Abate Fabio · Ständerat · 2016-06-07
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-07
Wortprotokoll
Zu Artikel 61 Absatz 1: Kollege Föhn will mit seinem Antrag das Verbot der gewerblichen Organisation von Spielgemeinschaften streichen. Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften werden aus Sicht des Spielerschutzes als problematisch betrachtet. Spieler mit Suchtproblemen können über solche Spielgemeinschaften trotz Spielverbot weiterspielen. Der Antragsteller sieht eine interkantonale Aufsicht vor. Diese Aufsicht aber würde Spielende nicht vor Übervorteilung schützen. Das Verbot gewerblich organisierter Spielgemeinschaften dient dem Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Geldspielen ausgehen. Mit diesen Spielgemeinschaften werden heute erhebliche Erträge erwirtschaftet, die der Gemeinwohlbindung entgehen. Mit den Abzügen von den Einsätzen werden erhebliche Kommissionen realisiert. Damit entsteht ein Problem mit den Zielen von Artikel 106 der Bundesverfassung. Das Geschäftsmodell wird als verfassungswidrig betrachtet, zumindest ist es am Rande der Verfassungsmässigkeit.
Deswegen bitte ich Sie, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.