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Hösli Werner · Ständerat · 2016-06-06

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-06

Wortprotokoll

Es ist logischerweise unbestritten, dass die politische Betrachtungsweise des Büros gestützt wird, dass das Einreichen von Vorstössen nicht nur ein Recht, sondern auch ein wichtiges Handlungsinstrument ist. Deshalb kann es bei diesem Vorstoss von Kollege Abate auch nicht darum gehen, dieses Prinzip im Grundsatz infrage zu stellen.

Aber es gibt auch die sachliche Betrachtungsweise. Mit dieser hat man die Folgen der politischen Betrachtungsweise zu analysieren und laufend über mögliche Verbesserungen, sofern die gelebte Praxis Schwachstellen hat oder Ungereimtheiten aufzeigt, nachzudenken. Und es gibt diese Schwachstellen und Ungereimtheiten. Es glaubt doch in diesem Land niemand, dass es täglich fünf parlamentarische Vorstösse braucht - wenn Sie die 1700 Vorstösse pro Jahr durch die Anzahl Tage des Jahres teilen, kommen Sie fast auf diese Zahl -, um die Schweiz zusammen mit dem Volk, dem Bundesrat und der Verwaltung auf Kurs zu halten. Man kann es auch anders ausdrücken: Ein Arbeitnehmer arbeitet 1800 Stunden pro Jahr. Ergo wird in jeder effektiven Arbeitsstunde ein Vorstoss eingereicht. Ich finde das unerhört. Wenn im Wissen um diese Tatsache in der Stellungnahme zum Postulat steht, dass die Selbstbeschränkung und die Zurückhaltung genügend Schutz vor Auswüchsen böten, zeigt das für mich exemplarisch auf, dass man sich mit einer gewissen, sagen wir mal, Leichtigkeit über dieses Thema gebeugt hat. Andere Stichworte sind Bürokratieabbau sowie Eindämmung von Personalkostensteigerungen bei der Bundesverwaltung.

Seit ich diesem Rat angehören darf, bin ich als Mitglied der Finanzkommission Referent hinsichtlich des EJPD. Da geht es fast immer auch um Fragen bezüglich Personalkostensteigerung, Aufträgen an Dritte und Massnahmen zur Kosteneindämmung. Wenn wir dann gerade beim Bundesamt für Justiz immer wieder hören müssen, welche Arbeitslast und welche Kosten durch die parlamentarischen Vorstösse ausgelöst werden, dann ist es - Kollege Bischof hat es in diesem Saal in einem anderen Zusammenhang schon gesagt - fast unsere "verdammte Pflicht", diese Sache anzugehen.

Wir können, ja, ich meine, wir dürfen da nicht auf Vogel-Strauss-Politik machen, wenn wir noch einen gewissen Rest an Glaubwürdigkeit gegenüber unserer Bevölkerung behalten wollen. Wenn nämlich der Chef in einem Betrieb das Gegenteil dessen macht, was er von den anderen fordert, dann [PAGE 357] ist das nicht gerade sehr "chefliches" Verhalten, um es einmal milde auszudrücken. Das ist in der Politik nicht anders.

Nun noch zum, sagen wir, Sankt-Florians-Teil der Antwort: "Wenn schon, dann die anderen, nämlich der Nationalrat." Nein, ich glaube, eben gerade nicht! Es ist oder wäre - ich mache mir ja auch keine falschen Vorstellungen - eben gerade am Ständerat, hier ein Zeichen zu setzen. Unsere Mitglieder sind stark in die Kommissionsarbeit eingebunden. Wir haben über die verschiedenen Kommissionsverbindungen Einblick in die Arbeit der anderen Kommissionen. Wir sind in den Ratsverhandlungen im Votum frei und sind ebenso frei, die Voten auch mit Fragen auszustatten und mit Fragen zu ergänzen, und all dies meist ohne Zeitdruck. Alle, die vom Nationalrat in diesen Saal wechseln, wissen um diese Vorzüge und schätzen diese auch sehr. Es ist, so meine ich, eben deshalb an uns, den Finger als Erste auf diesen wunden Punkt zu legen und mit gutem Willen voranzugehen. Sie können gewiss sein: Nichts Wichtiges geht deswegen verloren, und bei nahezu fünf Vorstössen pro Tag hört doch auch bei noch so lustigen Vorstosstiteln der Spass irgendwie auf.

Die Annahme dieses Postulates wäre eine sachgerechte Kosteneinsparungsüberprüfung, die niemanden benachteiligt und wohl auch niemanden in seiner politischen Karriere behindert. Wie schon gesagt, Sie können mir glauben: Die Schweiz würde es nicht nur gut verkraften - es wäre geradezu ein Dienst an ihr!