusgesellschaften. Wenn diese unser Land verlassen würden, hätte auch der Bund ein Problem bei den Einnahmen. Deshalb ist er bereit, das hat der Bundesrat in seiner Botschaft ausgeführt, den Kantonen Geld zur Verfügung zu stellen. Jetzt stellt sich nur die Frage, wie viel es sein soll. Wir von der CVP-Fraktion sind der Meinung, dass dieser Prozentsatz gegenüber dem Entwurf des Bundesrates etwas angehoben werden sollte, dass der Bund den Kantonen etwas mehr unter die Arme greifen sollte, als dies der Bundesrat vorgeschlagen hat.
Dies soll mit dem Antrag der Minderheit Barazzone erfolgen. Ich bitte Sie daher, der Minderheit Barazzone zuzustimmen.