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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2016-06-07

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2016-06-07

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion wird den Antrag der Minderheit Herzog ablehnen. Das Anliegen ist durchaus eine Diskussion wert, und es gibt tatsächlich Gründe für diesen Minderheitsantrag. Aber der Bezug, den die Minderheitssprecherin macht, dass nämlich nach der Aufnahme der Osteopathie in dieses Gesetz dann eigentlich beinahe zwingend die Aufnahme in die Grundversicherung erfolgen würde und sich auch der Druck für andere, in der Vorlage nicht genannte Berufe erhöhen würde, ist in meinen Augen einfach nur eine Befürchtung. Denn das eine hat mit dem anderen kaum etwas zu tun. Das sind schlicht zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wir werden also diesem Antrag nicht zustimmen. Der Grund ist einfach: Die BDP-Fraktion wird sich grundsätzlich an die Empfehlungen der kantonalen Gesundheitsdirektoren halten. Wir erachten die kantonalen Gesundheitsdirektoren hier eben als eine wichtige Grösse, denn sie sind es, die wissen, was in den Kantonen umgesetzt werden kann, was es in den Kantonen braucht und was dort geregelt werden muss. Die Gesundheitsdirektoren begrüssen eine Regelung auf Bundesebene. Es gibt seit 2008 ein interkantonales Osteopathie-Diplom und seit 2014 einen Studiengang an der Fachhochschule Freiburg. Es kommt hinzu, dass in den meisten Kantonen eine Berufsausübungsbewilligung erforderlich ist. Ebenso wird zur interkantonalen Prüfung zugelassen, wer eine fünfjährige Vollzeitausbildung in Osteopathie besucht hat. Der Bachelor allein ist nicht berufsbefähigend, weil Osteopathinnen und Osteopathen als Erstversorger tätig sind. Was der Bundesrat vorschlägt, ist also eine Qualitätsüberlegung, und es ist eine Sicherheitsüberlegung Patientinnen und Patienten gegenüber.

Die BDP-Fraktion wird bei Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe gbis den Minderheitsantrag Reynard unterstützen bzw. - ich kann es auch gleich sagen - wird bei Artikel 2 beide Minderheiten Reynard unterstützen. Der Beruf der Fachfrau, des Fachmannes für medizinisch-technische Radiologie, der aufgenommen werden soll, ist hier tatsächlich etwas fremd. Man könnte anführen, dass diese Berufsfachpersonen nicht in fachlicher Eigenverantwortung arbeiten respektive dass dieser Beruf nicht in einer eigenen Praxis ausgeübt wird. Wenn Sie sich aber vorstellen, was diese Berufsfachpersonen machen, so sehen Sie, dass diese eben eine sehr hohe Verantwortung haben. Sie sind zusammen mit Apparaturen der Spitzenmedizin für die Überprüfung der Organfunktionen zuständig - da müssen sie sehr, sehr genau arbeiten. Und sie sind zuständig für Strahlenbehandlungen. Sie führen diese Behandlungen aus, sie übernehmen enorm viel Verantwortung. Es ist ein Grenzfall, doch meinen wir, dass sich aufgrund ihrer Tätigkeit, ihrer Verantwortung und aufgrund des Patientenschutzes eine Regelung auf Bundesebene rechtfertigen lässt.

Ich habe es gesagt: Wir unterstützen auch die zweite Minderheit Reynard bei Artikel 2 Absatz 1bis. Ich kann die Begründung kurzhalten. Wegen der Herausforderungen, die das Gesundheitswesen heute und in Zukunft zu bewältigen hat, ist ein möglichst schnelles Handeln notwendig, wenn weitere Berufe diesem Gesetz unterstellt werden sollen. Das Gesundheitswesen ist im Wandel, und es wird weiter im Wandel bleiben. Schauen wir, dass wir rasch und effizient arbeiten können.