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Binder Max · Nationalrat · 2002-03-18

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-18

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst den Vorwurf von Herrn de Dardel an die Mehrheit des Büros, wonach diese die Wahrheit nicht hören, nicht kennen und nicht offen legen will, in aller Form zurückweisen. Er ist so nicht haltbar. Herr de Dardel, auch wir haben die Augen offen, aber mit dem nötigen Verstand dafür.

Das Büro hat nach Anhörung des Initianten mit grosser Mehrheit, mit 9 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, beschlossen zu beantragen, der Parlamentarischen Initiative de Dardel keine Folge zu geben. Sie tat dies aus folgenden Überlegungen:

Der Initiant verlangt, dass eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) "die Natur und die Modalitäten der Beziehungen der schweizerischen Nachrichtendienste zum südafrikanischen Geheimdienst während der Apartheidzeit" prüfe. Zuständig für die regelmässige Prüfung der Tätigkeit der Nachrichtendienste ist jeweils die Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen. Diese ist dafür mit Rechten ausgestattet, die weitgehend jenen einer PUK entsprechen. Sie kann zum Beispiel ungeachtet des Amtsgeheimnisses oder des militärischen Geheimnisses von Behörden des Bundes, der Kantone und von Privatpersonen die Herausgabe von Akten verlangen sowie Beamte des Bundes, aber auch Privatpersonen als Auskunftspersonen oder als Zeugen einvernehmen.

Die Delegation ist seit Jahren mit der Problematik der Beziehungen des schweizerischen Nachrichtendienstes zu Südafrika konfrontiert worden. Sie können dem Bericht des Büros entnehmen, dass sie diesen Fragenkomplex mehrmals aufgeworfen und Aspekte davon geprüft hat, so in den Jahren 1993, 1997 und 1999. Seit November 2001 ist die Delegation zudem daran, ihre Untersuchungen von 1999 zu ergänzen. Das Büro hat, wie wir das bereits letzte Woche gesagt haben, der Delegation die notwendigen Mittel in personeller und in finanzieller Hinsicht zugesprochen, damit diese ergänzende Untersuchung durch einen externen Experten durchgeführt werden kann. Zudem befassen sich das Nationale Forschungsprogramm 42 und neu auch das NFP 42+ mit dieser Problematik.

Es steht dort geschrieben: "Das Forschungsprojekt ergänzt damit die bisherigen Forschungsarbeiten im Rahmen des NFP 42, indem es sich nicht auf die Staatsvertragsaktivitäten des Bundes konzentriert, sondern sich mit einem spezifischen und aussergewöhnlichen Fall der schweizerischen Aussenpolitik befasst. Im Sinne des Auftrages des Bundesrates an das NFP 42+ verspricht das Forschungsprojekt insbesondere Erkenntnisse über die Beurteilung der Südafrikafrage durch die schweizerischen Behörden seit den Siebzigerjahren und über den unterschiedlichen Einfluss staatlicher und gesellschaftlicher Akteure auf die Formulierung und Ausgestaltung der schweizerischen Politik in dieser Frage."

Aus diesen Gründen ist es nach der Auffassung der Mehrheit des Büros sinnvoll, die Resultate der Untersuchungen der Delegation und ihre Schlussfolgerungen daraus abzuwarten. Diese Meinung teilt übrigens auch der Initiant, der seine Initiative aber sistieren möchte, wie er vor dem Büro erklärt hat. Die Mehrheit des Büros findet jedoch, dass der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben sei. Sollte sich nach Abschluss der Abklärungen durch die Delegation herausstellen, dass eine weiter gehende Prüfung notwendig ist, um alle Aspekte dieser Problematik auszuleuchten, kann jederzeit ein neuer Antrag auf Einsetzung einer PUK gestellt werden. Die Mehrheit des Büros möchte keine PUK quasi auf Vorrat; sie möchte eine PUK nur dann, wenn sie tatsächlich nötig ist und auch Sinn macht.

In diesem Sinn empfehle ich Ihnen, der Mehrheit des Büros zu folgen und der Initiative keine Folge zu geben.