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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-07

Wortprotokoll

Ich bedanke mich schon einmal herzlich für das Vertrauen in den Bundesrat. Es ist schön, das zu hören. Wir hätten das nicht unbedingt von uns aus vorgeschlagen.

Es wurde vom Kommissionssprecher gesagt: Seit dem 1. Januar 2007 haben wir die Rechtsweggarantie von Artikel 29a der Bundesverfassung. Das heisst, die Verhältnisse haben sich seit 1998, seit dem Erlass des Spielbankengesetzes, einfach geändert. Wir sind der Meinung, dass wir mit dieser Vorlage nun auch das Geldspielgesetz entsprechend anpassen und diesen verfassungsmässigen Rechtsschutz gewährleisten müssen. Der Kommissionssprecher hat es aber ebenfalls gesagt: Man hat schon auch vorgesorgt, dass Beschwerden bei Verlängerungen oder Erneuerungen von Konzessionen keine aufschiebende Wirkung haben, damit nicht allenfalls der Betrieb unterbrochen werden müsste. Ich [PAGE 383] sehe den möglichen Konflikt, aber wir versuchen hier halt auch, die entsprechenden Anpassungen möglichst kohärent im Sinne der Bundesverfassung vorzunehmen. Diese Rechtsweggarantie war ein Entscheid, der gefällt wurde.

In diesem Sinne beantragen wir, nun auch eine Beschwerdemöglichkeit vor dem Bundesverwaltungsgericht vorzusehen und die Beschwerde in Ausnahmefällen bis ans Bundesgericht weiterziehen zu können.