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Feri Yvonne · Nationalrat · 2016-06-06

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-06

Wortprotokoll

Hätte ich aus dem EJPD berichtet, hätte es etwas anders getönt als von meinem Vorredner. Einen sehr guten Eindruck gewinnt man aber, wenn man das Asyl-Testzentrum besucht; ein Besuch lohnt sich. Ich möchte es Ihnen allen empfehlen. Es ist ein Erfolg.

Gehen wir zur Bundeskanzlei über. Der Bundeskanzler, Herr Walter Thurnherr, stand der GPK Rede und Antwort. Gerne berichte ich kurz über folgende Punkte: die Ausstandspflicht, das Mitberichtsverfahren und das Projekt Vote électronique.

Zum Vote électronique: 14 Kantone machten bereits erste Erfahrungen, 12 Kantone sollten jetzt einsteigen. In sechs Kantonen fehlen leider nach wie vor die Rechtsgrundlagen. Trotz der Planung, für die Nationalratswahlen 2015 bereitzustehen, tauchten verschiedene Probleme auf, weshalb die Einführung verschoben werden musste. Es gibt, wie wir wissen, aktuell zwei Systeme: Eines wurde vom Kanton Genf aufgebaut, das andere von der Post. Die Bundeskanzlei steht mit den Anbietern im Gespräch und erachtet beide Produkte als sehr gut. Es liegt nun an den Kantonen, sich möglichst rasch für ein System zu entscheiden. Das neue Ziel wäre, dass eine deutliche Mehrheit der Kantone über die rechtlichen Grundlagen und über einen elektronischen Stimmkanal verfügt, und zwar nicht nur für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, sondern wenn möglich auch für die Personen, die in der Schweiz leben.

Zum Mitberichtsverfahren: Das Mitberichtsverfahren kombiniert die politische Erfahrung der Departemente mit dem technischen Wissen der Ämter. Die Bundeskanzlei bezeichnet das als "ein geniales System". Klar sei, dass es aufwendig sei. Doch es lohnt sich, weil der Bundesrat auf guten, weitreichenden und breitabgestützten Grundlagen gute Entscheidungen treffen kann.

Kurz zum Ablauf eines Mitberichtsverfahrens, damit man sich dieses auch vorstellen kann: Die Anträge an den Bundesrat müssen gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vorgängig von sämtlichen betroffenen Ämtern geprüft werden. Es muss bei jedem Antrag ausgewiesen sein, welche Ämter einverstanden sind und welche nicht. Danach kommt der Antrag zum Departementschef. Der Antrag wird dann an alle Departemente verteilt. Der Mitbericht besteht aus einer kurzen Meldung darüber, ob man mit dem Antrag einverstanden ist, ob man es nicht oder nicht vollständig ist. Man kann auch einen kommentierenden Mitbericht verfassen. Durch dieses Mitberichtsverfahren, durch mündliche Abklärungen und durch Diskussionen können neue Aspekte zum Vorschein kommen, sodass auch einmal ein Antrag verschoben wird.

Zur Ausstandspflicht im Bundesrat: Darüber wurde ja bereits viel gesprochen, berichtet und geschrieben. Deshalb hier eine sachliche Darlegung aus Sicht der Bundeskanzlei: In erster Linie ist es eine Offenlegungspflicht, nicht nur für Bundesräte, sondern für alle, die an den Verhandlungen des Bundesrates teilnehmen, also auch für den Bundeskanzler, die Vizekanzler und die Chefbeamten. Gründe für eine Ausstandspflicht können beispielsweise eine enge Freundschaft oder Feindschaft, ein erheblicher finanzieller Gewinn oder eine wirtschaftliche Verbindung sein. Eine Ausstandspflicht ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Befangenheit. Sie alleine ist noch kein Grund, in den Ausstand zu treten. Es braucht ein unmittelbares persönliches Interesse. Ein Ausstand ist auch nicht dasselbe, wie nichts zu sagen. Die betroffene Person muss die Verhandlungen verlassen. Gemäss dem Kommentar zum RVOG darf sie sich auch nicht an den Vorbereitungen zur Beschlussfassung beteiligen, sie darf also nicht am Mitberichtsverfahren teilnehmen.

Die Ausstandspflicht kommt nicht allzu oft vor. Die Bundesräte werden vor Amtsantritt gebrieft, wann sie in den Ausstand treten müssen. Es handelt sich um eine Bringschuld. Der Bundeskanzler zeigte dann an verschiedenen Beispielen auf, wo ein Ausstand Pflicht ist und wo die Grenze schwierig zu ziehen ist. Die Erklärungen waren sehr schlüssig.

Der Bundeskanzler ist erst seit wenigen Monaten im Amt. Er plant einige organisatorische Änderungen oder Anpassungen und packt die anstehenden Arbeiten voller Elan an. Wir danken ihm und natürlich auch seinem Team in der Bundeskanzlei für den Einsatz.